Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie
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16.04.2026 – Pressemitteilung – Energie
Einleitung
Die Bundesregierung wird für die Jahre 2026 bis 2028 den Industriestrompreis einführen. Die Europäische Kommission hat heute die nationale Richtlinie des Industriestrompreises beihilferechtlich genehmigt. Damit ist der Weg frei, um die energieintensive Industrie weitergehend zu entlasten und den Industriestandort Deutschland zu stärken. Angesichts hoher Energiepreise ist die Maßnahme ein wichtiger Baustein, um Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland planbar zu sichern und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Industrie zu unterstützen.
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Erstmals überhaupt schaffen wir den Rahmen für einen Industriestrompreis, mit dem wir speziell die für Deutschland wichtigen energieintensiven Industrien entlasten. Die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission ist ein großer Erfolg und ein wichtiges Signal für den Industriestandort Deutschland. In den letzten Monaten haben wir bereits die Energiekosten für Bürger und Unternehmen durch die Absenkung der Stromsteuer, den Zuschuss zu den Netzkosten und die Abschaffung der Gasspeicherumlage spürbar gesenkt. Der heutige Tag zeigt: Auch beim Industriestrompreis halten wir Wort. Für eine starke Industrie und einen wettbewerbsfähigen Standort Deutschland.”
Der Industriestrompreis soll die strom- und handelsintensiven Unternehmen aus 91 Sektoren bei den Stromkosten entlasten. Der Zielpreis des Instruments liegt bei 5 ct/kWh und wird auf Grundlage des Großhandelsstrompreises bestimmt. Potenziell mehrere tausend Unternehmen werden von dem Industriestrompreis profitieren. Hierzu zählen wesentliche Teile der klassischen energieintensiven Industrie, etwa aus den Bereichen Chemie, Gummi- und Kunststoffwaren, Glas aber auch Branchen wie die Halbleiterfertigung. Weitere (Teil-)Sektoren sollen zu einem späteren Zeitpunkt – nach Genehmigung durch die Europäische Kommission – einbezogen werden, sofern die erforderlichen Strom- und Handelsintensitäten nachgewiesen werden können.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Durchführung der Antragsverfahren zuständig und wird hierzu rechtzeitig vor dem Beginn des Antrags- und Auszahlungsverfahren Anfang 2027 auf seiner Internetseite die Unternehmen informieren. Die Beantragung erfolgt in 2027 rückwirkend für das Gesamtjahr 2026.
Die Richtlinie wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft treten.
Die Europäische Kommission führt derzeit zudem eine Konsultation zu kurzfristigen Anpassungen des Beihilferahmens „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF) durch. Die Bundesregierung wird sich aktiv in diesen Prozess zur Weiterentwicklung des Instruments einbringen.
Weiterführende Informationen
