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Europäische Finanzhilfen im Überblick: EFSF

Europäische Finanzhilfen im Überblick: EFSF

Source: Bundesministerium der Finanzen

Die wichtigsten Zahlen der EFSF-Finanzhilfeprogramme im Überblick und regelmäßig aktualisiert (Stand: 31. Dezember 2021).

Die EFSF ist neben dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) ein Element des im Jahr 2010 errichteten temporären Euro-Schutzschirms. Beide Instrumente wurden Mitte 2013 durch den dauerhaft angelegten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) abgelöst. Die EFSF hat an die Programmländer Irland, Portugal und Griechenland Stabilitätshilfen in Form von Darlehen in Höhe von insgesamt rund 174,6 Mrd. Euro geleistet. Die EFSF-Programme sind planmäßig beendet beziehungsweise ausgelaufen. Weitere Auszahlungen werden von der EFSF nicht geleistet, neue EFSF-Programme werden nicht aufgelegt.
Das Bundesministerium der Finanzen ist nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Stabilisierungsmechanismusgesetz – StabMechG) ermächtigt, Gewährleistungen bis zu einer Höhe von 211,0 Mrd. Euro für die EFSF zu übernehmen. Zinsen und Kosten werden auf diesen Ermächtigungsrahmen nicht angerechnet.

Belegung des deutschen Gewährleistungsrahmens

in Mrd. Euro
Einschließlich Übersicherung, Refinanzierung von Zinsstundungen und Laufzeitverlängerungen.

Das Kreisdiagramm zeigt den deutschen Gewährleistungsrahmen nach Stabilisierungsmechanismusgesetz in Milliarden Euro.
Stand: 31. Dezember 2021
Ausgabevolumen211,0

null
in Mrd. Euro,
Durch Refinanzierungsgeschäfte der EFSF belegt
89,4
Nicht belegt deutscher Garantierahmen
121,6

Programmvolumina in Mrd. Euro
Das Balkendiagramm stellt die Programmvolumina in Milliarden Euro dar.
Stand: 31. Dezember 2021

null
Bilaterale Kredite
IWF
EFSM
EFSF
Irland
4,8
22,6
22,5
17,7
Portugal
null
27,4
26
26
Griechenland
null
28,9
null
144,5

Irland – Programmüberblick
Das Hilfsprogramm für Irland wurde im Dezember 2013 planmäßig beendet. Die im Rahmen des IWF-Programms bereitgestellten Mittel (19,5 Mrd. SZR1) sowie die bilateralen Darlehen2 von Schweden und Dänemark hat Irland bis Ende Dezember 2017 vollständig vorzeitig zurückgezahlt. Seit April 2019 zahlt Irland planmäßig das bilaterale Darlehen von Großbritannien zurück. Ende März 2021 hat Irland mit einer letzten planmäßigen Rate das bilaterale Darlehen von Großbritannien vollständig zurückgezahlt.Die durchschnittliche Laufzeit der Irland gewährten EFSF-Kredite beträgt 20,8 Jahre. Irland muss diese Kredite in den Jahren von 2029 bis 2042 vollständig tilgen.
Auszahlungen der EFSF und des EFSM in Mrd. Euro

2,0

13

1,0

19

2,0

25

1,9

01.08.2032

1,7

01.02.2033

2,4

14

1,0

22

3,0

25⁵

2,0

15

0,5

22

0,9

01.08.2030

2,1

25.07.2031

1,0

01.08.2030

1,3

01.08.2029

1,5

30

0,5

01.07.2034

3,0

20

2,8

01.08.2031

2,3

15

1,0

15

0,8

01.08.2029

1,6

15.11.2042

1,0

27.09.2034

2,3

04.12.2033

0,8

10

Summe⁴

17,7

22,5

Aktuelles Kreditvolumen in Mrd. Euro

17,7
22,5
4,8
45,0

17,7
22,5
4,8
45,0






-4,8
-4,8
Summe⁴
17,7
22,5
0,0
40,2

¹ Als Zahlungsmittel zwischen dem IWF und seinen Mitgliedsstaaten dienen die vom IWFegschaffenen Sonderziehungsrechte (SZR). Die SZR unterliegen Wechselkursschwankungen.

² Großbritannien 3,8 Mrd. Euro Schweden 0,6 Mrd. Euro und Dänemark 0,4 Mrd. Euro

³ Der deutsche Anteil am EFSM entspricht dem deutschen Anteil am EU-Haushaltvon circa 20 Prozent.
⁴ Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen.
⁵ Laufzeitverlängerung nach Refinanzierung durch den EFSM im 2. Quartal 2021 (EFSM Investor Presentation April 2021).
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Portugal – Programmüberblick
Das Hilfsprogramm für Portugal wurde im Mai 2014 planmäßig beendet. Nicht freigegebene beziehungsweise ausgezahlte Programmmittel können nicht mehr in Anspruch genommen werden. Die im Rahmen des IWF-Programms bereitgestellten Mittel (22,9 Mrd. SZR1) hat Portugal bis Ende Dezember 2018 vollständig vorzeitig zurückgezahlt.
Die durchschnittliche Laufzeit der Portugal gewährten EFSF-Kredite beträgt 20,8 Jahre. Portugal muss diese Kredite in den Jahren von 2025 bis 2040 vollständig tilgen.
Aktuelles Kreditvolumen in Mrd. Euro

26,0

26,0

52,0

26,0

24,3

50,3

-1,7

-1,7

-2,0

-2,0

Summe³

24,0

24,3

48,3

¹ Als Zahlungsmittel zwischen dem IWF und seinen Mitgliedsstaatendienen die vom IWF geschaffenen Sonderziehungsrechte (SZR).Die SZR unterliegen Wechselkursschwankungen.

