Source: NABU – Naturschutzbund DeutschlandGaspipeline schädigt Meer und Klima
Die geplante Gaspipeline Nord Stream 2 mitten durch fünf Schutzgebiete in der Ostsee schädigt die empfindliche Meeresumwelt. Diese Schäden müssen kompensiert werden. Der NABU hat zwei Klagen gegen den Bau der Pipeline eingereicht.
Die Pipeline verläuft durch fünf Schutzgebiete – Foto: NABU/Volker Gehrmann
Update
Nord Stream 2 ignoriert Naturschutzrecht und Klimaschutz – BSH muss Baugenehmigung für die AWZ aufheben
09. Juli 2021 – Der NABU hat heute seine Klage gegen die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausgestellte Genehmigung der Gaspipeline Nord Stream 2 begründet.Nach Überzeugung des NABU verletzt die Baugenehmigung Habitatschutzrecht und die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, basiert auf einer fehlerhaften Umweltverträglichkeitsprüfung und missachtet Vorgaben des Klimaschutzgesetzes. Die im Mai erhobene Klage am Verwaltungsgericht Hamburg adressiert den nicht fertiggestellten Abschnitt in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Vorausgegangen waren Änderungsgenehmigungen und ein jahrelanges Widerspruchverfahren. Im deutschen Teilabschnitt wird momentan nicht gebaut.„Ungeachtet der lauter werdenden Kritik an dem fossilen Dinosaurier hält das BSH an seiner Genehmigung aus dem Jahr 2018 fest. Es ignoriert offensichtliche Planungsfehler, bagatellisiert Umweltschäden und setzt sich nicht im Ansatz mit unseren naturschutzrechtlichen Argumenten und Klimaschutzvorgaben auseinander. Hier wird eine Bundesbehörde zum Vasallen eines Energiekonzerns,“ kritsiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.Der NABU hatte früh Fehler in der Eingriffsregelung kritisiert. Mit der Zahlung von zwei Millionen Euro will Nord Stream 2 die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen umgehen. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hatte gefordert, die Zerstörungen am Meeresboden im Naturschutzgebiet auf der Fläche von mehr als 16 Fußballfeldern durch die gezielte Wiederherstellung von Steinriffen zu kompensieren. Doch das BSH lehnt die Realkompensation als unverhältnismäßig ab.„Es ist kaum zu glauben wie hier Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes gebeugt werden sollen. Hinzu kommen wiederholte Planänderungen durch die sich der Umweltschaden gegenüber der Ursprungsgenehmigung immer weiter verstärkt hat. Es hat nie eine umfassende Umweltprüfung gegeben. Diese offensichtliche Salamitaktik darf keinen Erfolg haben,“ stellt NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff fest.Mit der Ablehnung des NABU-Widerspruchs verharrt das BSH auch in der energiewirtschaftlichen Rechtfertigung von Nord Stream 2 aus dem Jahr 2017. Dabei haben sich die Prognosen der Ursprungsgenehmigung zum steigenden Gasverbrauch längst als falsch erwiesen.. Alle unabhängigen Experten erachten eine zusätzliche Gaspipeline als überflüssig.„Das BSH ignoriert die neue Sach- und Rechtslage. Es tut so als würde es das richtungsweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Berücksichtigungsgebot des Klimaschutzgesetzes nicht geben. Nord Stream 2 ist in keinster Weise mit dem 1,5-Grad-Klimaschutzziel vereinbar, sondern gefährdet eine erfolgreiche Energiewende. Die Baugenehmigung muss aufgehoben, die Schäden für Klima und Umwelt neu bewertet, kompensiert und ein politischer Prozess um die Zukunft der Gaspipeline gestartet werden,“ fordert Miller.
