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Stabilität sichern, Gestaltungsspielraum bewahren

Stabilität sichern, Gestaltungsspielraum bewahren

Source: Bundesministerium der Finanzen

Zweiter Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 sowie Eckwerte für den Bundeshaushalt 2023 und den Finanzplan bis 2026

Finanzpolitische Rahmenbedingungen
Die finanzpolitische Lage zu Beginn der neuen Legislaturperiode ist anspruchsvoll. Die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie auf den Bundeshaushalt sind auch im Jahr 2022 erheblich. Dennoch müssen die drängendsten Herausforderungen der 2020er Jahre wie die Energiewende, der Klimaschutz und die Transformation unserer Wirtschaft zügig angegangen werden. Zudem sind die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine noch nicht absehbar.

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Stabile Finanzen als Grundlage für finanzpolitische Handlungsfähigkeit
Der Haushalt 2022 ist noch stark geprägt von den krisenbedingten Belastungen der Corona-Pandemie einerseits und der Unsicherheit über die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine andererseits. Jedoch ist es gerade in Zeiten hoher Unsicherheit wichtig, Stabilität zu sichern und Handlungsfähigkeit zu bewahren. Deshalb hält die Bundesregierung an dem klaren Fokus des Koalitionsvertrages auf Zukunftsinvestitionen fest. Dazu sind in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie im Bereich Infrastruktur umfangreiche Investitionen vorgesehen. Ziel ist es, die deutsche Wirtschaft zu einer nachhaltigen, klimaneutralen und digitalen Volkswirtschaft umzubauen.
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Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit
Der Krieg in der Ukraine verleiht den sicherheitspolitischen Herausforderungen neues Gewicht, gerade auch im Hinblick auf die Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit. Deswegen wird die Bundesregierung – ergänzend zu den Verteidigungsausgaben im Bundeshaushalt – ein neues Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. Euro errichten, das die Bundeswehr für ihre Aufgaben bei der Landesverteidigung und die Wahrnehmung ihrer Bündnisverpflichtungen ertüchtigen soll.
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Entlastungspakete
Das erste Energie-Entlastungspaket ist bereits in den vorgelegten Entwürfen enthalten. Neben dem Vorziehen der Abschaffung der EEG-Umlage auf den 1. Juli 2022 umfasst dieses umfangreiche steuerliche Entlastungen und soziale Unterstützungsmaßnahmen.

Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022
Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022
Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler und der Mobilitätsprämie für Geringverdiener rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent
Maßnahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes

Coronazuschuss von 100 Euro für Beziehende von existenzsichernden Leistungen
Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder von 20 Euro pro Monat ab 1. Juli 2022
Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schüler*innen sowie Auszubildende mit unterstützenden Leistungen

Die Bundesregierung erarbeitet darüber hinaus derzeit ein zusätzliches Paket, um insbesondere die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine abzumildern und um ihre humanitären Anstrengungen weiter zu verstärken. Sie wird dieses im Rahmen eines Ergänzungshaushalts in die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2022 einbringen.
„Es muss ein nächstes Entlastungspaket geben. Der Staat darf die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft mit steigenden Preisen nicht allein lassen. Wir müssen in dieser Krise handlungsfähig sein und müssen schnell und spürbar zu Entlastungen kommen. Dazu wird es eine Reihe von Vorschlägen geben, die wir in einem Paket zusammenbringen.“ Bundesfinanzminister Christian Lindner

Eine Übersicht zu den steuerlichen Entlastungen und weiteren unterstützenden Maßnahmen finden Sie hier.

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Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Die nachhaltige Transformation der Wirtschaft kann nur gelingen, wenn auch die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sichergestellt ist. Eine solide Haushaltspolitik ist dafür die Grundlage und Voraussetzung. Sie sichert die erforderliche Handlungsfähigkeit, die notwendig ist, innovative und investive Impulse zu setzen. Die vorgelegten Eckwerte sehen daher vor, die reguläre Kreditobergrenze im Jahr 2023 wieder einzuhalten.

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