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So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub „zollfrei“

So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub „zollfrei“

Source: Bundesministerium der Finanzen

Damit Sie gut vorbereitet in die Ferien starten können und unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr ausbleiben, haben wir die wesentlichen Zollvorschriften für Sie zusammengestellt.

Abschalten, ausspannen, dem Alltag den Rücken kehren: So wünschen wir uns alle die Urlaubszeit. Die schönsten Urlaubsfreuden sind jedoch schnell verdorben, wenn Sie im Urlaubsland oder bei der Rückkehr mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Das geht leider oft schneller, als es vielen Urlauber*innen bewusst ist.
Auf der Internetseite des Zolls und in der Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ haben wir die wichtigsten Zollbestimmungen zusammengefasst. Hier erfährt man unter anderem,
welche Souvenirs Sie bedenkenlos aus dem Ausland mitbringen können,
welche Freimengen für die Einfuhr bestimmter Waren gelten und
von welchen Waren Sie auf jeden Fall die Finger lassen sollten.
Einen schnellen Überblick über die wichtigsten Vorschriften, bietet auch unsere App „Zoll und Reise“ für Ihr Smartphone oder Tablet. Mit dem integrierten Einfuhrabgabenrechner können Sie zudem ganz einfach feststellen, welche Reisefreimengen Sie haben und was Sie voraussichtlich bezahlen müssen, wenn diese überschritten sind. Die App kann kostenlos in den App-Stores von Apple und Google (Play Store) heruntergeladen werden.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter*innen der Zentralen Auskunftsstelle des deutschen Zolls unter Telefon: 0351/44834-510, Fax: 0351/44834-590 oder E-Mail: info.privat@zoll.de gerne zur Verfügung.
Tipps zur Reisevorbereitung sowie Informationen zur aktuellen Lage sowie zur COVID-19 Situation in Ihrem Urlaubsland hat zudem das Auswärtige Amt im Internet sowie in der Smartphone-App „Sicher reisen“ zusammengestellt.
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