Source: Bundesministerium der Finanzen
Damit möglichst alle gut durch diese Krise kommen, stellt die Bundesregierung umfassende Unterstützung bereit: Die Überbrückungshilfen für Unternehmen wurden kontinuierlich weiterentwickelt und stehen als Überbrückungshilfe III Plus bis zum 30. September 2021 zur Verfügung. Für Soloselbstständige bietet die Neustarthilfe Plus bis Ende September 2021 zielgerichtete Unterstützung. Darüber hinaus gibt es Hilfen der Länder für Härtefälle, ein umfangreiches Kredit-Sonderprogramm der KfW sowie zahlreiche steuerliche und weitere Erleichterungen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten aktuellen Hilfen im Überblick.
Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus
Unternehmen und Soloselbstständige können Zuschüsse zu den Fixkosten erhalten. Die Überbrückungshilfe III gilt für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021, die Überbrückungshilfe III Plus für Juli bis September 2021. Voraussetzung ist ein Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahr 2019 um mehr als 30 Prozent. Bei höheren Umsatzeinbrüchen gibt es weitere Zuschläge (Eigenkapitalzuschuss).
Anträge können ausschließlich über sogenannte prüfende Dritte gestellt werden. Dies sind Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, Rechtsanwält*innen oder vereidigte Buchprüfer*innen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
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Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus
Die Neustarthilfe ermöglicht einen Zuschuss unabhängig von den Fixkosten. Sie unterstützt so gezielt Soloselbstständige, die wegen fehlender Fixkosten wie zum Beispiel Büromieten oder Leasingkosten nicht von der Überbrückungshilfe profitieren. Für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 ist die Neustarthilfe mit monatlich 1.250 Euro vorgesehen, für den Zeitraum Juli bis September 2021 sind es als Neustarthilfe Plus 1.500 Euro pro Monat. Insgesamt können betroffene Soloselbstständige damit für den gesamten Förderzeitraum bis zu 12.000 Euro Neustarthilfe erhalten, um nach der Krise wieder neu starten zu können.
Weitere Informationen zur Neustarthilfe auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
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KfW-Programme
Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen, können gezielte Angebote der KfW nutzen. Dafür steht das KfW-Sonderprogramm inklusive des KfW-Schnellkredits bereit.
Details zu den verschiedenen Angeboten sind zu finden auf www.kfw.de/corona.
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Steuerliche Hilfen
Für Beschäftigte und Unternehmen gelten in der Corona-Pandemie zahlreiche steuerliche Hilfen und Vereinfachungen. Dazu zählen unter anderem:
Stundung von Steuerzahlungen
Erleichterte Anpassung von Steuervorauszahlungen
Verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen
Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten bei beweglichen Wirtschaftsgütern
Steuerfreie Zuschüsse der Arbeitgeber*innen zum Kurzarbeitergeld
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie bis 31. Dezember 2022
Homeoffice-Pauschale
Dauerhafte Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende.
Weitere Informationen unter „Steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie“.
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Grundsicherung
Bis zum 31. Dezember 2021 gilt der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme. Das bietet insbesondere krisenbedingt plötzlich in Not geratenen Selbstständigen und Beschäftigten mit kleinen Einkommen Absicherung.
Weitere Informationen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
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Kurzarbeitergeld
Mit dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld werden die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit bis 30. September 2021 vollständig übernommen, danach bis 31. Dezember 2021 zur Hälfte. Für die Anmeldung von Kurzarbeit reicht als Sonderregelung aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst ein Drittel. Dies gilt für Unternehmen, die bis Ende September 2021 Kurzarbeit anmelden.
Weitere Informationen bei der Agentur für Arbeit.
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Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
Um ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen wieder möglich zu machen, stellt der Bund einen Sonderfonds in Höhe von 2,5 Milliarden Euro bereit. Damit kann zum einen eine Wirtschaftlichkeitshilfe geleistet werden, zum anderen eine Ausfallabsicherung bereitgestellt werden. Diese gezielten Hilfen für kleinere und für größere Kulturveranstaltungen sollen dazu beitragen, dass diese nach langer Zeit wieder möglich werden.
Weitere Informationen unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de.
