Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie
09.08.2021 – Gesetzgebungsverfahren – Energiewende
Einleitung
Der Bundesrat hatte am 25. Juni 2021 der ursprünglich eingebrachten „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben“ nur mit Maßgabe verschiedener Änderungen zugestimmt, die nach gründlicher Prüfung nicht vollständig übernommen werden konnten. Da aus formalen Gründen solche Maßgaben generell nur in ihrer Gesamtheit angenommen werden können, ist die Verordnung bei Nichtübernahme einzelner Maßgaben insgesamt neu zu fassen und erneut in das Verordnungsverfahren einzubringen. Vor dem Hintergrund ist die vorliegende, punktuell ergänzte Neufassung erstellt worden.
Die Verordnung dient auch weiterhin der Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EU) 2019/944 im Bereich der Vorgaben zu Verbraucherrechten und der Anpassung der Grundversorgungsverordnungen an die mittlerweile in Kraft getretenen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz, auf dessen Grundlage die Verordnungen erlassen werden.
Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Stellungnahmen können bis zum 17. August 2021 eingereicht werden.
Wir möchten die Beteiligung von Verbänden und Bürgern bei den Verordnungsvorhaben transparent gestalten. Die eingehenden Stellungnahmen sind daher zur Veröffentlichung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vorgesehen. Wir bitten Sie um einen entsprechenden Hinweis, wenn Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind. In diesem Fall wird auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde und wer diese verfasst hat.
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