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Krisenmaßnahme aufgrund hoher Dieselpreise: Fischer erhalten Hilfen

Krisenmaßnahme aufgrund hoher Dieselpreise: Fischer erhalten Hilfen

Source: Bundesministerium fur Ernährung und LandwirtschaftErschienen am 11. Sept. 2026 im Format Pressemitteilung Nr. 75/2026

Bundesminister Rainer: Müssen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fischerei sichern

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt die von gestiegenen Energiepreisen stark betroffene deutsche Fischerei mit einer millionenschweren Krisenmaßnahme. Fischerinnen und Fischer an Nord- und Ostsee können ab kommenden Montag Anträge auf Betriebsbeihilfen in Höhe von bis zu 50.000 Euro stellen. Die Maßnahme wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Beihilfen werden rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März bis 23. Juli 2026 gewährt. Die Maßnahme soll die aufgrund der Krise am Golf entstandenen Energiepreissteigerungen abfedern. Bundesminister Alois Rainer hatte die Förderung bereits bei der Vorstellung des BMLEH-Ernteberichts Anfang September angekündigt.

Dazu erklärt Bundesminister Rainer: “Unsere Fischereibetriebe stehen vor vielen Herausforderungen, sie brauchen Planbarkeit und Verlässlichkeit. Mit der Beihilfe sichern wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Fischerinnen und Fischer. Ich danke der EU-Kommission, dass sie den Weg dafür frei gemacht hat.” 
Die Sperrung der Straße von Hormus hat eine Reihe von Energiepreissteigerungen ausgelöst. Laut der EU-Generaldirektorin für Handel und wirtschaftliche Sicherheit sind die Energiekosten der EU seit Beginn des Irankriegs um 22 Milliarden Euro gestiegen. Die Fischerei ist als energieintensiver Sektor stark von den Preissteigerungen betroffen. Da auf Schiffsdiesel keine Energiesteuer erhoben wird, profitierte der Fischereisektor nicht von der vorübergehenden Senkung dieser Steuer durch die Bundesregierung. 
Die Hilfe richtet sich an alle im Haupterwerb geführten Unternehmen der Seefischerei und der Meeresaquakultur an der deutschen Nord- und Ostsee. Die Finanzierung erfolgt vollständig über Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), die dem BMLEH unter anderem für Fischereistrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen. Die Betriebsbeihilfen werden in Form von Pauschalen je Fahrzeug für den beihilfefähigen Zeitraum gewährt. Der Erstattungsbetrag liegt bei 0,21 Euro pro Liter Diesel. Es stehen Mittel in Höhe von bis zu 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das BMLEH plant eine Verlängerung des Erstattungszeitraums und ist dazu mit der EU-Kommission in Gesprächen. 
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) setzt die Maßnahme um. Die Beihilfeleistung wird bis Ende des Jahres 2026 ausgezahlt.
Erschienen am 11. Sept. 2026 im Format Pressemitteilung

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