55 Milliarden Kubikmeter Erdgas soll die Pipeline Nord Stream 2 pro Jahr von Russland nach Mecklenburg-Vorpommern mitten durch die Ostsee transportieren. Mit dem Bau wurde im Mai 2018 begonnen. Von Anfang an bewertete der NABU das Projekt kritisch. Denn die Trassenführung durch fünf Meeresnaturschutzgebiete führt zu irreparablen Schäden der empfindlichen Meeresumwelt der Ostsee.Nachdem das Bergamt Stralsund im Januar 2018 die Genehmigung zum Bau der Gaspipeline im Küstenmeer erteilte, hat der NABU im März des gleichen Jahres Klage am zuständigen Oberverwaltungsgericht Greifswald eingereicht. Der Grund: erhebliche Umweltauswirkungen in mehreren FFH- und Vogelschutzgebieten. Die Klage begründet sich darüber hinaus durch Fragen des Klimaschutzes und durch eine Reihe von Verfahrensfehlern.Eine zweite Klage betrifft den Bau der Pipeline in der Ausschließlichen Wirtschaftszone. Gegen die dortige Genehmigung hatte der NABU bereits im Jahr 2018 Widerspruch beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie eingelegt und nach der zweiten Änderungsgenehmigung zuletzt im März 2021 erweitert. Diesen Widerspruch hatte das BSH am 1. April 2021 abgewiesen. Deshalb blieb nur der Klageweg, um den Schaden an der Ostsee zu begrenzen und Nord Stream 2 zu Kompensationsmaßnahmen für Schäden an der Ostsee zu verpflichten.
Darum klagt der NABU
Nord Stream 2 verursacht Schäden in Meeresschutzgebieten.
In den deutschen Gewässern verläuft die Gaspipeline vollständig durch Meeresschutzgebiete des Netzwerks Natura 2000. Im Küstengewässer wurde der Meeresboden dazu bis zu 80 Meter breit aufgebaggert. Geschützte Lebensräume wie Makrophytenbestände und Steinriffe wurden zerstört, bedrohte Schweinswale, Flussneunaugen und Meeresenten gefährdet und vertrieben. Allein im Greifswalder Bodden und in der Pommerschen Bucht wurden 254 Tonnen bioverfügbaren Phosphors freigesetzt – noch mehr Nährstoffe für die ohnehin stark überdüngte Ostsee. Durch ein verstärktes Algenwachstum und notwendige Abbauprozesse können sich sauerstoffarme Todeszonen am Meeresboden ausbreiten.
Aus Sicht des NABU ist ein derartig dramatischer Eingriff in streng geschützte Lebensräume nicht zu rechtfertigen.
Das Genehmigungsverfahren war fehlerhaft.
Der gesamte Prozess der Planfeststellung entspricht nicht den Erwartungen des NABU an ein unabhängiges, behördliches Genehmigungsverfahren.
Aus dem Projekt der ersten Gaspipeline Nord Stream 1 fehlten große Teile der Monitoring-Unterlagen, auf die sich Nord Stream 2 beruft. So war es dem NABU und anderen Interessengruppen nicht möglich, die Umweltauswirkungen und die dem Monitoring zugrundeliegende fachliche Methodik nachzuvollziehen. Zudem sind Ergänzungen zum Projektantrag und wesentliche Planänderungen keiner vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen worden. Damit widerspricht die Genehmigung der geltenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das im Fall der Weservertiefung entsprechend geurteilt hatte.
Es gibt keinen Bedarf für eine weitere Pipeline.
Die erwarteten Umweltauswirkungen müssen im Genehmigungsverfahren sorgfältig gegen ein mögliches öffentliches Interesse am Bau der Pipeline abgewogen werden. Ein Gutachten einer Professorin vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigte bereits 2018, dass kein Bedarf an zusätzlicher Gasinfrastruktur besteht. Der Zubau weiterer Gasleitungen gefährde vielmehr die von Deutschland unterzeichneten Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und damit die Energiewende. Inzwischen zeigt uns auch die Realität, wie recht das Gutachten hatte und wie falsch die Nord Stream 2-Prognosen waren: Der Pipelinebauer hatte einen steigenden Gasbedarf und Versorgungslücken ab 2020 vorhergesagt. Beides ist nicht eingetreten. Ein aktualisiertes Gutachten des DIW aus dem Jahr 2021 erwartet zudem einen weiter abnehmenden Gasverbrauch. Angesichts eines fehlenden Bedarfs sind jedoch die massiven Umweltauswirkungen keinesfalls zu rechtfertigen.
Zum Gutachten.
Schäden an der Ostsee müssen durch echte Maßnahmen ausgeglichen werden.
Eingriffe in Ökosysteme müssen laut Naturschutzrecht vorrangig durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Das Bundesamt für Naturschutz hatte deshalb während des Genehmigungsverfahrens für Nord Stream 2 gefordert, geschädigte Riffe wiederherzustellen. Doch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat sich über diese Forderung der Fachbehörde hinweggesetzt. Nord Stream 2 soll sich stattdessen mit einem Ersatzgeld freikaufen können. Das wird dem kritischen Zustand der Ostsee keinesfalls gerecht.
