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Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1

Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie

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11.08.2025 – Gesetzgebungsverfahren – Wirtschaftsbranchen

Einleitung

Zweck des Gesetzentwurfs ist die Anpassung nationaler Statistikregelungen an die neue europäische Klassifikation der Wirtschaftszweige (NACE Revision 2.1) und an die daraus abgeleitete neue nationale Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2025). Die Anpassung trägt neusten strukturellen, wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen zur Abgrenzung der Wirtschaftszweige Rechnung. Gemäß Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/137 vom 10. Oktober 2022, mit der die NACE aktualisiert wurde, werden die Änderungen für die Datenübermittlungen an Eurostat zeitlich gestaffelt wirksam, je nach Statistikbereich beginnend ab dem 1. Januar 2025 bis zum 1. Januar 2030.
Neben der Umsetzung der neuen Wirtschaftszweigklassifikation wurden in das Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz und das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe Möglichkeiten zur Entlastung im Entwurf aufgenommen. Es wurden Meldeschwellen an die Inflation angepasst und angehoben, soweit es im Hinblick auf die fachstatistische Qualität der Ergebnisse in diesem Zusammenhang vertretbar ist. Im Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetzes wurden darüber hinaus eine rechtliche Klarstellung sowie eine Vereinfachung bezüglich der Lieferung von Daten vorgenommen. Das entlastet  werden Unternehmen von Informationspflichten .
Weiterhin sollen durch Änderungen des Unternehmensbasis­datenregistergesetzes die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer (beWiNr.) künftig umfassender genutzt werden können. Dazu wird die Nutzbarkeit dieser spezifischen Identifikationsnummer durch die an das Basisregister für Unternehmen angeschlossenen Register breiter gefasst, und somit auch die Umsetzung des Once-Only-Prinzips unterstützt. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten und Dokumente nur einmal mitteilen müssen.
Das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie hat am 18. Juli 2025 die Ressortabstimmung sowie am 23. Juli 2025 die Länder- und Verbändeanhörung zu diesem Vorhaben eingeleitet.

Gesetzentwürfe

MIL OSI