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Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie © iStock/DrAfter123
Die regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik der Bundesregierung ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale von strukturschwachen Regionen und deren Fähigkeiten zur Anpassung an den Strukturwandel zu stärken. Transformationsprozesse können so besser bewältigt werden. Auf diese Weise leistet dieser Politikbereich einen wichtigen Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland.
Für die regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik sind in Deutschland in erster Linie die Länder und kommunalen Gebietskörperschaften zuständig. Der Bund steht flankierend zur Seite, indem er strukturschwache Regionen beim Ausgleich ihrer Standortnachteile unterstützt. Das regionalpolitische Leitinstrument und gleichzeitig vielseitigste Förderprogramm ist dabei die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) von Bund und Ländern, die sich an Unternehmen und Kommunen in strukturschwachen Regionen richtet.
DIE GRW: EINE GEMEINSCHAFTSAUFGABE VON BUND UND LÄNDERN MIT WIRKUNG
Die GRW basiert auf einer seit über fünf Jahrzehnten etablierten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und verfolgt einen mittel- und langfristig angelegten Ansatz. Ziel ist es, Investitionen von Unternehmen, in die wirtschaftsnahe Infrastruktur und regionale Daseinsvorsorge sowie bestimmte nicht-investive Maßnahmen in strukturschwachen Regionen zu ermöglichen. Auf diese Weise sollen die Standortbedingungen vor Ort nachhaltig verbessert werden. Der bisherige Erfolg der GRW spricht für sich: Seit Anfang der 1970er Jahre haben Bund und Länder im Rahmen der GRW gemeinsam Mittel i. H. v. 82 Milliarden Euro eingesetzt, um damit Investitionen im Umfang von etwa 390 Milliarden Euro anzustoßen und insgesamt 4,9 Millionen Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern.
Wissenschaftliche Studien (z.B. Siegloch et al. (2025), Grunau et. al (2025), Brachert et al. (2024)) belegen, dass die GRW insbesondere die Beschäftigungs-und Einkommenssituation in den geförderten Regionen verbessert hat. Zugleich zeigte sich der Bedarf, mit der GRW aktuelle regionale Entwicklungen umfassend in den Blick zu nehmen und gezielt auf strukturpolitische Herausforderungen zu reagieren.
Die Länder, die die regionalen Gegebenheiten am besten kennen, sind für die Auswahl der GRW-Projekte und Durchführung der Förderung zuständig. Die Finanzierung der GRW teilen sich Bund und Länder jeweils hälftig – im Jahr 2026 stehen von beiden insgesamt etwa 1,3 Mrd. Euro für die GRW zur Verfügung. Gemeinsam festgelegt wird auch das Regelwerk der GRW-Förderung (Koordinierungsrahmen), das aufgrund seiner verbindlichen, einheitlichen Ausgestaltung einen Subventionswettlauf zwischen Regionen unterbindet.
NEUAUFSTELLUNG DER GRW AB 2026: VEREINFACHUNG UND VERSCHLANKUNG DES PROGRAMM
In den nächsten Jahren stehen gerade strukturschwache Regionen – nicht zuletzt angesichts der erforderlichen Transformation der Wirtschaft, der voranschreitenden Digitalisierung, der geopolitischen Veränderungen sowie der demografischen Entwicklung – vor enormen Veränderungen. Um die Regionen wirksam bei den anstehenden Veränderungen zu unterstützen und dem Strukturwandel zu begegnen, müssen die regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik und die GRW immer wieder an aktuelle Anforderungen und Rahmenbedingungen der Regionalentwicklung angepasst werden.
Vor diesem Hintergrund hat das für die GRW federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu Beginn der 21. Legislaturperiode einen umfassenden Prozess angestoßen: Gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und den Ländern wurde in eigens dafür eingesetzten Arbeitsgruppen die gesamte GRW-Förderung systematisch überprüft und überarbeitet. Auf dieser Grundlage haben die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder sowie der Bundesminister der Finanzen am 30. Dezember 2025 die Neuaufstellung der GRW beschlossen. Diese umfasst im Kern gezielte Erweiterungen der Förderung sowie eine Vereinfachung und Verschlankung der Fördervoraussetzungen.
