Source: SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans besucht im Rahmen des Bundestagswahlkampfes verschiedene Stationen und Kandidierende in Niedersachsen und NRW. Gern weisen wir Sie auf folgende presseöffentliche Termine hin:
28. August 2021
Besichtigung der Denkmalslok in Salzbergen
ab 13:10 Uhr,
Bahnhofstraße 9, 48499 Salzbergen
Mit dabei sind u.a. Kandidierende für die Kommunalwahl am 12. September.
Besuch der Raffinerie H&R Salzbergen
Ab 13.30 Uhr
Neuenkircher Straße. 8, 48499 Salzbergen
Gespräch und Unternehmensrundgang mit u.a. Geschäftsführer Herr Ahmann und dem Betriebsratsvorsitzenden Herr Grothus.
Jubilarehrung für 75 Jahre Parteimitgliedschaft
ab 15.00 Uhr
Hotel Bolte, Bahnhofstr. 23, 48499 Salzbergen
Norbert Walter-Borjans hält die Festrede zur Jubilarehrung von Karlheinz Geile für 75 Jahre Parteimitgliedschaft.
Wahlkampfkundgebung „Gegen rechts. Für alle.“
ab 19.00 Uhr
Marktplatz, 48231 Warendorf
Mit dabei ist u.a. Bernhard Daldrup, MdB.
29. August 2021
Politischer Frühschoppen
ab 11.00 Uhr
IbbegoesBeach, An der Umfluth 84, 49479 Ibbenbüren
Podiumsdiskussion beim CSD Köln
Ab 17.00 Uhr,
Lanxess Arena, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln
Mit dabei sind u.a. Heribert Hirte (CDU), Ricarda Lang (Die Grünen), Johannes Vogel (FDP), Christian Leye (Die Linke)
Die Anmeldung erfolgt bitte verbindlich bis zum 27. August 2021, 12:00 Uhr überpressestelle(at)spd.de. Im Anschluss bestätigen wir die Anmeldung.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Über Ihr Interesse freuen wir uns.
HYGIENEREGELN ZUM SCHUTZ VOR COVID-19
Bei allen Terminen gelten strenge Hygieneauflagen. Wir bitten alle Medienvertreterinnen und -vertreter darum, im Vorhinein der Termine einen tagesaktuellen negativen Schnelltest beziehungsweise Selbsttest zu machen. Wir weisen zudem auf die geltende Maskenpflicht (Schutzniveau FFP2 oder höher) sowie die Abstands- und Hygieneregeln hin und bitten Sie, diese während der gesamten Dauer der Termine einzuhalten.
Ein vollständiger Impfstatus (Nachweis) mit einer Zweitimpfung, die länger als 14 Tage zurückliegt oder der Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion, innerhalb der letzten 12 Monate, entbinden von der Testpflicht.
