Source: Verdi – Vereinten DienstleistungsgewerkschaftDer Beschluss zeigt zudem deutlich, wie stark Berlin seine Beamtenbesoldung über Jahre hinweg von der allgemeinen Entwicklung abgekoppelt hat. Das Bundesverfassungsgericht hält fest, dass die letzte lineare Erhöhung der Grundgehälter bereits 2004 stattfand – und danach bis 2010 praktisch keine Anpassung mehr vorgenommen wurde. Sonderzahlungen wurden gestrichen, spätere kleine Erhöhungen gegengerechnet. Die Richter sprechen deshalb von einer „evidenten Abkoppelung der Besoldung von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung“ – ein zentraler Grund dafür, dass Berlin heute ein verfassungswidriges Besoldungsgefüge korrigieren muss.
Die Richter stellen weiter klar, dass finanzielle Engpässe kein Grund dafür sein dürfen, Beamt*innen dauerhaft zu niedrig zu bezahlen. Mit anderen Worten: Ein Land darf seine Haushaltsprobleme nicht auf dem Rücken seiner Beschäftigten lösen.
Neue Messlatte für Beamtengehälter
Beachtenswert ist außerdem, dass das Gericht auch die Prüfung der Besoldung neu ordnet: Bisher wurde geschaut, ob sie genug Abstand zur Grundsicherung hat. Jetzt soll sie sich an dem orientieren, was Menschen in der gesellschaftlichen Mitte verdienen. Dadurch steigen die Anforderungen an eine faire Beamtenbesoldung. Das Gericht definiert erstmals klar: Beamtenbesoldung darf nicht unter 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens liegen.
„Somit wird die notwendige Mindestbesoldung von der politischen Diskussion um die Höhe der Grundsicherung als Bezugspunkt entkoppelt, was wir ebenfalls begrüßen“, so Behle.
Die Entscheidung betrifft nicht nur Berlin. Viele Bundesländer und auch der Bund haben ähnliche Verfahren, weil Beamt*innen auch dort seit Jahren zu niedrig bezahlt wurden. Das Gericht macht jetzt klare Vorgaben, damit solche Fälle nicht weiter ungelöst bleiben.
Für Berlin bedeutet das Urteil: Die Besoldung war zu niedrig. Es müssen Nachzahlungen kommen.
Für den Bund und die Länder bedeutet es: Sie müssen ihre Besoldungsgesetze überprüfen und anpassen.
Was bedeutet der Beschluss für Nachzahlungen?
Obwohl das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die Berliner Beamtenbesoldung jahrelang verfassungswidrig war, heißt das nicht, dass automatisch alle Berliner Beamt*innen rückwirkend Geld bekommen. Das Bundesverfassungsgericht korrigiert zwar das Gesetz, aber es sorgt nicht selbst dafür, dass alle rückwirkend Geld erhalten. Dafür wären klare gesetzliche Regelungen des Landes notwendig – und die gibt es (noch) nicht.
„Andere Dinge waren immer wichtiger, als sich als verlässlicher Dienstherr / Arbeitsgeber zu erweisen. Die Landesregierungen haben sich verzockt und auf Zeit gespielt.“ so Andrea Kühnemann, Landesbezirksleiterin ver.di Berlin-Brandenburg. „Den verbeamteten Kolleginnen und Kollegen wurden über Jahre Teile der ihnen zustehenden Besoldung vorenthalten. Wir fordern jetzt die zügige Verabschiedung eines Nachzahlungsgesetzes!“
Ein weiteres Beispiel für mangelnde Verantwortung gegenüber ihren Beamt*innen liefert Bayern: Ministerpräsident Söder hatte nach der Kabinettsklausur erklärt, die Ergebnisse der bevorstehenden Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Länder in den Jahren 2026 und 2027 nur mit einer Verzögerung von jeweils sechs Monaten auf die Beamt*innen zu übertragen.
Hier gehts zum Beschluss des BVerfG.
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Verfassungswidrige Besoldung: Berlin fällt durch – und andere Länder wackeln mit
