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Alles im Blick

Alles im Blick

Source: NABU – Naturschutzbund DeutschlandDer NABU-Blog zur Bundestagswahl
Die Bundestagswahl im September rückt näher und der Wahlkampf hat längst begonnen: Wir schauen genauer hin: Welche Lösungen haben die Parteien für die Arten- und Klimakrise? Heiße Luft oder doch echte Konzepte. Heute: Wie Deutschland in Brüssel gegen einen besseren Schutz unserer Wälder lobbyiert.

Intakte Wälder sind als Ökosysteme für den Klimaschutz unverzichtbar. – Foto: NABU/Volker Gehrmann

Deutschland lobbyiert gegen besseren Waldschutz in Brüssel
EU stellt ihre Waldstrategie vor
15. Juli 2021 – Nachdem die Europäische Kommission die EU-Waldstrategie bereits am Mittwoch in der Pressekonferenz gemeinsam mit dem „Fit for 55-Paket“ ankündigte, hat sie das Dokument heute nun veröffentlicht. In den letzten Wochen war diese für sich genommen unverbindliche Strategie Gegenstand zahlreicher Lobby-Attacken, auch seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Leider haben diese Blockaden dem recht guten ersten Entwurf viele Zähne gezogen. Worum geht es:
Die EU-Kommission hatte bereits mit Vorlage des Europäischen Green Deals angekündigt, den Erhalt der europäischen Wälder mit einer eigenen Strategie zu regeln. In der im Mai 2020 vorgelegten EU-Biodiversitätsstrategie folgte dann eine erste Konkretisierung: Wälder als Ökosysteme sollen unter anderem zu den Schutzgebietszielen der EU beitragen. Ebenfalls angekündigt war, die Nutzung von Wäldern in den Blick zu nehmen, um insgesamt eine nachhaltige Bewirtschaftung sicherzustellen. Zudem sollte die Waldstrategie näher ausführen, wie das EU-Ziel von drei Milliarden Bäume bis 2030 zu pflanzen, erreicht werden kann.
Besonders der Schutz der Wälder und vor allem Kriterien für eine nachhaltige Nutzung riefen bei verschiedenen Mitgliedstaaten der EU heftige Reaktionen hervor. Unter anderem die nordischen Länder Finnland und Schweden wehrten sich dagegen, dass Umweltschutzvorgaben gegen ihre teilweise intensiv nicht-nachhaltigen Einschläge gemacht werden. Auch wenn die Waldstrategie selbst unverbindlich ist.
Brisant ist nun, dass auch Deutschland der EU-Kommission in den Rücken fiel: Die Bundeslandwirtschaftsministerin unterzeichnete gemeinsam mitunter anderem Österreich, Ungarn und Rumänien einen Brief an die Kommission, in dem sie den (geleakten) Entwurf der Waldstrategie als nicht akzeptabel bezeichnet, da er zu umweltfreundlich sei. Wir wissen nicht, ob es hierzu eine Ressortbeteiligung mit dem Umweltministerium gab.
In der Sache hatte das Lobbying der Mitgliedstaaten leider Erfolg: Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen orderte die federführend zuständigen Kommissare für Umwelt und für Landwirtschaft zurück an den Zeichentisch, um die Strategie zu überarbeiten. In der heute veröffentlichen EU-Waldstrategie findet sich leider kein Hinweis mehr darauf, dass die EU-Kommission verbindliche Kriterien für die nachhaltige Bewirtschaftung einführt. Auch fehlt der vormals vorhandene Hinweis, dass Kahlschläge schädlich sind. Die maximale Einschlagmenge wollen die Mitgliedstaaten stattdessen selbst festlegen und höchstens auf freiwilliger Basis auf EU-Ebene koordinieren.
Einer der guten Punkte, die weiterhin in der Strategie zu finden sind, ist der Hinweis darauf, dass alte und naturnahe Wälder geschützt werden müssen. Hier sind Bund und Länder gefordert, zügig in die Umsetzung zu gehen und entsprechende Flächenkulissen bereitzustellen. Die neue Bundesregierung sollte außerdem sicherstellen, dass die Waldschutz- und -bewirtschaftungsfragen nicht erneut im Alleingang vom Bundeslandwirtschaftsministerium entschieden werden können. Zukünftig sollte das Bundesumweltministerium zumindest gleichberechtigt mitentscheiden.
Der Waldschutz ist gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Starkregen- und Unwetterereignisse unverzeihlich. Intakte Wälder haben als Ökosysteme für den Klimaschutz und die Biodiversität elementare Bedeutung. Zusätzlich zum Schutz fordert der NABU von der neuen Bundesregierung eine Renaturierungsoffensive, die sich auf Ökosysteme wie Moore und Wälder konzentriert.

