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Mit Tarifvertrag gibt’s mehr Geld

Mit Tarifvertrag gibt’s mehr Geld

Source: Verdi – Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft„Die Ergebnisse belegen erneut, dass Tarifverträge für die Beschäftigten handfeste Vorteile bringen“, sagt Malte Lübker, Co-Autor der Studie und Referatsleiter für Tarif- und Einkommensanalysen am WSI. „Es lohnt sich deshalb, gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen für einen Tarifvertrag zu kämpfen – auch wenn der Weg dahin oft nicht einfach ist.“ Die sich verschärfenden Fachkräfteengpässe am Arbeitsmarkt würden Tarifbindung jedoch auch für Arbeitgeber zunehmend attraktiv machen: „Wer als Arbeitgeber tarifgebunden ist, bekennt sich klar zu fairen Löhnen und geregelten Arbeitsbedingungen“, so Lübker. „Das macht einen Arbeitgeber für Stellensuchende interessant – und kann die Belegschaft davon abhalten, zur tariftreuen Konkurrenz abzuwandern.“ 
Deutschland unterschreitet europäischen Richtwert 
Starke Gewerkschaften und handlungsfähige Arbeitgeberverbände sind die Grundlage für ein Wiedererstarken der Tarifbindung in Deutschland, so das Fazit der Studie. Doch auch die Politik könne hierzu einen Beitrag leisten, indem sie die richtigen Rahmenbedingungen setzt. In Nachbarländern wie Belgien, Österreich und Frankreich sei es so gelungen, dass deutlich über 90 Prozent der Beschäftigten nach einem Tarifvertrag bezahlt werden. Diese Länder erfüllen damit schon eine tarifvertragliche Abdeckung von mindestens 80 Prozent, die in der neuen Europäischen Mindestlohnrichtlinie als Ziel festgelegt ist. Alle anderen EU-Länder – darunter auch Deutschland – sind nach europäischem Recht künftig verpflichtet, einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur schrittweisen Erhöhung der tarifvertraglichen Abdeckung aufzustellen. Die Bundesregierung sollte diesen Aktionsplan rasch vorlegen, wirksame gesetzliche Instrumente dafür seien seit langem bekannt, analysieren die Studienautoren Malte Lübker und Thorsten Schulten.
Zwar habe die Bundesregierung aufgrund der zweijährigen Frist für die Umsetzung der Richtlinie bis zum 15. November 2024 Zeit. „So lange sollte die Bundesregierung aber nicht warten. Viele konkrete Maßnahmen, die dieser Aktionsplan enthalten könnte, werden bereits seit einiger Zeit diskutiert“, sagt Lübker. Dazu zählen eine weitere Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von bestehenden Tarifverträgen sowie Tariftreueregelungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
Weitere Vorschläge finden sich in einem Eckpunktepapier, das Arbeitsminister Hubertus Heil und der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz bereits im März 2021 vorgelegt haben. Hierzu zählt ein bundesweiter Vergabemindestlohn, der für tariftreue Betriebe zusätzlich Schutz vor „Schmutzkonkurrenz“ mit Dumpinglöhnen schaffen würde. Ein weiterer Hebel sind Tariftreueregelungen bei Versorgungsverträgen im Gesundheitswesen und der Pflege. Ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften zu den Betrieben würde es erleichtern, die Beschäftigten zu erreichen und gewerkschaftlich zu organisieren. Für Arbeitgeber könnte ein zusätzlicher Anreiz für eine Tarifbindung entstehen, wenn Abweichungen von tarifdispositivem Gesetzesrecht nur noch für tarifgebundene Arbeitgeber möglich sind.
*Malte Lübker, Thorsten Schulten Tarifbindung in den Bundesländern: Entwicklungslinien und Auswirkungen auf die Beschäftigten, Analysen zur Tarifpolitik Nr. 96, Düsseldorf, April 2023

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