Post

Deutschland legt der Europäischen Kommission eine positive Bilanz bei der Brexit Adjustment Reserve vor

Deutschland legt der Europäischen Kommission eine positive Bilanz bei der Brexit Adjustment Reserve vor

Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie

Einwilligung in Tracking und / oder Videodienste
Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für verschiedene Zusatzdienste unserer Webseite: Wir möchten die Nutzeraktivität mit Hilfe datenschutzfreundlicher Statistiken verstehen, um unsere Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern. Zusätzlich können Sie in die Nutzung zweier Videodienste einwilligen. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.

Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.

Unsere Datenerhebung zu statistischen Zwecken funktioniert so: Ihre Zustimmung vorausgesetzt, leitet ein Skript auf unserer Webseite automatisch Ihre IP-Adresse und den sog. User Agent an die etracker GmbH weiter. Hier wird Ihre IP-Adresse unmittelbar und automatisch gekürzt. Anschließend pseudonymisiert die Software die übermittelten Daten ausschließlich zu dem Zweck, Mehrfachnutzungen in der Sitzung feststellen zu können. Nach Ablauf von 7 Tagen wird jede Zuordnung zur Sitzung gelöscht, und Ihre statistischen Daten liegen gänzlich anonymisiert vor. Etracker ist ein deutsches Unternehmen, und verarbeitet Ihre Daten ausschließlich in unserem Auftrag auf geschützten Servern. An weitere Dritte werden sie nicht übermittelt. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.

Die Live-Übertragung von Pressekonferenzen des Ministeriums erfolgt über die Infrastruktur des amerikanischen Dienstleisters Vimeo.com. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an Vimeo ein, und erlauben Sie Vimeo, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unseren Livestream-Videodienst nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Einwilligen

11.10.2024 – Pressemitteilung – Europäische Wirtschaftspolitik

Einleitung

Der Brexit bildete sowohl für die EU als Ganzes als auch für ihre Mitgliedstaaten eine besondere Herausforderung. Um den nachteiligen wirtschaftlichen Folgen des Austritts entgegenzutreten, hatte die EU den Mitgliedstaaten fünf Milliarden Euro zur Verfügung gestellt (Verordnung (EU) 2021/1755 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit vom 6. Oktober 2021).
Mit Mitteln aus dieser Brexit Anpassungsreserve konnten von 2020 bis 2023 Regionen, Wirtschaftssektoren und Unternehmen zur Bewältigung der BREXIT-Folgen gefördert werden. Der Bundesrepublik Deutschland standen aus diesen EU- Mitteln insgesamt 427 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Das BMWK wurde bei der EU-Kommission als Verwaltungsbehörde zur Umsetzung der Brexit Adjustment Reserve notifiziert. Damit ist u. a. die Aufgabe verbunden, die Verwendung der Mittel bis zum 30. September 2024 nachzuweisen.
Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist hat das BMWK der EU-Kommission die Abrechnung (den sog. Antrag auf einen Finanzbeitrag aus der Brexit Adjustment Reserve) mit insgesamt rund 375 Mio. Euro einschließlich der zugehörigen Begleitdokumente eingereicht.
Mit den Mitteln der Brexit Anpassungsreserve konnten 41 Maßnahmen von acht Bundesministerien in Höhe von 357,2 Mio. Euro und aus vier Bundesländern in Höhe von 17,8 Mio. Euro durchgeführt und abgerechnet werden. Damit wurden insbesondere Maßnahmen zur Gewährleistung des Funktionierens der Zollkontrollen sowie Maßnahmen für die Fischereiwirtschaft finanziert, um negative Auswirkungen des Brexit abzufedern. Darüber hinaus wurden Kapazitäten im Bereich der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen sowie der Produktzertifizierung und -zulassung gestärkt, um einen funktionierenden Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sicherzustellen.

MIL OSI