 Dr. Raphael Weyland, Büroleiter NABU Brüssel

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Flaggen vor der EU-Kommission. – Foto: Getty Images/PeskyMonkey

“Fit for 55“: Wie die EU das Klima schützen will
Schärfere Regelungen und trotzdem zu wenig
14. Juli 2021 – Die EU-Kommission hat am 14. Juli ihr sogenanntes “Fit for 55”-Paket veröffentlicht. Mit dem Maßnahmenpaket möchte sie die EU-Gesetzgebung im Bereich Energie- und Klimapolitik an das vereinbarte Klimaziel bis 2030 anpassen. Dieses sieht vor, den Ausstoß von Treibhausgasen um 55 Prozent zu reduzieren – im Vergleich zum Jahr 1990. Insgesamt umfasst das Paket zwölf Initiativen und Gesetzesvorschläge, die grundsätzlich ein Schritt nach vorn sind. Jedoch lassen die Regelungen, die auch Auswirkungen auf die Biodiversitätskrise haben, sehr zu wünschen übrig. Der NABU hat sich die wichtigsten Vorschläge genauer angeschaut und analysiert.
Emissionshandelssystem(ETS)
Das 2030-Ziel für den klassischen Emissionshandel (ETS I) für Energie und Industrie wurde auf eine Reduktion von 61 Prozent im Vergleich zu 2005 festgelegt. Das ist ein Anfang, allerdings wäre aus Klimaschutzsicht eine Reduktion von 70 Prozent notwendig. Die Industrie bekommt zudem bis 2026 weiterhin Zertifikate frei zugeteilt, was wenig Anreize zu Emissionsminderungen setzt.
Positiv ist, dass der neue Emissionshandel (ETS II) für Wärme und Verkehr eine Mengenbegrenzung (einen sogenannten „Cap“) hat. Bis 2030 sollen die Emissionen um 43 Prozent reduziert werden. Dieser Emissionshandel soll allerdings erst 2026 in Kraft treten, daher bleibt es fraglich, ob damit das EU-Ziel bis 2030 erreicht werden kann.
Im Verkehrssektor wird der ETS II ab 2026 kaum Lenkungswirkung entfalten können. Hier braucht es deshalb zusätzliche Instrumente auf nationaler Ebene, die sofort wirken. Dazu gehören beispielsweise ein Tempolimit, die Abschaffung des Diesel-Privilegs, eine Reform der Dienstwagen- und Kfz-Steuer sowie eine ambitionierte Umsetzung der CO2-basierten Lkw-Maut und einen Baustopp für Autobahnen.
Lastenverteilungsverordnung (ESR)
Positiv ist, dass die Last der Emmissionsminderung  aus den Sektoren Gebäude und Verkehr weiterhin gerecht zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt wird. Das Minderungsziel für die Sektoren wird bis 2030 erhöht – auf 40 Prozent weniger Emissionen im Vergleich zu 2005. Allerdings wäre ein Ziel von 50 Prozent wünschenswert gewesen.
Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF)
Das neue Klimaziel beinhaltet erstmals direkt die Gegenrechnung der CO2-Bindung durch Wälder und Moore.