² Der deutsche Anteil am EFSM entspricht dem deutschen Anteilam EU-Haushalt von circa 20 Prozent.

³ Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen.
Auszahlungen der EFSF und des EFSM in Mrd. Euro

1,8

25⁴

1,5

12

2,3

20

1,0

25

3,7

01.07.2036

2,2

03.12.2025

5,0

20⁴

2,0

15

0,6

22

1,0

23.08.2025

1,7

30.01.2035

1,5

30

1,0

18.07.2027

1,8

26

2,7

10

3,5

30.05.2032

1,7

30.05.2035

1,5

17.07.2038

1,1

17.07.2040

2,0

15

0,8

03.12.2028

0,8

07.02.2026

1,0

27.06.2033

1,0

27.06.2034

3,7

22.11.2033

1,8

10

1,2

28.04.2038

0,4

15

Summe²

26,0

24,3

² Der deutsche Anteil am EFSM entspricht dem deutschen Anteil am EU-Haushalt von circa 20 Prozent.
³ Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen.

⁴ Laufzeitverlängerung nach Refinanzierung durch den EFSM im 2. und 3. Quartal 2021(EFSM Investor Presentation April und September 2021).

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Griechenland – Programmüberblick
Im Rahmen des 1. Griechenlandprogramms wurden 73,0 Mrd. Euro ausbezahlt (Anteil Eurozone 52,9 Mrd. Euro; Anteil IWF 17,5 Mrd. SZR1). Der deutsche Anteil der europäischen bilateralen Kredite im Rahmen des 1. Programms beträgt rund 15,2 Mrd. Euro. Griechenland hat im Juni 2020 vereinbarungsgemäß mit der Rückzahlung der europäischen bilateralen Kredite begonnen und muss diese bis 2041 vollständig tilgen. Die vom IWF im Rahmen des 1. Programms bereitgestellten Mittel wurden von Griechenland bis zum 31. Dezember 2016 vollständig zurückgezahlt. Daraus resultierende Verpflichtungen gegenüber dem IWF sind damit getilgt.
Das 2. Griechenlandprogramm der EFSF ist am 30. Juni 2015 abgelaufen. Bisher nicht ausgezahlte Programmmittel sind nicht mehr abrufbar. Das 2. Griechenlandprogramm des IWF endete am 15. Januar 2016. Rund 13,6 Mrd. SZR1 der Programmmittel wurden nicht ausgezahlt.
Die durchschnittliche Laufzeit der Griechenland gewährten EFSF-Kredite beträgt aktuell 42,5 Jahre. Zum Ende des ESM-Anpassungsprogramms hatte die Eurogruppe Mitte 2018 in Bezug auf die Kredite der EFSF eine weitere Zinsstundung und eine weitere Verschiebung des Rückzahlungsbeginns um zehn Jahre sowie eine Verlängerung der maximalen durchschnittlichen gewichteten Laufzeit um zehn Jahre vereinbart. Der Deutsche Bundestag hatte dem zugestimmt. Die neuen Rückzahlungsprofile gelten seit dem 15. April 2019.
Aktuelles Kreditvolumen2. Hilfsprogramm in Mrd. Euro

144,5

141,8

-2,7

-10,9

Summe²

130,9

IWF-Programmvolumen in Mrd. SZR¹

23,8

10,2

13,6

-8,7

Summe²

1,5

¹ Als Zahlungsmittel zwischen dem IWF und seinen Mitgliedsstaaten dienen die vom IWFgeschaffenen Sonderziehungsrechte (SZR).Die SZR unterliegen Wechselkursschwankungen.

² Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen.
Auszahlungen der EFSF in Mrd. Euro

Privatsektorbeteiligung

29,7

2023 bis 2042

Aufgelaufene Zinsen

4,9

2023 bis 2037

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

5,9

2049 bis 2070

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

3,3

2049 bis 2070

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

25,0

2049 bis 2070

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

4,2

2049 bis 2070

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

1,0

2049 bis 2070

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

7,0

2049 bis 2070

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

11,3

2043 bis 2049

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

16,0

2049 bis 2070

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

2,0

2049 bis 2070

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

2,8

2049 bis 2070

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

2,8

2049 bis 2070

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

4,2

2049 bis 2070

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

7,2

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

3,3

2049 bis 2070

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

2,5

2049 bis 2070

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

0,5

2049 bis 2070

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

6,3

2049 bis 2070

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

1,0

2049 bis 2070

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

1,0

2049 bis 2070

Bankenrekapitalisierung

-10,9

Summe²

130,9

¹ Als Zahlungsmittel zwischen dem IWF und seinen Mitgliedsstaaten dienen die vom IWF geschaffenenSonderziehungsrechte (SZR). Die SZR unterliegen Wechselkursschwankungen.

² Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen.

³ Im Zuge der Rückzahlung vom 27. Februar 2015 vollständig abgelöst. Der restliche Rückzahlungsbetragwurde auf die Auszahlung vom 19. Dezember 2012 angerechnet.

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