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EU-Kommission bringt neue Klage gegen Deutschland auf den Weg

EU-Kommission bringt neue Klage gegen Deutschland auf den Weg

Source: NABU – Naturschutzbund DeutschlandArtenreiches Grünland muss endlich effektiv geschützt werden

Die EU-Kommission hat im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland den Druck erhöht. Sie hält die bisherigen Bemühungen zum Schutz artenreichen Grünlands für unzureichend. Das Mahnschreiben ist der letzte Schritt vor dem Europäischen Gerichtshof.

Im artenarmen Intensivgrünland haben viele Insekten und Vogelarten keine Chance zum Überleben. – Foto: Helge May

Update
EU-Kommission mahnt Deutschland wegen Grünlandverlust ab
30. Oktober 2020 – Heute hat die EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Verlusts von EU-weit geschütztem artenreichen Grünland in Natura-2000-Gebieten den Druck erhöht. Diese sogenannte „Begründete Stellungnahme“ zeigt, dass die EU-Kommission die bisherigen Bemühungen Deutschlands zum Schutz dieser Gebiete für absolut unzureichend hält. Das Schreiben ist der letzte Schritt, bevor das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof gehen kann. Der NABU hatte 2014 eine entsprechende Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller kommentiert: „Deutschland gibt sich gerne als Musterschüler, was die Umsetzung von EU-Recht angeht. Hier zeigt sich erneut, dass die Bundes- und Landesregierungen ihre Hausaufgaben nicht einmal ansatzweise erledigen. Und das, obwohl Deutschland wegen der EU-Ratspräsidentschaft von ganz Europa besonders beobachtet wird. Der deutschen Landwirtschaft droht nach dem Desaster im Düngerecht ein weiteres schmerzhaftes, aber leider gerechtfertigtes Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Wir brauchen eine Wiederherstellung der verlorengegangenen Grünland-Flächen sowie eine angepasste Bewirtschaftung mit reduzierter Mahd und weniger Düngemitteln. Das muss verbindlich geregelt und kontrollierbar umgesetzt werden.Damit die Misere der Artenvielfalt nicht zur Misere vieler Betriebe wird, muss Angela Merkel in den laufenden EU-Haushaltsverhandlungen darauf bestehen, dass zehn Prozent aller Mittel für die Wiederherstellung der Biodiversität reserviert werden. Dies ist umso wichtiger, als es derzeit nicht nach einem grundlegenden Systemwandel bei der GAP aussieht, um hierüber betroffene Betriebe zielgerichtet zu unterstützen.“EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein
25. Juli 2019 – Am heutigen Donnerstag hat die EU-Kommission ein offizielles Vertragsverletzungverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet. Und damit die Beschwerde des NABU aus dem Jahr 2014 bestätigt. Grund ist der katastrophale ökologische Zustand unserer Wiesen und Weiden. Vor allem die artenreichen Teile des so genannten Grünlands verschwinden hierzulande in rasantem Tempo. 80 Prozent der Lebensräume auf Wiesen und Weiden sind in Gefahr, 35 Prozent sogar von vollständiger Vernichtung bedroht. Die Folge: Das Insektensterben wird massiv angeheizt.Wiesen und Weiden machen fast 14 Prozent der deutschen Landesfläche aus. Mehr als zehn Prozent von ihnen sind europarechtlich geschützt. Als Kohlenstoffspeicher sind sie im Kampf gegen die Klimakrise unerlässlich, hier leben zudem 40 Prozent aller in Deutschland auf der Roten Liste stehenden Arten. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, in Brüssel konkrete Lösungen für den besseren Grünlandschutz auf den Tisch zu legen. Andernfalls droht im schlimmsten Fall die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof – und mögliche Strafzahlungen in Milliardenhöhe, wie aktuell beim Düngerecht.
Hintergrund
Die deutschen Bundesländer verstoßen nach Ansicht des NABU klar gegen die EU-Naturschutzrichtlinien, weil sie zu wenig unternehmen, um besonders geschützte Lebensräume und Vogelarten zu erhalten. Weil artenreiche Wiesen und Weiden immer mehr verloren gehen, und in der Folge auch Insekten und Vogelarten drastisch abnehmen, hat der NABU im April 2014 Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt.Eigenen NABU-Studien zufolge werden sogar in Schutzgebieten in großem Stil geschützte Grünlandflächen meist ungestraft untergepflügt und zum Beispiel in Maisäcker umgewandelt. Viele Flächen werden auch durch Düngung, den Einsatz von Pestiziden oder Entwässerung intensiviert und damit ökologisch entwertet. Damit wird ein massenhaftes Artensterben in Kauf genommen – und zwar von den Landratsämtern, aber auch von der Bundesregierung.