Das Ziel, natürliche Kohlenstoffspeicher wiederherzustellen und zu expandieren, wurde von 225 Megatonnen auf 310 Megatonnen erhöht. Dieses Ziel darf aber die erforderliche CO2-Reduktion in der Wirtschaft nicht ersetzen. Aus der Zivilgesellschaft kommen außerdem Forderungen, natürliche Kohlenstoffspeicher im Umfang von bis zu 600 Megatonnen wiederherzustellen. Aktuell umfasst der natürliche Kohlenstoffspeicher der EU 268 Megatonnen.
Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED)
In der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie wurde das Ziel bis 2030 von  Erneuerbaren Energien im Energiemix von 32 auf 40 Prozent erhöht. Um mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel zu sein, müsste allerdings ein Wert von 45-50 Prozent angestrebt werden.
Aus NABU-Sicht einer der größten Kritikpunkte insgesamt am Paket: Es wird weiterhin die Holzverbrennung zur Stromerzeugung gefördert. Für diese Form von Energiegewinnung wurden in den letzten Jahren massiv Wälder abgeholzt – das schadet der Natur und dem Klima.
Richtlinie zur Energieeffizienz (EED)
Ein Schritt in die richtige Richtung: Ein EU-weit verbindliches Energieeffizienzziel bis 2030 wurde beschlossen: 36 Prozent für den Endenergieverbrauch und 39 Prozent für  den Primärenergieverbrauch im Vergleich zum Referenzszenario aus 2007. Zusätzlich zu diesem Ziel benötigt es noch verbindliche nationale Ziele.
Positiv ist auch, dass die jährliche Energiesparquote der Mitgliedsstaaten ab 2014 wieder auf 1,5 Prozent jährlich angehoben werden soll. Das reicht aber nicht.
Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand soll gestärkt werden, indem die jährliche Sanierungsquote für öffentliche Gebäude auf drei Prozent angehoben wird. Eigentlich bräuchte es diese allerdings für alle Gebäude.
VerkehrRevision CO2 Flottenstandards für Autos/Vans
Die Kommission hat erfreulicherweise ein klares Ausstiegsdatum für den Verkauf von PKW mit Verbrennungsmotoren gesetzt. Dieses liegt mit 2035 jedoch zu spät, um einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.  Zumal diese PKW selbst nach dem Verkaufsstopp weiterhin lange eingesetzt werden könnten. Die Technologie muss schnellstmöglich vom Markt verschwinden.
FUEL EU Schifffahrt
Die geplante Einbeziehung der Schifffahrt in den Emissionshandel setzt endlich zumindest ein Minimum an Klimaschutzimpulsen in diesem Sektor, doch die Vorgaben bleiben wenig ambitioniert. Im schlimmsten Fall führen sie zu einem Boom von problematischen Biokraftstoffen und fossilem Flüssiggas.
Die jetzige und vor allem die neu gewählte Bundesregierung wird die Verantwortung haben, im Europäischen Rat ein Paket zu verhandeln, das nicht nur „Fit for 55“ ist, sondern „Fit for 1.5“. Denn nur wenn wir eine Erwärmung von maximal 1,5 Grad ansteuern, können wir die katastrophalsten Folgen des Klimawandels vermeiden.
Carla Freund, Referent*in für naturverträgliche Energiewende in Europa

