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Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz)

Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und EnergieMit dieser Reform des Vergaberechts („Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung“) wird ein maßgebliches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm der Bundesregierung umgesetzt.
Der Fokus des Vergabebeschleunigungsgesetzes liegt insbesondere darauf, öffentliche Auftragsvergaben zu beschleunigen und das Vergaberecht zu vereinfachen. Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist ein Artikelgesetz und sieht Änderungen an allen vergaberechtlichen Gesetzen und Verordnungen im nationalen Recht über den europäischen Schwellenwerten vor.
Das BMWE führt aktuell die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) durch. Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist Bestandteil des Sofortprogramms der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf ist noch nicht im Ressortkreis final abgestimmt.
Stellungnahmen können bis Montag, 28. Juli, 16 Uhr per Mail an buero-ib3@bmwe.bund.de eingereicht werden.
Aufgrund des Inkrafttretens des Lobbyregistergesetzes werden Stellungnahmen nur zur Kenntnis genommen und auf der Internetseite des BMWE veröffentlicht, wenn der Urheber bzw. die Institution, die der Urheber der Stellungnahme vertritt, im Lobbyregister vollständig registriert ist oder unter eine Ausnahme des Lobbyregistergesetzes fällt. Es wird darum gebeten, bei der Übersendung der Stellungnahme die Registrierung im Lobbyregister nachzuweisen oder das Vorliegen einer Ausnahme von der (vollständigen) Registrierungspflicht dazulegen. Wenn ein solcher Nachweis nicht erfolgt, wird die Stellungnahme weder zur Kenntnis genommen noch auf der Internetseite des BMWE veröffentlicht.
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Falls Sie der Publikation im Internet insgesamt widersprechen, wird auf der Internetseite des BMWE lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde und wer diese verfasst hat.
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