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Handlungsempfehlungen der Kommission Wettbewerb & Künstliche Intelligenz

Handlungsempfehlungen der Kommission Wettbewerb & Künstliche Intelligenz

Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und EnergieHandlungsempfehlungen 1: Leistungsfähige Infrastruktur und digitale Souveränität
Die Kommission Wettbewerb & Künstliche Intelligenz beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat sich in ihrer ersten Sitzung am 27. Oktober 2025 auf die folgenden Handlungsempfehlungen verständigt. Es handelt sich um einen Diskussionsentwurf dieser Empfehlungen, die im weiteren Verlauf der Beratungen bis März 2026 noch nachjustiert werden können.
Die Kommission hat das Mandat, konkrete Handlungsempfehlungen für eine wettbewerbsfähige deutsche und europäische KI-Wirtschaft und die technologische Souveränität Europas zu erarbeiten. Dabei ist insbesondere die Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts in den Blick zu nehmen.
Die folgenden Empfehlungen betreffen das Handlungsfeld „Leistungsfähige Infrastruktur und digitale Souveränität“. Zu diesem Handlungsfeld sollen die Empfehlungen insbesondere Grundsätze, Prioritäten und mögliche Instrumente aufzeigen.
Die Empfehlungen wurden mit Mehrheit beschlossen. Sie repräsentieren nicht zwingend die Meinung einzelner Mitglieder der Kommission und ausdrücklich nicht die Meinung von Unternehmen und Organisationen, für die die unabhängigen Mitglieder tätig sind.
Die Kommission Wettbewerb & Künstliche Intelligenz empfiehlt:
I. Prinzipien für den Ausbau von KI-Infrastruktur
1. Basis-Infrastruktur aufbauen
Die Kommission empfiehlt der Bundesregierung, den Aufbau zentraler Basis-Infrastrukturen für KI zur Priorität zu machen. Der Aufbau einer souveränen KI-Infrastruktur ist erforderlich und kann mittelfristig auch realisiert werden. Die Infrastruktur sollte insbesondere Rechenzentren und Cloud-Computing Technologie umfassen. Die Infrastruktur sollte schrittweise nach dem tatsächlichen Bedarf aufgebaut werden. Sie muss technologisch wettbewerbsfähig und preislich attraktiv sein. Es ist daher eine ambitionierte Umsetzung der Hightech-Agenda sowie Mikroelektronikstrategie, insbesondere beim Ausbau der Fähigkeiten im Chipdesign notwendig.
2. Europäisch denken
Die Bundesregierung sollte die KI-Infrastruktur inklusive KI-Anwendungen stets europäisch denken. Wo innerhalb der EU einzelne Staaten komparative Vorteile haben, sollten diese genutzt werden. Eine Zersplitterung der Fähigkeiten und Kapazitäten in der EU sollte möglichst vermieden werden. Das gilt erst recht innerhalb Deutschlands, wo Kommunen, Länder und Bund ihre Kräfte bündeln sollten, statt föderale Konkurrenzsituationen anzufeuern.
3. Marktwirtschaftliche Strategien verfolgen
Jede staatliche Incentivierung des Aufbaus von KI-Infrastruktur muss einem marktwirtschaftlichen Pfad folgen und zu nachhaltig tragfähigen Geschäftsmodellen führen. Das gilt gerade auch für den Aufbau von Giga-AI-Factories. Diese müssen sich langfristig selbst tragen. Die hohen Kosten für Compute erfordern dauerhafte Investitionen. Daher ist eine Strategie zur Diversifikation und zum Ersatz von Chips erforderlich. Eine dauerhafte Abhängigkeit von einzelnen Chip-Herstellern muss dabei vermieden werden. Wettbewerb wird nachhaltig gesichert, wenn Offenheit für künftige Innovationen und Technologiesprünge mitgedacht wird.
4. Einfachen Zugang schaffen
Beim Zurverfügungstellen von KI-Infrastruktur muss gewährleistet werden, dass auch mittelständische Unternehmen und Startups, Forschungsinstitute und Universitäten einfachen Zugang und geeignete Nutzungsbedingungen erhalten. Bei der Förderung von entsprechenden Projekten muss immer ein auf solche Einheiten zugeschnittener Service- und Software-Layer berücksichtigt werden.