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Landwirtschaft. – Foto: Getty Images/BurakHayko

Das Sorgenkind Agrarpolitik
Die Wahlprogramme der Parteien im Vergleich
9. Juli 2021 – Klimakrise und Artenschwund werden befeuert durch fehlgeleitete Politik und Subventionen – besonders im Agrarbereich. Der NABU fordert die künftige Bundesregierung auf, zehn Prozent der Flächen in Offenlandschaften zur Produktion von Ökoystemdienstleistungen – also ohne landwirtschaftliche Bewirtschaftung – zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen die GAP-Flächenprämien vollständig in Zahlungen für öffentliche Leistungen, etwa zum Arten- oder Klimaschutz, umgewandelt werden und so ein Geschäftsfeld Naturschutz für die Landwirt*innen entstehen. Diese Forderungen unterstreicht auch die Zukunftskommission Landwirtschaft. Der Ball liegt also bei der Politik. Was sagen die Parteien in ihren Wahlprogrammen dazu?  
 „Ohne Landwirtschaft gibt es kein klimaneutrales Deutschland und keine Artenvielfalt“ – so leitet die Union ihre Agrar-Ausführungen ein. Bisherige Leistungen der Landwirtschaft für Artenvielfalt und Klimaschutz werden betont, ohne explizit auf den enormen Handlungsbedarf einzugehen, der in dem Sektor besteht. Ein Eingeständnis, dass die Landwirtschaft selbst von einer intakten Artenvielfalt abhängt, sucht man vergebens. Stattdessen werden die Herausforderungen lediglich aus der Perspektive künftiger Einkommensmöglichkeiten für Landwirte skizziert, nämlich die notwendige finanzielle Förderung von Natur-, Klima-, Arten- und Moorschutzleistungen. Das Programm verzichtet darauf, konkrete Zielvorgaben zu nennen. So bekennt sich die Union zwar zum „Green Deal” der EU, geht aber auf zentrale Elemente wie die dort quantifizierte Pestizidreduktion nicht ein.
Knapper die Ausführungen der SPD: Die Agrarförderung soll künftig eine konkurrenzfähige und umweltschonende Landwirtschaft im Sinne des Klima- und Artenschutzes ermöglichen. Dünger und Pestizide sollen reduziert werden. Wie dies konkret geschehen soll, wird nicht dargelegt. 
Deutlich umfangreicher ist das Agrar-Programm von Bündnis 90 /Die Grünen: Als einziges geht es explizit auf den Schutz beziehungsweise die Schaffung einer vielfältigen Kulturlandschaft samt Blumenwiesen, Streuobstbeständen, Weinbau-Terrassen, Alleen, Einzelbäumen oder Blühstreifen ein. Ein Artenschutz-Sofortprogramm, das Glyphosat sofort verbieten und Pestizide reduzieren soll, auch mit Hilfe einer Pestizidabgabe, wird als der wichtigste Hebel für den Stopp des Artenrückgangs ausgemacht. In Natur- und Trinkwasserschutzgebieten soll die Ausbringung von Pestiziden untersagt werden, bei finanzieller Unterstützung für betroffene Betriebe. Vielfältige Fruchtfolgen und resiliente Anbausysteme wie Agroforst sollen gestärkt, Stickstoffüberschüsse deutlich verringert werden.  
Die Notwendigkeit des Artenschutzes wird auch von der FDP bejaht, konkrete Umsetzungsschritte findet man im Programm jedoch höchstens in Ansätzen. Ein Beispiel: Beim Grundwasser- und Gewässerschutz setzen sich die Liberalen für das Verursacherprinzip ein, um Rückstände aus der Landwirtschaft dort zu reduzieren, wo es nötig ist. Die Liberalen setzen sich europaweit und ohne nationale Alleingänge für „wirksame und moderne Pflanzenschutzmittel“ ein. 
Dagegen spricht sich Die Linke für ein Verbot von Glyphosat und Neonikotinoiden, für die Halbierung des Pestizideinsatzes bis spätestens 2030 sowie für strenge Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel aus. Biodiversitäts- und Naturschutzziele sollen laut Linkspartei verbindlich in andere Politikbereiche integriert werden. Das Programm schlägt vor, dass Naturschutzflächen in öffentliche Hand gehören und an Naturschutz- und Umweltverbände in Erbpacht vergeben werden. Was die Parteien außerdem zu den Themen GAP, Moorschutz oder Tierhaltung planen, erfahren Sie hier.
Pierre Johannes, Referent für Agrarpolitik

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Vogelschwarm vor Windrädern – Foto: AdobeStock/hafenkieker

