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9 % mehr Fälle: Jugendämter melden 2020 Höchststand an Kindeswohlgefährdungen

9 % mehr Fälle: Jugendämter melden 2020 Höchststand an Kindeswohlgefährdungen

Source: Destatis Statistisches Bundesamt

Pressemitteilung Nr. 350 vom 21. Juli 2021

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 bei fast 60 600 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren rund 5 000 Fälle oder 9 % mehr als 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Kindeswohlgefährdungen damit im Corona-Jahr 2020 den höchsten Stand seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 erreicht. Bereits in den beiden Vorjahren war die Zahl der Kindeswohlgefährdungen deutlich – und zwar um jeweils 10 % – gestiegen.

Neben einer zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung für den Kinderschutz, können im Corona-Jahr 2020 auch die Belastungen von Familien infolge der Lockdowns und der Kontaktbeschränkungen ein Grund für die Zunahme gewesen sein. Gleichzeitig ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der Fälle, etwa aufgrund von vorübergehenden Schulschließungen, unentdeckt geblieben ist. Die Behörden können nur solche Fälle zur Statistik melden, die ihnen bekannt gemacht wurden, wobei auch diese Zahl gewachsen ist: Bundesweit prüften die Jugendämter im Jahr 2020 knapp 194 500 Verdachtsmeldungen im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung, das waren 12 % mehr als 2019 (+21 400 Fälle).

Jedes zweite Kind war jünger als 8 Jahre, jedes dritte jünger als 5 Jahre

Den neuen Ergebnissen zufolge war etwa jedes zweite gefährdete Kind jünger als acht Jahre (51 %) und jedes dritte sogar jünger als fünf Jahre (33 %). Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für die Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Elternteilen (43 %), bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11 %). Etwa die Hälfte (49 %) der betroffenen Jungen und Mädchen hatte zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen und stand somit schon in Kontakt zum Hilfesystem.

Vernachlässigung ist am häufigsten, psychische Misshandlungen steigen am stärksten

Die meisten der rund 60 600 Kinder mit einer Kindeswohlgefährdung wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (58 %). Bei rund einem Drittel aller Fälle (34 %) wurden Hinweise auf psychische Misshandlungen – beispielsweise in Form von Demütigungen, Einschüchterungen, Isolierung und emotionale Kälte – gefunden. In etwas mehr als einem Viertel (26 %) der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und in 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

(Akute und latente) Kindeswohlgefährdungen nach Art der Gefährdung
Art der Gefährdung Jahr
2012 1 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Anzahl
1Ohne Hamburg 
(Akute oder latente) Kindeswohlgefährdungen nach
Art der Gefährdung (inkl. Mehrfachnennungen)
38 283 38 622 41 049 44 994 45 777 45 748 50 412 55 527 60 551
Vernachlässigung 25 335 25 054 26 105 28 648 27 952 27 794 30 468 32 476 35 110
Körperliche Misshandlung 9 034 8 949 9 680 10 397 11 777 11 885 13 079 15 063 15 943
Psychische Misshandlung 9 826 9 964 11 168 12 154 13 020 13 559 15 563 17 793 20 887
Sexuelle Gewalt 1 939 1 866 1 904 1 988 2 021 2 045 2 454 2 990 3 223
%
Vernachlässigung 66,2 64,9 63,6 63,7 61,1 60,8 60,4 58,5 58,0
Körperliche Misshandlung 23,6 23,2 23,6 23,1 25,7 26,0 25,9 27,1 26,3
Psychische Misshandlung 25,7 25,8 27,2 27,0 28,4 29,6 30,9 32,0 34,5
Sexuelle Gewalt 5,1 4,8 4,6 4,4 4,4 4,5 4,9 5,4 5,3
nachrichtlich: 
Gefährdungseinschätzungen (Anzahl) 106 623 115 687 124 213 129 485 136 925 143 275 157 271 173 029 194 475

Im Vergleich zum Vorjahr haben alle Arten der Kindeswohlgefährdung an Bedeutung gewonnen. Besonders stark war die Zunahme im Corona-Jahr 2020 aber bei psychischen Misshandlungen. Hier stieg die Zahl der Nennungen um 17 % (+3 100 Fälle).