II. Konkrete Maßnahmen
Handlungsempfehlung 1: Auslastung der Infrastruktur sicherstellen
a. Staat als Ankerkunden verpflichten
Die Nachfrage der staatlichen Stellen nach KI-relevanten Leistungen sollte gebündelt werden. Bund, Länder, Kommunen und staatliche Unternehmen sollten als Ankerkunden für europäische KI-Infrastruktur, die europäische Standards erfüllt, zur Verfügung stehen. Mit einer entsprechenden Nutzungsgarantie kann der Ausbau von europäischer KI-Infrastruktur angereizt werden.
b. Private Nachfrage incentivieren
Für private Nachfrager nach KI-relevanten Leistungen sollten bessere Anreize bestehen, von in der EU vorhandenen Lösungen Gebrauch zu machen und Potential für weitere europäische Lösungen zu schaffen. Dies könnte in industriellen B2B-Bereichen wie Robotics, Maschinen- und Anlagenbau staatlich unterstützt werden, zum Beispiel im Rahmen von Public Private Partnerships oder Beschaffungen, die die Nutzung europäischer KI-Infrastruktur belohnen. Strategische Partnerschaften, gerade auch mit lokalen/regionalen Unternehmen, sollten für eine schnelle Umsetzung geschlossen werden.
c. Rüstungsbudget innovationsorientiert einsetzen
Die Bundesregierung sollte einen relevanten Teil der Ausgaben für Verteidigung aus dem Sondervermögen für KI-Innovationen reservieren und damit gezielt Innovationen und dual-use anreizen. Im Defence-Sektor sollten gezielt Innovationshubs mit KI-Bezug geschaffen werden. In stark regulierten, hoch sensiblen Bereichen, wie etwa dem Militär, sollte regulatorisch sichergestellt werden, dass Daten und Rechenleistungen soweit möglich in Deutschland gespeichert beziehungsweise erbracht werden. Diese Aspekte sollten auch in der Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie der Bundesregierung Berücksichtigung finden.
d. Life Sciences und Health Care als Modellfeld entwickeln
Der stark regulierte Bereich „Life Sciences & Health Care“ sollte als Modellfeld für KI-Anwendungen in Deutschland entwickelt werden. Der KI-gestützte Wettbewerb ist dynamisch, deutsche und europäische Unternehmen sind in einer hervorragenden Ausgangssituation, wenn sie die entsprechenden Rahmenbedingungen vorfinden. Medizinische Daten sind hoch sensibel, ihr Austausch und ihre Verarbeitung sollten daher schnell, aber zugleich geschützt im europäischen Raum ermöglicht werden. Die Biomedizin ist einer der vielversprechenden Bereiche, in denen Europa vorne mitspielen kann, und die daher Priorität beim Ausbau von KI haben sollte.
Handlungsempfehlung 2: Standortfaktoren verbessern
a. Energiekosten senken, regulatorische Hürden abbauen, Genehmigungsverfahren vereinfachen
Zentrales Problem beim Betrieb von Rechenzentren in Deutschland sind die hohen Energiekosten. Diese sollten adressiert werden. Sie dürfen aber nicht der einzige Faktor für die Ansiedlung von Rechenzentren sein. Andere Standortfaktoren sollten verbessert werden, insbesondere durch den Abbau regulatorischer Hürden und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. In der geplanten Rechenzentrumsstrategie sollte die Bundesregierung aufzeigen, wie der Zugang zu Stromkapazität und geeigneten Standortflächen erleichtert werden kann.
b. Service Layer und offene Schnittstellen bereitstellen
Die Existenz der physischen Infrastruktur allein bringt noch keine Souveränität. Genauso wichtig ist die Errichtung eines Software- und Service-Layers. Dieser ist notwendig, damit vorhandene Infrastruktur rasch und unkompliziert genutzt und ausgerollt werden kann. Daher muss die entsprechende Software fortlaufend und parallel zum Aufbau von physischer Infrastruktur entwickelt und umgesetzt werden. Es sollte ein Rahmen geschaffen werden, in dem ein Software- und Service-Layer für die souveräne Nutzung definiert wird. Offene Schnittstellen und open source-Lösungen sollten dabei, soweit möglich, gefördert werden. Von einem solchen Rollout müssen insbesondere Startups, KMU, Forschungseinrichtungen und Universitäten profitieren können.