Gut gemeint ist nicht gut gemacht
Union und SPD unterwandern Artenschutz beim Windenergieausbau
5. Juli 2021 – Auch kurz vor der Bundestagswahl bleibt die Bundesregierung beim Klimaschutz leider vieles schuldig. Das zeigt der jüngste Beschluss des Bundestags zum Repowering von alten Windenergieanlagen. Dabei nutzte die Große Koalition die letzte Sitzungswoche, um das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) anzupassen. Künftig können Windenergieanlagen, die älter als 20 Jahre alt sind, einfacher und schneller durch leistungsfähigere neue Windräder ersetzt werden (das sogenannte Repowering). Ein Ansatz, der für das Erreichen der Klimaziele elementar ist – und auch vom NABU unterstützt wird, da durch die höhere Leistungsfähigkeit mehr Strom erzeugt wird.
Allerdings kollidiert die jetzige neue Regelung fundamental mit dem Naturschutz! Denn künftig können auch jene Windenergiestandorte repowert werden, die aus Artenschutzsicht schon jetzt höchst problematisch sind. Beispielsweise Windenergieanlagen, in deren Nähe die letzten Schreiadler brüten oder Verbreitungsschwerpunkte des Rotmilans liegen. Zahlreiche Vogel- und Fledermausarten werden damit noch häufiger Kollisionsopfer als jetzt schon.
Der Grund dafür ist die sogenannte Delta-Prüfung. Diese ist neu im Gesetz verankert und sieht vor, dass bei den neuen Anlagen künftig lediglich die Mehrbelastung für die Natur im Vergleich zu den Altanlagen geprüft wird. Dieses „Einpreisen“ von bestehenden Vorbelastungen widerspricht dem Bundesnaturschutzgesetz und EU-Recht. Hier ist klar festgelegt, dass bei neuen Anlagen immer eine Gesamtbetrachtung der Auswirkungen auf die Natur durchgeführt werden muss. Nur die Mehrbelastung zu berücksichtigen, ist nicht gestattet.
Damit übergeht die Bundesregierung wissentlich geltendes EU-Recht. Sie nimmt damit zwangsläufig Klagen in Kauf und riskiert, dass das Gesetz von Gerichten gekippt wird. Und sie schafft neue Unsicherheiten, die zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen werden. Damit muss sich die Bundesregierung vorhalten lassen: Das Gesetz war gut gemeint, ist aber schlecht gemacht. Statt zur notwendigen Beschleunigung des Repowerings trägt sie zur Verlangsamung bei.
Dabei wäre es so einfach gewesen. Was es braucht, ist eine gute und überregionale Flächenplanung in den Bundesländern. Durch die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie können jene Flächen identifiziert werden, die die geringsten Konflikte mit dem Artenschutz aufweisen. Die neuen Anlagen können dann mit modernen Vermeidungsmaßnahmen und technischen Systemen ausgestattet werden, sodass Konflikte mit dem Artenschutz verringert oder sogar ganz vermieden werden können.
Doch dieses Gesetz ist leider schlecht gemacht. Als NABU lehnen wir es daher strikt ab. Welche Farbe die künftige Bundesregierung auch immer hat: Sie muss das Gesetz sehr schnell neu aufrollen. Es muss so anpasst werden, dass der Artenschutz gewahrt bleibt und ein rechtssicheres Repowering möglich wird. Denn nur so lösen wir unsere beiden großen Menschheitskrisen. Wir müssen Natur- und Klimaschutz gemeinsam denken!
Katharina Stucke, NABU-Referentin für Energiewende und Naturschutz

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CDU/CSU-Wahlprogramm: Klima- und Naturschutz ohne konkrete Maßnahmen. – Foto: Dirk Vorderstraße

