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Ende 2025 wurde das Gesetz zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1 (BGBl. 2025 I Nr. 354) beschlossen. Im Mittelpunkt dieses Gesetzes, für das das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig ist, steht die Anpassung nationaler Statistikregelungen an die überarbeitete europäische Klassifikation der Wirtschaftszweige (NACE Revision 2.1). Die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) ist eine Systematik der amtlichen Statistik zur einheitlichen Erfassung von wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmen. Die Zuordnung zu einem Wirtschaftszweig bildet die Basis für die Erstellung von Wirtschafts- bis Unternehmensstatistiken.
In Deutschland wurde zum 1. Januar 2025 die neue Klassifikation der Wirtschaftszweige, die sogenannte WZ 2025, eingeführt. Diese modernisierte Klassifikation wirtschaftlicher Tätigkeiten löst die bisherige Klassifikation aus dem Jahr 2008 ab und setzt die europäische Systematik der Wirtschaftszweige um. Ziel ist es, die amtliche Statistik an aktuelle wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen und die internationale Vergleichbarkeit zu sichern.
Neben der Umsetzung der neuen Klassifikation wird durch das Gesetz Bürokratie bei der Datenerhebung abgebaut: In der Handels- und Dienstleistungsstatistik wurden die Meldeschwellen mit Blick auf die Inflation angehoben, soweit dies die Ergebnisqualität nicht beeinträchtigt. Zudem wurden rechtliche Klarstellungen und Vereinfachungen bei den zu liefernden Daten vorgenommen. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft verringert sich dadurch um rund 2,2 Millionen Euro.
Mehrfachmeldungen an verschiedene Behörden sollen vermieden werden durch den Datenaustausch zwischen Behörden. Zum einen erhalten die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank die Befugnis, dem Statistischen Bundesamt zusätzliche Verwaltungsdaten bereitzustellen. Zum anderen werden im Unternehmensbasisdatenregistergesetz mehrere rechtliche Klarstellungen vorgenommen, damit die Daten des Basisregisters für Unternehmen umfassender verwendet werden können. Zudem wird die Einheitliche Europäische Kennung (European Unique Identifier – EUID) als weitere Identifikationsnummer für Unternehmen in das Register aufgenommen. Unternehmen können somit in Registern besser zugeordnet und Verwaltungsprozesse beschleunigt werden.
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Kurz & knapp – Neues im Bereich Wirtschaftsstatistik: Modernisierung der Klassifikation der Wirtschaftszweige und statistische Entlastungen für Unternehmen