Handlungsempfehlungen 2: Finanzierung und Daten
Die Kommission Wettbewerb & Künstliche Intelligenz beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat sich in ihrer zweiten Sitzung am 5.12.2025 auf die folgenden Handlungsempfehlungen verständigt. Es handelt sich um einen Diskussionsentwurf dieser Empfehlungen, die im weiteren Verlauf der Beratungen bis März 2026 noch nachjustiert werden können.
Die Kommission hat das Mandat, konkrete Handlungsempfehlungen für eine wettbewerbsfähige deutsche und europäische KI-Wirtschaft und die technologische Souveränität Europas zu erarbeiten. Dabei ist insbesondere die Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts in den Blick zu nehmen.
Die folgenden Empfehlungen betreffen die Handlungsfelder „Finanzierung“ sowie „Daten“. Zu diesen Handlungsfeldern sollen die Empfehlungen insbesondere Grundsätze, Prioritäten und mögliche Instrumente aufzeigen.
Die Empfehlungen wurden mit Mehrheit beschlossen. Sie repräsentieren nicht zwingend die Meinung einzelner Mitglieder der Kommission und ausdrücklich nicht die Meinung von Unternehmen und Organisationen, für die die unabhängigen Mitglieder tätig sind.
Die Kommission Wettbewerb & Künstliche Intelligenz empfiehlt:
I. Prinzipien
1. Konsolidierung
Deutschland und die EU können ihre Potenziale oft deshalb nicht abrufen, weil Regelungen, Förderinstrumente und Strategien fragmentiert sind.
Beispiel Datenschutz: Die DSGVO gilt in 27 Mitgliedstaaten, wird aber unterschiedlich durchgesetzt, allein in Deutschland von 18 Behörden.
Beispiel Finanzierung: Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie listet allein für den Suchbegriff „Digitalisierung“ fast 500 Treffer auf.
Diese Art von Fragmentierung muss gestoppt werden. Es gilt Kräfte zu bündeln und Transaktionskosten für Unternehmen zu senken. Deutschland braucht klare Prioritäten.
2. Unbürokratische Bedingungen für Förderung
Alle Unternehmen benötigen Entlastungen von Bürokratie und einfachen Zugang zu Fördermitteln und zu Daten sowie gute Finanzierungsbedingungen. Bei neuen Maßnahmen sollte immer darauf geachtet werden, dass öffentliche Unterstützung schnell, einfach und unbürokratisch bereitgestellt wird. Das ist gerade auch für mittelständische Unternehmen und Startups essentiell. Es genügt nicht, neue Mittel oder Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Es muss immer mitgedacht werden, wie diese einfach vom Empfänger in Anspruch genommen werden können.
3. Haushalt nutzen
Künstliche Intelligenz ist bei allen Posten des Bundeshaushalts mitzudenken und nicht als Sonderposten zu behandeln. KI muss als bahnbrechende Technologie integraler Bestandteil in den Ausgaben jeglicher Ressorts sein und hierdurch im Querschnitt gefördert werden.
II. Handlungsfeld „Finanzierung“
Handlungsempfehlung 1: Deutschlandfonds und Wachstumsfonds Deutschland II weiterdenken
Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den Deutschlandfonds und einen Nachfolger zum Wachstumsfonds Deutschland aufsetzt. Unabhängig davon glauben wir, dass Deutschland in der Zukunft einen noch mutigeren Weg gehen und nach dem Vorbild der Staatsfonds Norwegen und Singapur einen Staatsfonds „Deutsches Zukunftskapital“ initiieren sollte. Der Fonds sollte für den Zeitraum 2026-2035 mit einem Gesamtvolumen von ca. 300 Mrd. Euro ausgestattet werden. Der Fonds muss unabhängig und professionell aufgestellt werden, d.h. mit einem unabhängigen Aufsichtsrat und Investment Committee.
Dieser Fonds sollte auch offen für private Investments sein und diese dadurch hebeln. Private Stiftungen, Pensionsfonds und Versicherungsunternehmen sollten ihre Mittel in den Staatsfonds einbringen können. Dazu sollten die Kapitalanforderungen für die Zwecke der Anlage in Wagniskapital gelockert werden. Der Fonds sollte sich auf strategische Zukunftsfelder fokussieren. Auf diese Weise soll garantiert werden, dass Deutschland sofort in zukunftsfähige und bedeutsame europäische Projekte investiert. Es ist darauf zu achten, dass Crowding-out-Effekte, also die Verdrängung privater Aktivität durch staatliche, vermieden werden. 
