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Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung

Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie

03.07.2025 – Gesetzgebungsverfahren – Energiewende

Einleitung

Das BMWE führt aktuell eine Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes durch. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endet am 21. Juli 2025.
Die Geothermie ist eine kostengünstige, unerschöpfliche, ganzjährig zuverlässige und klimaneutrale Wärmequelle. Die Bundesregierung leitet deshalb mit diesem Gesetzentwurf einen Geothermie-Turbo ein, damit in Deutschland schnell mehr Geothermie genutzt werden kann.
Mit dem Gesetz soll der Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmeleitungen und – speichern sowie die Erkundung von Erdwärme erleichtert und beschleunigt werden. Dafür werden Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie für Wärmepumpen, die Flusswasser, Abwasser Industrieabwärme oder auch Luft nutzen, abgebaut. Erleichterungen werden auch für Wärmespeicher sowie Wärmeleitungen geschaffen. Auch für private Haushalte wird es leichter, eine Zulassung für die eigene Wärmepumpe zu erhalten.
Zugleich wird die Erkundung des Untergrundes mit Messfahrzeugen, die zur Ermittlung des Erdwärmepotentials erforderlich ist, durch das Gesetz ganzjährig ermöglicht. Die Belange von Natur- und Artenschutz bleiben dabei gewahrt.
Ferner gibt es Neuerungen bei Bergschäden: Die Behörden können nach dem Entwurf nun von den Geothermieunternehmen eine Sicherheitsleistung auch für Bergschäden verlangen. Damit werden Schadensfälle vollständig abgesichert.
Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz wird ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Gleichzeitig werden die europäischen Vorgaben der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) umgesetzt. Das Gesetz ist Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung.
Es ist geplant den Entwurf im August im Kabinett zu beschließen.

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