Kein Mut zum Wandel
Das Wahlprogramm der Union
22. Juni 2021 – Am vergangenen Sonntag hat die CDU/CSU ihr Wahlprogramm vorgestellt. Um es kurz zu sagen: Das Wahlprogramm der Union grenzt an bewusster Täuschung der Wähler*innen. Die Partei scheut ein konsequentes Umsteuern. Doch mit Klein-Klein und fehlendem Gestaltungswillen wird Deutschland den dringend notwendigen Wandel im Kampf gegen Klima- und Artenkrise nicht erreichen. Eine kurze Bewertung der wichtigsten Punkte aus NABU-Sicht:
Klimaschutz:
Die Union bekennt sich zum – eh schon beschlossenen – übergeordneten Klimaschutzziel der Bundesregierung. Maßnahmen um dieses Ziel zu erreichen formuliert die Partei allerdings nicht, obwohl es in anderen Bereichen des Programms durchaus detailreiche Lösungsvorschläge gibt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll gesteigert werden – wie genau bleibt im Unklaren. Wichtigstes Klimaschutzinstrument in diesem Programm ist der Emissionshandel. Der CO2-Preisanstieg soll zwar gestrafft werden, dann sollen CO2-Preis und Emissionshandel in allen Sektoren zusammengeführt werden. Wie das genau gehen soll, und wie dadurch in allen Sektoren die dringenden Emissionsminderungen angereizt werden können ist völlig unklar. Im Klimaschutz sollen außerdem technische Lösungen zur Kohlenstoffspeicherung beitragen. Dass die Natur uns bereits viel bessere Lösungen geschenkt hat – beispielsweise Moore und Wälder – wird geflissentlich ignoriert.
Das Problem: Die Union lässt es in ihrem Wahlprogramm so aussehen als könnten wir weiterhin wirtschaften und leben wie bisher – und trotzdem die Klimaschutzziele erreichen. Das ist eine Illusion und das weiß die Union auch.
Naturschutz:
Beim Naturschutz sieht es dünn aus. Zwar finden sich Hinweise auf oft für den Schutz weniger bedeutsame Instrumente, jedoch wird ein generelles „Weiter-So“ propagiert. Die Ursachen des massiven Flächenverbrauchs in Deutschland werden aber beispielsweise nicht hinterfragt. Wer Arten und Lebensräume schützen will, darf nicht bei Forschung, Monitoring und halbherziger Symptomdoktorei verharren.
Ebenso wenig werden die Finanzierungslücke für Erhaltungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten thematisiert. Zu einem der wichtigsten Themen aus Klima- und Naturschutzsicht – der Renaturierung von Mooren – findet sich gleich gar nichts. Obwohl diese Aufgabe dringende Steuerung und finanzielle Unterstützung durch den Bund benötigt. Denn: Die erwähnte Fassadenbegrünung allein wird die Artenkrise nicht stoppen.
Landwirtschaft:
Die intensive Landwirtschaft ist einer der schwerwiegendsten Treiber der Klima- und damit auch der Artenkrise. In den letzten Jahrzehnten führte sie dazu, dass die Artenvielfalt massiv reduziert wurde und sorgte gleichzeitig auch in anderen Lebensräumen für Schäden an der Biodiversität (zum Beispiel durch den erhöhten Nährstoffeintrag in unsere Meere). Das 140-seitige CDU-Wahlprogramm reduziert dieses komplexe Thema Landwirtschaft auf die Aussage: „Ohne Landwirtschaft keine Artenvielfalt“. Es wird komplett ignoriert, dass Landwirt*innen die Natur brauchen, etwa für artenreiche Böden und Bestäuber ihrer Pflanzen. Das ist eine klare Absage an die Anerkennung des Problems.
Wir brauchen gezielte – vor allem finanzielle – Unterstützung für alle Betriebe, die sich in Richtung naturverträglicher Lebensmittelerzeugung, klarer Umweltregeln für alle und faire Preise entwickeln wollen. Statt einer Agrarpolitik, die weiter Intensivierung belohnt.
Alles in allem:
Insgesamt möchte die CDU/CSU auf klare, auch für Rechtssicherheit sorgende Ge- und Verbote verzichten und lieber finanzielle Anreize setzen. Diese stellt sie aber in der Regel vor einen Finanzierungsvorbehalt, sodass Schutzmaßnahmen nur stattfinden, wenn genügend Geld vorhanden ist. Gleichzeitig möchte die Union aber Steuern nicht erhöhen und die Industrie entlasten. Dass dies nicht funktionieren kann, ist offensichtlich. Und selbst wenn ökonomische Steuerungs-Instrumente finanzierungsneutral sind: Sobald sie ihre Wirkung entfalten könnten, also fossile Energieträger beispielsweise verteuern, möchte die CDU/CSU gegensteuern, um diese Verteuerung zu verhindern. Die Instrumente sind also von vornherein zu zahnlosen Tigern verdammt.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Bürger*innen nicht täuschen lassen, und auch die CDU/CSU selbst noch nachjustieren, um nicht nur Blendwerk zu liefern.

