Post

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern ein arbeitsrechtliches Verbandsklagerecht

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern ein arbeitsrechtliches Verbandsklagerecht

Source: DGB – Bundesvorstand
23.03.2022
Arbeitsrecht
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern ein arbeitsrechtliches Verbandsklagerecht
Beschäftigte, die sich gegen arbeitsrechtliche Verstöße ihrer Arbeitgeber wehren wollen, stehen aufgrund der aktuellen Rechtslage oft alleine da. Selbst ein erfolgreich geführtes Individualverfahren bringt keine Verbesserung für alle Betroffenen mit sich. Im neuen Diskussionspapier bekräftigt der DGB seine Forderung nach einer arbeitsrechtlichen Verbandsklage und legt Vorschläge zur Ausgestaltung vor.

Colourbox.de

Beschäftigte müssen allein gegen arbeitsrechtliche Verstöße vorgehen
Während sich viele Arbeitgeber rechtstreu verhalten, ist zugleich festzustellen, dass einige Arbeitgeber dennoch zwingende tarifliche Regelungen und gesetzliche Mindestbedingungen systematisch verletzen. Auch wenn eine Vielzahl von Beschäftigten von einem solchen Verstoß betroffen sind, muss jede*r selbst dagegen vorgehen. Und auch wenn derartige Individualverfahren einzelner Beschäftigter zum Erfolg führen, folgt daraus kein effektives Druckmittel, um auf eine Beendigung der rechtswidrigen Praxis im Ganzen hinzuwirken. Es bleibt den einzelnen Beschäftigten überantwortet, die Durchsetzung ihrer individuellen Rechte gerichtlich einzufordern.
Konkrete gesetzliche Regelungen fehlen
Zwar gesteht die Rechtsprechung den Gewerkschaften einen Unterlassungsanspruch bei tarifwidrigem Verhalten des Arbeitgebers und auch ein tariflicher Durchführungsanspruch zu. Hier fehlt es jedoch an konkreten gesetzlichen Regelungen. Auch wirken diese Rechte nur bei Verstößen gegen zwingende tarifliche Regelungen, nicht aber bei Verstößen gegen gesetzliche Mindestbedingungen.
Koalitionsvertrag verspricht effektivere Rechtsdurchsetzung
Um Rechtsverstöße effektiv zu verhindern, fordern der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften seit langem die Einführung einer arbeitsrechtlichen Verbandsklage. Auch im Koalitionsvertrag wurde unter anderem vereinbart, strukturelle und systematische Verstöße gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz durch effektivere Rechtsdurchsetzung verhindern zu wollen. Ein wirksames Werkzeug dafür kann die Verbandsklage sein. Dies trifft sich gut, da die Koalitionsparteien ohnehin bis zum 25. Dezember 2022 die EU-Verbandsklage-Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen, die rechtlichen Möglichkeiten der Erhebung einer Verbandsklage also erweitert werden müssen.
Vorschläge zur Ausgestaltung der arbeitsrechtlichen Verbandsklage
Daher haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften nun ein Diskussionspapier zur Einführung einer arbeitsrechtlichen Verbandsklage erstellt, in dem dargelegt wird, wie eine solche arbeitsrechtliche Verbandsklage aus der Sicht des DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften ausgestaltet sein kann.

Vorschlagen

Nach oben

MIL OSI