Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie
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30.07.2025 – Pressemitteilung – Mittelstandsfinanzierung
Einleitung
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2026 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren auf dieser Grundlage im Jahr 2026 von zinsgünstigen Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 12 Milliarden Euro.
Der Mittelstand bildet das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen haben allerdings strukturell größere Schwierigkeiten, sich am Kapitalmarkt zu finanzieren. Hier setzt das ERP-Sondervermögen mit Finanzierungangeboten an. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 optimiert die Bundesregierung nun den Zugang des Mittelstands zu günstigen Krediten und Beteiligungskapital. Die ERP-Förderung legt dabei weiterhin einen Schwerpunkt auf die Finanzierung für Gründungen einschließlich Unternehmensnachfolgen. Zudem werden die volkswirtschaftlich wichtigen Schlüsselbereiche Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital verstärkt unterstützt: für einen investitionsfreudigen Mittelstand, innovative Start-Ups und die Digitalisierung unserer Unternehmen.
Die ERP-Mittel werden zum großen Teil über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Form von Krediten zur Verfügung gestellt. Diese zeichnen sich durch besonders günstige Zinsen, lange Laufzeiten, Haftungsfreistellungen für die Hausbanken und durch den Verzicht auf Tilgungsleistungen in den ersten Jahren aus. Die neu konzipierten Programme „ERP-Förderkredit Digitalisierung“ sowie „ERP-Förderkredit Innovation“ unterstützen den Mittelstand verstärkt in dem Bereich zukunftsorientierte Technologien, insbesondere künstliche Intelligenz. Hierzu gehört auch ein kombinierter finanzieller Zuschuss in Höhe von bis zu 5,0 % der Kreditsumme.
Zum ERP-SondervermögenDas ERP-Sondervermögen ist ursprünglich aus Mitteln der “Marshallplanhilfe” für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft hervorgegangen. Seit über 75 Jahren fördert es die deutsche Wirtschaft. Ziel der ERP-Programme ist es, eine verlässliche Unterstützung für den deutschen Mittelstand zu schaffen und ein wirtschaftlich günstiges Umfeld zu erzeugen, in dem sich die Innovationspotenziale und der Ideenreichtum der kleinen und mittelständischen Unternehmen entfalten können.
Das ERP-Sondervermögen wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Die ERP-Förderprogramme auf Basis von Krediten werden zum großen Teil über die KfW zur Verfügunggestellt. Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht und vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden.