Mit dem Verlust von artenreichen Grünlandflächen verliert auch die Uferschnepfe zunehmend ihren Lebensraum. – Foto: Frank Derer

Mittlerweile drohen ein Drittel aller Grünlandlebensraumtypen vollständig zu verschwinden. Auch einstmals häufige Grünlandtypen mittlerer Nutzung wie blütenreiche Glatthaferwiesen mit Wiesenglockenblumen oder Wiesenmargeriten gehen stark zurück.Die dramatischen Folgen sind bekannt: Die Bestände von grünlandtypischen Vogelarten wie Kiebitz, Uferschnepfe und Bekassine, die auf extensive Wiesen angewiesen sind, haben sich in den vergangenen 25 Jahren um drei Viertel verringert. Auch die an bestimmte Pflanzenarten angepasste Insektenarten haben in intensiv bewirtschaftetem Grünland keine Chance mehr zu überleben.
Deutschland ist verpflichtet, artenreiches Grünland zu schützen
Dabei haben sich die Mitgliedstaaten der EU mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) eigentlich selbst verpflichtet, artenreiche Grünlandlebensräume zu schützen sowie Verschlechterungen nicht zuzulassen. Und auch die von Deutschland mit verabschiedete EU-Vogelschutzrichtlinie schreibt den Regierungen vor, die Bestände aller wildlebenden Vogelarten – und damit auch den gefährdeten typischen Vogelarten des Grünlands, wie Kiebitz, Uferschnepfe und Bekassine – in einem günstigen Zustand zu erhalten.Dass in Deutschland jedoch genau der gegenläufige Trend zu beobachten ist, beweisen Daten, die die Bundesregierung selbst nach Brüssel gemeldet hat. In seinen Analysen hat der NABU gravierende Verstöße gegen beide Richtlinien festgestellt. Für den NABU ist das ein klarer Fall für eine EU-Beschwerde – notfalls muss Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof, damit sich endlich etwas ändert.
Zu betonen ist, dass ein Gerichtsprozess vor dem Europäischen Gerichtshof keinesfalls erstrebenswert ist und nur die letzte Wahl für den Naturschutz darstellt. Um ein aufwändiges Verfahren zu vermeiden, fordert der NABU von Bund und Ländern einen verbindlichen Aktionsplan für das artenreiche Grünland. Darin sollte jeglicher Grünlandumbruch in Schutzgebieten verboten werden. Darüber hinaus ist ein Maßnahmenpaket notwendig, um die Defizite bei Vollzug des Grünlandschutzes durch die Behörden zu beheben. Ferner fordert der NABU einen effektiven nationalen Schutz für die Natura-2000-Schutzgebiete nach EU-Recht sowie eine deutlich stärkere und gezieltere Förderung des artenreichen Grünlands und der Wiesenbrüter über die Förderprogramme von Bund und Ländern.

NABU-Agrarkampagne

Fair, naturverträglich und gesund
Nutzungsintensivierung, Ausräumung der Landschaft, Massentierhaltung, Pestizideinsatz und Überdüngung – all dies hat zu einem massiven Verlust von Artenvielfalt, sowie zur Belastung von Wasser, Böden und Klima geführt. Eine wesentliche Schuld hat daran die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP). Mehr →

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