Nord Stream 2 verstößt gegen Pariser Klimaziele.
Deutschland hat sich mit dem völkerrechtlich bindenden Klimaabkommen von Paris verpflichtet, seinen Beitrag zu leisten, um die globale Erhitzung auf 2 Grad, besser unter 1,5 Grad zu begrenzen. Das bedeutet: Für eine mittlere akzeptable Erwärmung von 1,75 Grad darf Deutschland seit dem Jahr 2020 maximal 6,7 Gigatonnen CO2 emittieren. Allein die Verbrennung des Gases der Nord Stream 2-Pipeline wird jährlich rund 0,11 Gigatonnen CO2 freisetzen. Über die gesamte Laufzeit von 50 Jahren werden demnach 5,5 Gigatonnen emittiert. Damit beansprucht die Nord Stream 2 fast das gesamte restliche CO2-Budget Deutschlands. Schon diese simple Rechenübung zeigt: Die Pipeline ist mit den Pariser Klimazielen nicht vereinbar. Die identisch große, schon bestehende Nord Stream 1 ist da noch gar nicht mitgerechnet, ebenso wenig wie die extrem klimaerhitzenden Methanemissionen, die bei Förderung, Transport und Verbrauch von Erdgas immer entstehen.
Was kann der NABU mit seiner Klage erreichen?
Nord Stream 2 muss zu echten Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet werden, um die beim Bau entstandenen Schäden an der Ostsee zu kompensieren. Auch wenn die Klage die Pipeline nicht verhindern konnte: Nord Stream 2 baut wegen des noch laufenden Verfahrens auf eigenes Risiko. Sollte die Klage erfolgreich sein, darf die Pipeline womöglich nicht betrieben werden. Das wäre eine gute Nachricht für den Klimaschutz, denn weitere Milliarden Kubikmeter billiges Gas blockieren die Energiewende und heizen den Klimawandel weiter an.
Drohen nicht hohe Schadenersatzforderungen, wenn die Pipeline nun gestoppt wird?
Der NABU hat fristgerecht bereits im Jahr 2018 Widerspruch und Klage gegen die Baugenehmigung eingereicht. Zwar war die Klage im Eilverfahren nicht erfolgreich, jedoch sind die Hauptsacheverfahren am OVG Greifswald und am VG Hamburg weiter anhängig. Das bedeutet: Nord Stream 2 hat von Anfang an auf eigenes Risiko gebaut, ist also bewusst das Risiko eingegangen, vor Gericht zu unterliegen und die Pipeline nie betreiben zu können. Bei einem Klageerfolg des NABU drohen deshalb keine Schadenersatzforderungen.
Der NABU hat sich von Anfang an gegen die Pipeline engagiert
Der NABU hat sich intensiv und kritisch in das Genehmigungsverfahren Nord Stream 2 eingebracht und bereits 2017 umfangreich Stellung genommen und sich intensiv am Erörterungstermin beteiligt.
Seegraswiesen werden auch als Kinderstube der Meere bezeichnet und sind sehr empfindlich – Foto: NABU/Kim Detloff
Aber auch auf politischer Ebene war der NABU aktiv. Noch vor der Genehmigung wandten sich NABU und WWF sich im Januar 2018 in einem Offenen Brief an die Fraktionsspitzen der CDU/CSU und SDP und forderten sie auf, sich gegen Nord Stream 2 auszusprechen. Fast 4.000 Menschen unterzeichneten unseren Brief!Auch Politiker der CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen des Bundestages und des EU-Parlamentes appellierten in einem gemeinsamen Brief an die Bundesregierung, die Entscheidung zu Nord Stream 2 in europäische Hand zu legen.
Massive Unterstützung bekam die Pipeline im Januar 2021 von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. In einer Hauruck-Aktion, ohne die notwendige Ressortbeteiligung, holt sich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf einer Sondersitzung von Kabinett und Landtag grünes Licht für eine Landeseigene „Stiftung Klimaschutz“, die „einen Beitrag zum Fortgang der Arbeiten an der Pipeline Nord Stream 2“ leisten soll. Klimaschutz dient so als Feigenblatt für fossile Infrastruktur.
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