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5,0 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2020 abgeschlossen

5,0 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2020 abgeschlossen

Source: Destatis Statistisches Bundesamt

Insgesamt 1,2 % mehr erledigte Verfahren als 2019, aber Rückgang bei Straßenverkehrsdelikten

Pressemitteilung Nr. 408 vom 30. August 2021

WIESBADEN – Im Jahr 2020 haben die Staatsanwaltschaften in Deutschland 4 996 000 Ermittlungsverfahren in Strafsachen abgeschlossen. Das waren 1,2 % mehr erledigte Verfahren als im Vorjahr (4 939 000). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren die Anteile der Deliktarten ähnlich wie im Jahr 2019: Knapp ein Drittel (31,6 %) der erledigten Strafverfahren bezog sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte, gefolgt von Straßenverkehrsdelikten mit 17,4 %, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,3 % sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 8,6 % der erledigten Verfahren.

Unterschiedliche Entwicklungen bei den Straftatengruppen

Hinter der Gesamtzunahme erledigter Ermittlungsverfahren um 1,2 % stehen teils gegenläufige Entwicklungen auf Ebene der Straftatengruppen. Einige Straftatengruppen mit relativ geringem Anteil an der Gesamtzahl erledigter Verfahren verzeichneten gegenüber 2019 vergleichsweise hohe prozentuale Zuwächse. Beispielsweise stieg die Zahl der erledigten Verfahren in Staatsschutzsachen um 30,6 % auf 46 000. Dagegen wirkte sich der Rückgang im Bereich der Straßenverkehrsdelikte um 3,3 % auf 868 000 Verfahren dämpfend auf die Gesamtentwicklung aus. Der Rückgang dürfte unter anderem mit dem niedrigeren Verkehrsaufkommen infolge der Corona-Pandemie zusammenhängen.

Mehr als die Hälfte der Ermittlungsverfahren endeten 2020 mit Verfahrenseinstellung

In 81,6 % aller erledigten Fälle im Jahr 2020 hatten Polizeidienststellen die Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaften übergeben. Die übrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder Verwaltungsbehörden eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaften sind für die Verfolgung von Straftaten und die Leitung der entsprechenden Ermittlungen zuständig. Wenn die Ermittlungen zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben sie Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage. Die häufigste Erledigungsart über alle Einzelfallentscheidungen hinweg war 2020 wie in den Vorjahren aber nicht die Anklage, sondern die Verfahrenseinstellung.

So machten Einstellungen mit Auflage (3,2 %), Einstellungen ohne Auflage (24,3 %) und Einstellungen mangels Tatverdacht (28,9 %) oder wegen Schuldunfähigkeit (0,3 %) zusammen 56,6 % aller Verfahrenserledigungen aus. 19,2 % der Verfahren endeten mit einer Anklage beziehungsweise einem Strafbefehlsantrag oder einem Antrag auf ein besonderes Verfahren und 24,1 % auf andere Art (zum Beispiel mit der Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft).

Staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren nach Art der Strafsache
Art der Strafsache 2020 2019 Veränderung
zum Vorjahr
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Absolut %

Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen bekannte Tatverdächtige (JS-Register der Aktenordnung).
Zu den einzelnen Sachgebieten siehe den Sachgebietskatalog im Anhang der Fachserie 10, Reihe 2.6, 2019 sowie Tabelle 2.1.2 in der Fachserie und Tabelle 24211-0001 in GENESIS Online.

Die hier kurz als „Staatsschutzsachen“ bezeichnete Sachgebietsgruppe besteht aus vier Bereichen:

Staatsschutzsachen, Politische Strafsachen, Vergehen nach § 131 StGB und sonstige Ermittlungsverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft und die daraus hervorgehenden gerichtlichen Verfahren,

auch soweit der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Ermittlungen geführt hat.

Erledigte Verfahren insgesamt 1 4 996 494 100,0 4 938 651 100,0 57 843 1,2
Staatsschutzsachen 2 45 955 0,9 35 187 0,7 10 768 30,6
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 95 426 1,9 81 830 1,7 13 596 16,6
Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit 464 836 9,3 462 826 9,4 2 010 0,4
Eigentums- und Vermögensdelikte 1 579 293 31,6 1 564 287 31,7 15 006 1,0
Straftaten im Straßenverkehr 868 397 17,4 897 705 18,2 -29 308 -3,3
Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, Geldwäschedelikte 132 854 2,7 131 377 2,7 1 477 1,1
Straftaten gegen die Umwelt 19 461 0,4 15 387 0,3 4 074 26,5
Korruptionsdelikte und Straftaten von Amtsträgern 33 034 0,7 32 966 0,7 68 0,2
Einschleusung von Ausländern und Straftaten nach dem Aufenthalts-, dem Asylverfahrensgesetz sowie dem Freizügigkeitsgesetz/EU 178 621 3,6 193 728 3,9 -15 107 -7,8
Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz 430 215 8,6 429 444 8,7 771 0,2
Sonstige Straftaten 1 148 402 23,0 1 093 914 22,2 54 488 5,0

Weitere Informationen:

Diese Ergebnisse stammen aus der Staatsanwaltschaftsstatistik. Die Staatsanwaltschaftsstatistik ist die einzige statistische Datenquelle in Deutschland, die über Zahl und Struktur staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren informiert. Sie zeigt, wie viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren innerhalb eines Berichtsjahres auf welche Art erledigt wurden und in welcher Straftatengruppe der Schwerpunkt des Verfahrens lag.

Nicht Gegenstand dieser Statistik sind das Fallaufkommen innerhalb eines Berichtsjahres, Merkmale der Straftat und der Tatverdächtigen. Somit lassen sich mit dieser Statistik nur bedingt Rückschlüsse auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Kriminalitätsgeschehen im Jahr 2020 ziehen. Einen Bericht zur Kriminalitätsentwicklung im Corona-Kontext hat das Bundeskriminalamt vorgelegt. Der Bericht ist online auf der Homepage des BKA verfügbar.

Weitere Ergebnisse zu Erledigungsarten und Sachgebieten bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren enthält die Fachserie 10, Reihe 2.6, Staatsanwaltschaften, 2020. Methodische Hintergründe zur Staatsanwaltschaftsstatistik bietet der Aufsatz „Staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit in Deutschland: Umfang und Struktur der Verfahrenserledigung“ in „WISTA – Wirtschaft und Statistik“, Ausgabe 3/2015.

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