Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie
19.06.2025 – Gesetzgebungsverfahren – Investitionsschutz
Einleitung
Vertragsgesetz zum Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseitsundVertragsgesetz zum Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits
Mit den Entwürfen je eines Vertragsgesetzes zu den EU-Investitionsschutzabkommen mit Vietnam und Singapur bereitet die Bundesregierung den Weg für die Umsetzung der Abkommen in das innerstaatliche Recht der Bundesrepublik Deutschland vor.
Mit dem jeweiligen EU-Investitionsschutzabkommen mit Vietnam und Singapur werden die bestehenden bilateralen Investitionsschutzverträge der EU-Mitgliedstaaten mit Vietnam und Singapur einschließlich der sich jeweils daraus ergebenden Rechte und Pflichten beendet, verlieren ihre Wirksamkeit und werden durch das jeweilige Abkommen ersetzt und abgelöst. Für die Bundesrepublik Deutschland betrifft dies
den Vertrag vom 03. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen,
den Vertrag vom 03. Oktober 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen.
Für das Inkrafttreten des jeweiligen EU-Investitionsschutzabkommens ist die Ratifikation in allen EU-Mitgliedstaaten erforderlich.
In beiden Investitionsschutzabkommen wurden hohe und präzise Schutzstandards für Investitionen und ein reformiertes Streitbeilegungsverfahren jeweils nach EU-Standards vereinbart. Beide Investitionsschutzabkommen gewähren Investitionen Schutz und wahren gleichzeitig das Regulierungsrecht der EU, ihrer Mitgliedstaaten und Vietnams bzw. Singapurs, legitime Gemeinwohlziele wie den Schutz der Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit oder der Umwelt zu verfolgen.
Bei den angefügten Gesetzentwürfen handelt es sich um zwei Gesetzentwürfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die innerhalb der Bundesregierung noch nicht endgültig abgestimmt sind. Die anderen Bundesressorts waren aber während der Verhandlungen der nun zu ratifizierenden Abkommen eng eingebunden.
Stellungnahmen zu den Referentenentwürfen können bis zum 01. Juli 2025 (DS) an buero-VC3@bmwe.bund.de eingereicht werden.
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