Mit der Überarbeitung der GRW-Förderung ist es gelungen, die Anreize für neue Investitionen, die Wachstum stärken und Beschäftigung sichern, in den strukturschwachen Regionen zu verbessern. Das Förderprogramm ist nun deutlich schlanker und effizienter ausgestaltet: Nicht zwingend erforderliche oder nicht mehr benötigte Förderregelungen sowie Berichtspflichten für die Länder wurden abgeschafft; zugleich wurden bestehende Regelungen erheblich gestrafft, zusammengeführt und klarer formuliert.
NEUER FÖRDERZUGANG ÜBER DAS KRITERIUM DER ARBEITSPRODUKTIVITÄT
Bereits zum Jahr 2023 wurde als zentrale Voraussetzung für eine GRW-Förderung eingeführt, dass die geplante Investition eines Unternehmens bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte erwarten lässt. Diese Fördervoraussetzung kann in unterschiedlicher Weise erfüllt werden: Bisher konnten Investitionen gefördert werden, wenn sie mindestens zehn Prozent neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder wenn das Investitionsvolumen – bezogen auf das Jahr zum Zeitpunkt der Antragstellung – die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten drei Jahre (ohne Sonderabschreibungen) um mindestens 50 Prozent übersteigt.
Künftig und zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2028 werden die Optionen zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen um ein drittes, neues Kriterium erweitert: Investitionen können auch dann gefördert werden, wenn die Arbeitsproduktivität – der Quotient aus den Umsatzerlösen und den tatsächlich besetzten Dauerarbeitsplätzen – bis zum Ende des Zweckbindungszeitraums des jeweiligen Vorhabens um mindestens zehn Prozent erhöht wird. Beschäftigung oder Gesamtbruttolohnsumme müssen dabei mindestens auf gleichem Niveau gehalten werden. Dies wird Investitionen von Unternehmen in die langfristige Standort- und Beschäftigungssicherung ermöglichen, auch wenn damit zunächst nicht die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze verbunden sein sollte.
STÄRKUNG DER ANREIZE FÜR INVESTITIONEN VON KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN UND ZUR FACHKRÄFTESICHERUNG
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung gerade von strukturschwachen Regionen haben sich Bund und Länder dafür entschieden, zusätzliche Anreize für Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu setzen. Daher gelten (ebenfalls befristet bis Ende 2028) erleichterte Fördervoraussetzungen für KMU. Konkret werden die Anforderungen an den Umfang des Investitionsvolumens oder die Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze eines Vorhabens für KMU halbiert.
Zur Stärkung der Fachkräftesicherung kann in Regionen mit einem hohen zu erwartenden Bevölkerungsrückgang – ebenfalls befristet bis Ende 2028 – ein neu geschaffener Ausbildungsplatz bei der Anrechnung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Fördervoraussetzungen wie zwei Dauerarbeitsplätze gewertet werden. Dies soll sich positiv auf die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen in diesen Regionen auswirken.
Zudem wird die Förderung der Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter (z.B. gebrauchte Maschinen und Anlagen) für alle KMU ermöglicht.
FÖRDERUNG DER KOMMUNALEN WIRTSCHAFTSNAHEN INFRASTRUKTUR WIRD VERBESSERT UND VEREINFACHT
Die GRW leistet in den Kommunen strukturschwacher Regionen auch einen bedeutenden Beitrag bei der Errichtung und dem Ausbau einer leistungsfähigen wirtschaftsnahen Infrastruktur, die wiederum ein wichtiger Wegbereiter für die Ansiedlung von Unternehmen, private Investitionen und die Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit ist. Derzeit wird hierfür rund die Hälfte der GRW-Mittel verwendet. Mit der Neuaufstellung der GRW sollen daher auch hier folgende erhebliche Vereinfachungen bei der Förderung erzielt werden:
Stärkung der Regionalen Entwicklungskonzepte
Damit die GRW auch zu einer konsistenteren Gesamtentwicklung der Regionen beiträgt, müssen Gemeinden, die für Infrastrukturinvestitionen eine Förderung von mehr als 60 Prozent der Kosten erhalten wollen, seit dem Jahr 2023 zeigen, dass sich die geplante Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt. Die Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte selbst kann mit GRW-Mitteln gefördert werden.
Diese Förderung wird künftig weiter gestärkt und klarer fokussiert: Bisher drei verschiedene nicht-investive Fördertatbestände werden zu einem Fördertatbestand „Regionale Entwicklungskonzepte und deren Umsetzung“ zusammengefasst. Der Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ wird in diesen neuen Fördertatbestand integriert. Dadurch werden Kosten eingespart und ein Beitrag zur Konsolidierung von Förderprogrammen des Bundes geleistet.
