Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und EnergieÜber die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Die Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung sind durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung von Anträgen auf Exportgenehmigung im Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck gekennzeichnet.
Zur Beschleunigung und Optimierung der Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte insbesondere in EU- und bestimmte NATO-Länder gelten dabei verfahrenserleichternde Regelungen (sog. Allgemeine Genehmigungen). Diese ermöglichen für die erfassten Ausfuhren eine sofortige Lieferung und verstärken somit die Kooperationsmöglichkeiten insbesondere unter EU- und NATO-Ländern. Die Werte solcher Lieferungen auf Grundlage der Allgemeinen Genehmigungen werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben. Soweit diese vorliegen, werden sie hier kumuliert mit den Einzelgenehmigswerten ausgewiesen.1
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergleich von Genehmigungswerten durch einzelne oder mehrere Großprojekte beeinflusst werden kann.
Vor diesem Hintergrund wurden im Jahr 2025 nach vorläufigen Zahlen Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Gesamtwert von rund 12 Milliarden Euro erteilt. Dieser Gesamtwert setzt sich aus rund 5,6 Milliarden Euro für Kriegswaffen und rund 6,4 Milliarden Euro für sonstige Rüstungsgüter zusammen. Rund 8,6 Milliarden Euro entfallen auf erteilte Einzelausfuhrgenehmigungen und rund 3,3 Milliarden auf Meldewerte zu Allgemeinen Genehmigungen. Hauptempfängerland in 2025 ist erneut die Ukraine, für die Rüstungsexporte im Wert von rund 2 Milliarden Euro genehmigt wurden.
Die Werte im Einzelnen:Im Jahr 2025 entfallen vom Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen sowie den vorliegenden Meldedaten zu den Allgemeinen Genehmigungen für Rüstungsgüter rund 10,7 Milliarden Euro und damit rund 90 Prozent auf Genehmigungen für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder2, die Republik Korea und Singapur sowie zur Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Rund 1,2 Milliarden Euro und damit rund 10 Prozent des Gesamtwerts der erteilten Genehmigungen entfallen auf sonstige Drittländer. Für die Ukraine als Hauptempfängerland deutscher Rüstungsexportgenehmigungen wurden im Jahr 2025 Genehmigungen im Wert von rund 2 Milliarden Euro erteilt. Die Ukraine ist damit sowohl das Drittland3 mit dem höchsten Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert.
Für die folgenden zehn Länder waren im Jahr 2025 die höchsten kumulierten Gesamtwerte4 für Rüstungsgüter zu verzeichnen:
Land
Summe
Ukraine
2.001.080.869
Norwegen
1.381.299.868
Schweden
1.016.065.779
Türkei
742.256.429
Singapur
708.991.916
Vereinigtes Königreich
595.951.868
Vereinigte Staaten
575.231.433
Rumänien
341.756.079
Dänemark
241.440.337
Italien
235.737.016
Auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder entfielen rund 7,7 Milliarden Euro (anteilig rund 4,23 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 3,44 Millarden Euro sonstige Rüstungsgüter). Im Genehmigungswert für Drittländer (einschließlich Ukraine, Republik Korea und Singapur) von rund 4,2 Milliarden Euro (anteilig: rund 1,4 Millarden Euro Kriegswaffen und rund 2,8 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter) beträgt der Anteil der Ukraine (rund 2 Milliarden Euro) rund 47 Prozent. Zusammen mit der Republik Korea, Singapur und der Ukraine entfielen bei den Drittländern insgesamt rund 2,99 Milliarden Euro und damit rund 71 Prozent der Rüstungsexporte auf diese drei Länder und rund 1,2 Millarden Euro auf weitere Drittländer.
Im Wert der Drittländer bereits enthalten sind Ausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer5 in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro (anteilig: rund 594 Millionen Euro Kriegswaffen und rund 1,7 Millarden Euro sonstige Rüstungsgüter). Der Anteil der Ukraine in dieser Gruppe liegt bei rund 87 Prozent.
Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen im Jahr 2025 auf rund 95 Millionen Euro. Davon entfielen rund 75 Millionen Euro und damit rund 79 Prozent des Genehmigungswertes auf EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Vom Wert für die Drittländer (rund 19,7 Millionen Euro) entfielen rund 44 Prozent auf die Ukraine. Zusammen betrachtet beträgt der Anteil der EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Länder, der Republik Korea, Singapurs und der Ukraine rund 88 Prozent des Gesamtwerts der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile.
_______________________________________________________________
1 Bezieht sich auf die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 19, 21, 22, 25, 26, 27, 28 32, 33, 35 und 36.2 Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland.3 Drittländer sind alle Länder, die nicht der EU oder NATO angehören. Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland sind als NATO-gleichgestellte Länder ebenfalls keine Drittländer i. d. S.4 Für die Länderbetrachtung werden die Einzelgenehmigungswerte kumuliert mit den jeweiligen Meldewerten der relevantesten Allgemeinen Genehmigungen Nr. 25, Nr. 26, Nr. 32 und Nr. 33, soweit vorliegend, ausgewiesen. Eine Einbeziehung weiterer AGGen ist im Rahmen der Länderbetrachtung nicht angezeigt. Es wird insoweit auf die statistischen Erfassungsmöglichkeiten von AGG hingewiesen, da je nach AGG unterschiedliche Meldeanforderungen bestehen.5 Entwicklungsländer und -gebiete der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste). Für die Länderbetrachtung werden die jeweiligen Meldewerte der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 25 und Nr. 32, soweit vorliegend, kumuliert mit den Einzelgenehmigungswerten ausgewiesen. Eine Einbeziehung weiterer AGGen ist im Rahmen der Länderbetrachtung nicht angezeigt. Es wird insoweit auf die statistischen Erfassungsmöglichkeiten von AGG hingewiesen, da je nach AGG unterschiedliche Meldeanforderungen bestehen.
Post
Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im Jahr 2025
