Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie
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30.01.2025 – Pressemitteilung – Handelspolitik
Einleitung
Am 1. Februar 2025 tritt das Interim-Handelsabkommen zwischen der EU und Chile in Kraft. Das Abkommen wurde am 13.12.2023 zusammen mit dem fortgeschrittenen Rahmenabkommen der EU mit Chile unterzeichnet und fasst dessen handelspolitische Bestimmungen zusammen. Das Interim-Handelsabkommen bringt Unternehmen aus der EU erhebliche Vorteile durch die Liberalisierung des Handels und den Abbau von Handelshemmnissen. Rund 99,9 % der europäischen Ausfuhren nach Chile werden dadurch von Zöllen befreit. Außerdem wird es für europäische Unternehmen leichter, Dienstleistungen in Chile zu erbringen. Durch das Abkommen haben europäische Unternehmen zudem deutlich verbesserte Möglichkeiten zur Teilnahme an Ausschreibungen öffentlicher Aufträge in Chile.
Bundesminister Habeck: „Chile ist nicht nur wegen unseren gemeinsamen Werten, sondern auch aufgrund seiner bedeutenden Vorkommen an wichtigen Rohstoffen für die grüne Transformation und der Chancen im Handel ein wichtiger Partner für Deutschland und die Europäische Union. Gerade im Hinblick auf Diversifizierung und Resilienz von Lieferketten ist Chile von großer Bedeutung. Es ist gut, dass die Ratifizierung des Interim-Handelsabkommens so zügig abgeschlossen werden konnte und die Unternehmen in Deutschland, Europa und Chile jetzt von den verbesserten Bedingungen für Handel und Investitionen in der EU und Chile profitieren können.“
Die EU und Chile stehen für ca. 470 Mio. Einwohner. Das Volumen des Warenhandels zwischen der EU und Chile betrug im Jahr 2023 ca. 18 Mrd. Euro und zwischen Deutschland und Chile ca. 4,8 Mrd. Euro.
Die weiteren Bestandteile des fortgeschrittenen Rahmenabkommens, das heißt der sogenannte politische Teil und der Teil zum Investitionsschutz, bedürfen zu ihrer Anwendung noch der Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten. Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung zur Unterzeichnung und auf den Seiten der Europäischen Kommission.