 Raphael Weyland

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Schutzgebiete wollen die Grünen besser vernetzen. – Foto: Nicole Bußmann

Solide mit Luft nach oben
Naturschutz im Wahlprogramm der Grünen
18. Juni 2021 – Am vergangenen Wochenende hat der Parteitag der Grünen ihr Wahlprogramm für die Bundestagswahl im September beschlossen. Zahlreiche Änderungsanträge waren bereits vorher beraten und zumindest bearbeitet übernommen worden. Die von den Medien teils als solche hochgeredeten „Kampfabstimmungen“ blieben also vielfach aus. Dies gilt auch für die eigentlichen Unterkapitel zum Naturschutz, die wir hier für Sie kurz bewerten möchten. Vorab: Der Schutz der Biodiversität findet natürlich nicht nur über die originären Naturschutzinstrumente statt, sondern als Querschnittsaufgabe vor allem auch über das Adressieren der Treiber des Artenschwunds.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass das Wahlprogramm der Grünen dem Thema Naturschutz durchaus einen gewissen Raum einräumt und insgesamt einen „soliden“ Eindruck hinterlässt. Dies betrifft die „klassischen“ Naturschutzinstrumente wie etwa das Thema Schutzgebiete. Gleichzeitig werden aber aktuelle Impulse der globalen Ebene und der EU-Politik aufgegriffen. So scheinen die verschiedenen Unterkapitel zwar nicht immer bis zum letzten Komma durchstrukturiert, weisen aber eine erfreuliche Detailtiefe auf.
Von einem Wahlprogramm erwarten wir eine Anerkennung, dass statt einer behutsamen Evolution der Naturschutzpolitik ein radikaler Wandel notwendig ist, um die Biodiversitätskrise zu bewältigen. Zumindest im Naturschutzteil des Grünen Wahlprogramms finden wir zwar die Anerkennung des Problems, die geeigneten transformativen Stellschrauben jedoch nicht. Daher werden wir in Kürze uns die Abschnitte vornehmen, die sich mit der Landnutzung, der Wirtschaft und der internationalen Politik beschäftigen.
Ein paar Details aus dem Wahlprogramm:
Die Grünen bekennen sich dazu, das oftmals vernachlässigte Thema Schutzgebiete neu anzugehen. Der Verkauf von für die Natur wertvollen bundeseigenen Flächen soll – dies fordert auch der NABU – gestoppt werden, bestehende Schutzgebiete besser vernetzt und möglicherweise auch vergrößert werden.
Das Thema Naturschutzfinanzierung wird zumindest über den Klimafokus angesprochen. Für den politischen Betrieb neu ist die (auch schon im Bundestag von den Grünen kürzlich vorgestellte) Idee, Gelder aus dem Energie- und Klimafonds für klimaschutzrelevanten Naturschutz auszugeben. Dies sehen wir als guten Ansatz, auch wenn fraglich ist, ob dadurch tatsächlich die bestehende Finanzierungslücke für das reguläre „Management“ von zum Beispiel Natura 2000-Gebieten geschlossen wird.
Die Grünen drängen auch auf die Vorreiterrolle, die die EU und Deutschland bei den Verhandlungen für ein globales Biodiversitätsabkommen im Rahmen der Biodiversitätskonvention (CDB) einnehmen müssen. Tatsächlich könnte das Abkommen (auf der CBD COP15 in Kunming) bereits geschlossen sein, bevor die neue Bundesregierung ihre Arbeit aufnimmt. Ein wichtiges Element dieses Abkommens wird unter anderem ein Gebietsschutzziel von 30 Prozent sein.
Erfreulich ist, dass es auch das aus NABU-Sicht wichtige Thema Renaturierung in einem eigenen Unterkapitel ins Wahlprogramm der Grünen geschafft hat. Hier liegt der Schwerpunkt eindeutig auf den für den Klimaschutz wichtigen Mooren. Insgesamt sollen die vielen schon bestehenden und neuen Maßnahmen in einer Renaturierungsoffensive gebündelt werden.
Bleibt zu hoffen, dass sich die Grünen in etwaigen Koalitionsverhandlungen tatsächlich für das Thema Naturschutz einsetzen. Nach dem relativen Stillstand der letzten Jahre ist ein gewisser Schub nötig. Dies zeigen schon die derzeit laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Bezug auf den unzureichenden Grünlandschutz. Vor allem aber die sich immer weiter verschlechternden Kurven zum Zustand der Biodiversität.

 Raphael Weyland

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