Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und EnergieEs wird ein Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen (hier nicht nur PV-Anlagen) auf Grundstücken sowie Verkehrswegen eingeführt. Hierzu mussten bislang mit jedem Grundstückseigentümer/Verkehrsträger Gestattungsverträge ausgehandelt werden, was zu erheblichen Ineffizienzen und Verzögerungen führte. Dem Recht steht eine Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung gegenüber.
Post
1.6. Recht auf Verlegung von Anschlussleitungen sichern
