Source: DGB – Bundesvorstand20.12.2021
EU-Whistleblowing-Richtlinie
Mehr Schutz für Whistleblower
Ein Whistleblower-Schutzgesetz fehlt in Deutschland bis heute. Es wird vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften seit Jahren gefordert. Die EU-Richtlinie zum Schutz der Hinweisgeber*innen gibt dazu verbindliche Vorgaben. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie ist allerdings bereits Mitte Dezember 2021 abgelaufen. Der DGB fordert: Was die große Koalition liegen gelassen hat, muss nun die Ampel richten.
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DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel fordert mehr Schutz für Whistleblower und ein Schutzgesetz: “Hinweisgeber*nnen brauchen Schutz. Was die große Koalition liegen lassen hat, muss nun die Ampel richten: Es braucht so schnell wie möglich ein kohärentes, umfangreiches und effizientes Hinweisgeberschutzgesetz. Seit Jahren klaffen für Beschäftigte, die Missstände in ihren Unternehmen anzeigen, eklatante Schutzlücken und es existiert erhebliche Rechtsunsicherheit. Hinweise auf Steuerhinterziehung, Briefkastenfirmen, Lebensmittelskandale gefährden noch die Hinweisgeber: Whistleblower, die Missstände aufdecken, erweisen der Gesellschaft einen wichtigen Dienst. Dafür werden sie am Arbeitsplatz oft schikaniert und müssen im schlimmsten Fall sogar mit Kündigung und Strafverfolgung rechnen. Die Ampel kann und muss diese Schutzlücke mit der Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie schließen. Wer den Mut hat, Betrug, Korruption, Veruntreuung und andere kriminelle Machenschaften aufzudecken, gehört ermuntert und geschützt, nicht verfolgt oder bestraft. Bislang scheiterte eine vernünftige Regelung an dem Widerstand der Wirtschaft. Wir erwarten von der neuen Regierung die Durchsetzungsstärke, die der Großen Koalition ganz offensichtlich gefehlt hat.”
Wer den Mut hat, Betrug, Korruption, Veruntreuung und andere kriminelle Machenschaften aufzudecken, gehört ermuntert und geschützt, nicht verfolgt oder bestraft.
Effektiver Schutz vor Sanktionen und Repressalien mit einem Schutzgesetz
“Unsere Erwartungen an den Gesetzgeber: Wir brauchen ein umfassendes Schutzgesetz, das auf sämtliche Meldungen angewendet werden kann, bei denen der Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit angezeigt wird. Das gilt ganz besonders bei Meldungen über Verstöße gegen individuelle oder kollektive Arbeitnehmerrechte inklusive des Sozialrechts – denn es liegt im Interesse der Allgemeinheit, dass diese Rechte gewahrt bleiben. Die EU-Richtlinie gibt vor, dass sich Hinweisgebende unmittelbar an externe Stellen wenden können. Eine vorherige Meldung an die intern einzurichtenden Kanäle muss immer freiwillig bleiben. Das muss sich auch im nationalen Gesetz niederschlagen. Whistleblower*innen brauchen effektiven Schutz vor arbeitsrechtlichen Sanktionen und sonstigen Repressalien. Das beinhaltet auch eine Beweislastumkehr zugunsten von Whistleblowern.”
Ampel muss jetzt handeln
“Bis der Gesetzgeber endlich tätig geworden ist, besteht für die Beschäftigten eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Einerseits gelten nach dem Verstreichen der Umsetzungsfrist im Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bediensteten die konkreten Richtlinienvorgaben direkt. Anderseits sind Gerichte zur richtlinienkonformen Auslegung des geltenden Rechts verpflichtet. Was das konkret für die Rechte und Pflichten der Beschäftigten bedeutet, ist unklar. Dieser Zustand geht voll zulasten der Beschäftigten und ist für sie eine Zumutung. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften erwarten von der Ampel-Regierung, die Perspektive der Beschäftigten im Gesetzgebungsverfahren in den Mittelpunkt zu stellen und einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der den Namen eines Schutzgesetzes verdient.”
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Aktueller Beitrag mit Anja Piel zum “Whistleblower-Gesetz” in der FAZ
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