Source: Verdi – Vereinten DienstleistungsgewerkschaftGewalthilfegesetz: Ein Hoffnungsschimmer mit Hürden
Ein weiteres Gesetz zeigt, wie dringlich politische Maßnahmen im Bereich Frauenrechte und Gleichstellung sind: Während der Kampf um die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen weitergeht, steht auch der Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt im Fokus der politischen Debatte. Die Bundesregierung hat mit dem Gewalthilfegesetz einen Entwurf vorgelegt, der grundlegende Verbesserungen für von Gewalt betroffene Frauen schaffen soll. Doch die Umsetzung steht aufgrund finanzieller Unsicherheiten auf der Kippe.
Mit dem sogenannten Gewalthilfegesetz sollten Frauenhäuser besser auszustatten und Beratungsangebote zu stärken. Künftig sollen von Gewalt betroffene Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bekommen.
Die Hilfestrukturen für von Gewalt betroffene Frauen in Deutschland sind alarmierend unzureichend. Aktuell fehlen etwa 14.000 Frauenhausplätze – eine Situation, die dringend politisches Handeln erfordert. „Die erschreckenden Zahlen müssen die Politik endlich aufrütteln! Trotz Ampel-Aus muss jetzt gehandelt werden: Das Gewalthilfegesetz muss kommen und die Istanbul-Konvention muss lückenlos umgesetzt werden!“, fordert Silke Zimmer. Die Istanbul-Konvention ist ein europäisches Abkommen, das Staaten dazu verpflichtet, umfassende Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt umzusetzen.
Bessere Unterstützung für Gewaltopfer
Das geplante Gewalthilfegesetz sieht einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung vor, verpflichtet die Länder zu einem bedarfsgerechten Angebot an Schutz- und Beratungsstellen sowie Präventionsmaßnahmen und will eine finanzielle Unterstützung durch den Bund für die nächsten zehn Jahre. 2,2 Milliarden Euro sollten die Länder für die Umsetzung des Gesetzes vom Bund bekommen. Doch Geld sei nun nicht mehr da. Denn obwohl das “Gewalthilfegesetz” im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart worden war, habe der damalige Finanzminister Christian Lindner (FDP) keine Möglichkeit gefunden, die finanziellen Anforderungen im Haushalt abzusichern – für Frauenrechte sei kein Geld da gewesen, so Paus: “Jetzt haben wir einen neuen Finanzminister und der hat einiges möglich gemacht.”
Zusammen mit dem DGB fordert die Gewerkschaft für Opfer von häuslicher Gewalt einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und Hilfe bei Gewalt, unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Religion und Sprache der Betroffenen.
„Der erhebliche Mangel an Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten muss dringend beseitigt werden. Es ist längst überfällig, dass bundesweit verbindliche Regelungen geschaffen werden. Dazu müssen Bund, Länder und Kommunen jetzt endlich gemeinsam handeln“, so Silke Zimmer.
Es geht nicht nur um Gesetzestexte – es geht um die Würde, Sicherheit und Rechte von Frauen. Die Zeit zu handeln ist jetzt.
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Frauenrechte reformieren: Schutz und Selbstbestimmung jetzt!
