Source: DGB – BundesvorstandWeitere Themen
Betriebsratswahl 2022
DGB
Vom 1. März bis zum 31. Mai 2022 finden in ganz Deutschland Betriebsratswahlen statt. in Zehntausenden Betrieben wählen die Beschäftigten ihre Vertreter*innen in den Betriebsrat. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer*innen gegenüber dem Arbeitgeber – und sorgt für Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb.
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Corona und Kurzarbeit: Was ArbeitnehmerInnen und Betriebsräte wissen müssen
DGB/kzenon/123RF.com
In der Corona-Krise stellen sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viele Fragen rund um Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld: Muss ich Kurzarbeitergeld beantragen oder mein Arbeitgeber? Was ist, wenn ich während der Kurzarbeit krank werde? Bin ich in der Kurzarbeit weiter sozialversichert und krankenversichert? Kann es auch Kurzarbeitergeld für Teilzeitkräfte und Minijobber geben? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
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Impfung gegen Corona – wie ist das aus gewerkschaftlicher Sicht zu bewerten?
DGB/Anawat Sudchanham/123rf.com
Die aktuelle Lage ist sehr ernst – die Inzidenzzahlen steigen von Tag zu Tag rapide und eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Impfen ist und bleibt der Königsweg aus der Pandemie. Der große Abstand in den Infektions- und Hospitalisierungszahlen von Geimpften und Ungeimpften zeigt deutlich: Ungeimpfte setzen sowohl sich selbst als auch indirekt ihre Mitmenschen einem unnötig großen Infektionsrisiko und letztlich auch Sterberisiko aus.
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Reisen in Corona-Zeiten: Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen?
DGB/kasto/12rf.com
Die Zahl der aktuellen Corona-Infektionen ist enorm. Das betrifft die Bundesrepublik Deutschland, das betrifft aber auch viele Staaten auf der Welt. So ist es allgemein, aber insbesondere bei Reisen in Corona-Zeiten wichtig, nicht nur die Risiken für die eigene Gesundheit, sondern auch die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis zu minimieren.
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Corona als Berufskrankheit? Bei der Arbeit an COVID-19 erkrankt
DGB/123rf.com/visoot
Wer auf der Arbeit an Corona erkrankt, sollte dies als Berufserkrankung, bzw. als Arbeitsunfall bei der Unfallversicherung melden. Infos zu Anerkennung und Co.
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