Erleichterung bei der Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen
Flächenentwicklungen scheitern derzeit zum Teil daran, dass Kommunen den Erwerb von Flächen und den Eigenanteil für die Erschließung- und/oder Revitalisierungsmaßnahmen finanziell nicht darstellen können. Das war ein wesentliches Ergebnis der im Sommer 2025 durchgeführten öffentlichen Konsultation des BMWE zur Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen in strukturschwachen Regionen.
Um hier Erleichterungen zu schaffen und Kommunen die Ansiedlung wirtschaftlicher Aktivitäten zu ermöglichen, kann der erhöhte Fördersatz von 90 Prozent bis zum 31. Dezember 2028, gegebenenfalls ohne Erbringung von weiteren (bisher erforderlichen) Voraussetzungen, gewährt werden. Zudem kann erstmals der kommunale Grunderwerb bis zum 31. Dezember 2028 befristet anteilig durch die GRW gefördert werden.
Verbesserung der Grundlage für Innovationen und Erprobungen in den Regionen
Innovationen tragen in besonderem Maße zur langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung bei und werden künftig verstärkt über die GRW unterstützt. So können – befristet bis zum 31. Dezember 2028 – Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen auf Grundlage von Artikel 26a Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) im Rahmen der GRW gefördert werden. Zudem werden die Fördermöglichkeiten für Innovationscluster durch die beihilfekonforme Erhöhung der maximalen Fördersumme auf 10 Millionen Euro verbessert.
Über die genannten Anpassungen des Regelwerks hinaus wurde die GRW im Zuge ihrer Neuaufstellung zudem verschlankt und vereinfacht: Überholte Regelungen und Berichtspflichten sind entfallen, und auch die Fördervoraussetzungen wurden auf ein erforderliches Maß reduziert. Abbildung 1 enthält einen Überblick über die zentralen Neuerungen der GRW.
Bild vergrößern: Abbildung 1: GRW-Neuaufstellung: Änderungen gegenüber Status Quo
WEITERE VORHABEN ZUR STÄRKUNG DER REGIONALEN WIRTSCHAFTS- UND STRUKTURPOLITIK GEPLANT
Anknüpfend an die Neuaufstellung der GRW wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode weitere Schritte zur Stärkung der regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik ergreifen. Im Fokus steht dabei insbesondere die Weiterentwicklung des „Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen“ (GFS). Das BMWE wird darüber hinaus in Abstimmung mit den Ländern das neue GRW-Regionalfördergebiet (das voraussichtlich ab dem Jahr 2028 gültig sein wird) bei der Europäischen Kommission notifizieren. Zudem beabsichtigt die Bundesregierung, einen zweiten Gleichwertigkeitsbericht unter Federführung des BMWE und des Bundesministeriums für Landwirtschaft Ernährung und Heimat (BMLEH) zu veröffentlichen, in dem der Stand und die Entwicklung der Lebensbedingungen in Deutschland systematisch untersucht werden. Auch wird das BMWE die Vernetzung und Kooperation der regionalpolitischen Akteure weiter vertiefen und dazu u. a. die „Regionalpolitische Jahrestagung“ als wichtigstes regionalpolitisches Veranstaltungsformat stärken.

KONTAKT & MEHR ZUM THEMA
Referat IB3 – Grundsatzfragen der regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik, Gemeinschaftsaufgabe (GRW), Gesamtdeutsches Fördersystem
schlaglichter@bmwe.bund.de
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/ Dossier
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/ Veranstaltungen
Siegloch, Sebastian, Nils Wehrhöfer, and Tobias Etzel. 2025. “Spillover, Efficiency, and Equity Effects of Regional Firm Subsidies.” American Economic Journal: Economic Policy 17 (1): 144–80,
https://doi.org/10.1257/pol.20220667
Philipp Grunau, Florian Hoffmann, Thomas Lemieux, and Mirko Titze, “Who Benefits from Place-Based Policies? Evidence from Matched Employer-Employee Data,” NBER Working Paper 33785 (2025),
https://doi.org/10.3386/w33785
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Lutz Schneider, Mirko Titze: „Evaluation der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW)“ durch einzelbetriebliche Erfolgskontrolle. IWH Online 5/2020. Halle (Saale) 2020.

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