Eine weitere Möglichkeit, schnell privates Kapital für Investitionen zu mobilisieren, ist die Einführung einer kapitalgedeckten Altersvorsorge. Die zulässigen Anlageklassen für Altersvorsorgedepots sollten eine Vielzahl von Finanzinstrumenten umfassen, einschließlich Aktien, Anleihen und Anteilen an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere. Eine Diversifikation über Anlageklassen hinweg sollte ermöglicht werden, um die Möglichkeiten für Venture Capital zu verbessern.
Handlungsempfehlung 2: Smarte Beschaffung
Die Bundesregierung sollte im Beschaffungswesen davon ausgehen, dass staatliche Ausgaben auch Investitionsmittel für die Unternehmen sind. Der Staat als wichtiger Auftraggeber mit hohen Ausgabenvolumina kann über intelligentes Procurement gezielt Branchen fördern. Dazu müssen die Vergaben beschleunigt werden und nach einheitlichen und effektiven Rahmenbedingungen ablaufen.
Ein besonders eindrückliches Beispiel können die Verteidigungsausgaben werden. Für diese steigt der Bundeshaushalt bis 2029 auf 152 Mrd. Euro fast um das Dreifache an. Dieser muss zu 10 Prozent in Künstliche Intelligenz und andere disruptive Technologien fließen.
III. Handlungsfeld „Daten“
Handlungsempfehlung 1: Datenschutz vereinfachen, Hürden abbauen
Die Kommission empfiehlt, die Regelungen zum Datenschutz erheblich zu vereinfachen und die Aufsichtsstrukturen zu zentralisieren. Innerhalb Deutschlands sollte es nur eine zuständige Behörde geben. Die Bundesregierung sollte das aktuelle Fenster der Reforminitiativen auf europäischer Ebene nutzen, um im Datenrecht Harmonisierungen und signifikante Vereinfachungen zu erzielen.
Handlungsempfehlung 2: Hoch qualitative Datenräume – Anreize und Zugang
Die Kommission empfiehlt, den Aufbau hoch qualitativer und offener Datenräume zu fördern. Europas entscheidender Wettbewerbsvorteil liegt im industriellen Domänenwissen.
Für die Zusammenführung von industriellem Domänenwissen sollten anerkannte sichere Standards (z.B. die Standards der International Data Spaces Association (IDSA)) implementiert werden.
Rechtsunsicherheiten für die KI-Datennutzung in industriellen Anwendungen sollten systematisch abgebaut werden. Notfalls sind regulatorische sandboxes Allgemein sollte Regulierung den System-Output in den Mittelpunkt stellen, statt primär den Dateneingang streng zu regulieren.
Die Anreize für Nutzung und Einspeisung erhöhen sich, wenn in massiver Weise öffentliche Daten eingespeist werden. Das Zurverfügungstellen von öffentlichen Daten und von öffentlichen Forschungsdaten sollte zum Standard werden. Die kommerzielle Nutzung der öffentlichen Daten für europäische Akteure muss in der Breite ermöglicht werden.
In modellhafter Weise könnte prioritär ein Datenraum für Gesundheitsdaten/Life Sciences in Anknüpfung an den European Health Data Space (Europäischer Gesundheitsdatenraum, EHDS) weiterentwickelt werden, an dessen Beispiel technische Standards und rechtliche Regeln als Best Practices ablesbar werden.
Die Vergabe von öffentlichen Mitteln könnte daran geknüpft werden, dass die Empfänger solcher Mittel Daten als Gegenleistung in entsprechende Datenräume einspeisen müssen. Wer vom Datenraum profitieren will, muss auch eigene Daten einspeisen.
Der Zugang zu Datenräumen muss sich sowohl für große Unternehmen als auch für Mittelstand und Startups lohnen. Für KMU sollten niedrigere Zutrittsschranken und Unterstützung bei der Nutzung gegeben sein.
Um die Interessen der europäischen Unternehmen, gerade der KMU und Startups, zu schützen, sollte das Prinzip der asymmetrischen Verpflichtungen bei der Datenoffenlegung beibehalten werden, so wie es jetzt schon festgelegt ist. Das gilt insbesondere im Verhältnis zu den großen digitalen Gatekeepern und zwar gerade auch für Daten, die bei der Nutzung von KI, etwa im E-Commerce, anfallen.
Weitere Informationen:https://kikommission.de/
Kontakt:wettbewerb@bmwe.bund.de

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