Weniger Hinweise von Schulen, aber deutlich mehr aus der Bevölkerung

Die meisten der rund 194 500 Gefährdungseinschätzungen wurden im Jahr 2020 von der Bevölkerung – also Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym – angeregt (27 %). Fast ebenso häufig kamen die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung von Polizei oder Justizbehörden (27 %). Mit Abstand folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe oder Erziehungshilfe (13 %) sowie Schulen (10 %). In rund jedem zehnten Fall hatten die Familien selbst, also die betroffenen Minderjährigen oder deren Eltern, auf die Gefährdungssituation aufmerksam gemacht (9 %).

Knapp jeder dritte Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wurde später durch die Jugendämter bestätigt (31 %). In etwa einem weiteren Drittel (34 %) der Fälle stellten die Behörden zwar keine Gefährdung, wohl aber weiteren Hilfebedarf fest und ebenso in rund einem Drittel (35 %) der Fälle erwies sich der Verdacht als unbegründet.

Fachleute hatten im Vorfeld der Corona-bedingten Lockdowns davor gewarnt, dass insbesondere durch die Schul- und Kita-Schließungen Kinderschutzfälle unentdeckt geblieben sein könnten. Die neuen Ergebnisse scheinen diese Annahme, zumindest für den Sektor Schule, zu stützen: So sind die Verdachtsmeldungen von Schulen im Jahr 2020 – erstmals in der Statistik und entgegen dem allgemeinen Trend (insgesamt 12 % mehr Verdachtsmeldungen gegenüber 2019) – um 1,5 % zurückgegangen (-300 Fälle). Dies steht im Gegensatz zu den Entwicklungen der beiden Vorjahre: Im Jahr 2018 hatten die Verdachtsmeldungen von Schulen um 15 % (+2 100 Fälle) und im Jahr 2019 sogar um 17 % zugenommen (+2 800 Fälle).

Gefährdungseinschätzungen nach Hinweisgebern
Jahr Gefährdungs-einschätzungen
insgesamt
Davon nach bekannt machenden Institutionen/Personen
Verwandte, Bekannte,
Nachbarn, anonym
Polizei,
Gericht,
Staatsanwalt
schaft
Einrichtung, Dienst der Kinder-
und Jugendhilfe,
Erziehungshilfe/ Beratungsstelle
Schule Eltern(teile), Personensorge-berechtigte Hebamme, Arzt,
Klinik, Gesund-heitsamt
u.ä. Dienste
Kindertages-einrich-
tung, -pflege-
person
Minder-
jährige selbst
Sonstige
Anzahl
2 Ohne Hamburg.
20122 106 623 33 633 18 360 15 179 9 727 7 905 7 976 4 079 2 432 7 332
2013 115 687 36 344 22 530 16 001 9 910 8 404 8 616 4 016 2 461 7 405
2014 124 213 38 152 25 298 17 112 11 035 9 061 8 726 4 496 2 663 7 670
2015 129 485 37 310 28 071 18 710 11 691 9 380 8 325 4 426 3 094 8 478
2016 136 925 37 267 30 234 20 112 13 260 9 558 9 066 4 358 3 034 10 036
2017 143 275 38 745 33 542 20 302 14 542 9 789 8 947 4 850 3 080 9 478
2018 157 271 41 451 38 627 22 329 16 682 10 673 9 580 5 084 3 326 9 519
2019 173 029 43 091 44 281 23 858 19 529 12 150 10 438 5 724 3 659 10 299
2020 194 475 52 238 51 568 25 908 19 238 14 379 11 446 6 198 3 595 9 905

Dagegen scheint die Bevölkerung im Corona-Jahr 2020 erheblich wachsamer geworden zu sein: Gegenüber 2019 sind die Hinweise von Verwandten, Bekannten, Nachbarn und anonymen Melderinnen und Meldern um insgesamt 9 100 Fälle angestiegen, das entspricht einer weit überdurchschnittlichen Zunahme um 21 %.

Hinweis:

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch durch ein Familiengericht gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchgesetzt werden.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen stehen in der Publikation „Gefährdungseinschätzungen“ sowie in der Datenbank GENESIS-Online bereit (Tabellen 22518). Weiterführende Ergebnisse zu den Themen „Kinderschutz und Kindeswohl“ sind auf der neuen Themenseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

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