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Transparenz für öffentlich-private Partnerschaften

Transparenz für öffentlich-private Partnerschaften

Source: Bundesministerium der FinanzenÜber die ÖPP-Transparenzrichtlinie
Ziel der ÖPP-Transparenzrichtlinie ist, die für das öffentliche Interesse relevanten Leistungen, Erwartungen und Ergebnisse von ÖPP-Projekten verständlich darzustellen und zu veröffentlichen. Dabei soll die tatsächliche Entwicklung der ÖPP-Projekte im Verhältnis zu vorher getroffenen Annahmen klar und offen kommuniziert werden.
Die Transparenzrichtlinie ist Teil des Vierten Nationalen Aktionsplans (NAP) der Bundesregierung im Rahmen der Teilnahme an der Open Government Partnership (OGP). Das Vorhaben wird einen neuen Transparenzstandard für ÖPP-Projekte des Bundes etablieren und bisher nicht zugängliche Informationen, die als Grundlage für die Entscheidung und Ausgestaltung für ÖPP dienen, verfügbar machen. Ziel ist zudem, durch die Partizipation und Mitsprache der Zivilgesellschaft bei der Ausgestaltung der Transparenzrichtlinie die berechtigten Informationsbedürfnisse der Öffentlichkeit sicherzustellen.

Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, die sich für offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln (Open Government) einsetzt. Die Initiative besteht aus 75 Teilnehmerstaaten und über 100 teilnehmenden Regionen, Kommunen und sonstigen Körperschaften.Die OGP-Teilnehmerstaaten gehen konkrete Selbstverpflichtungen ein: Sie entwickeln regelmäßig zusammen mit der Zivilgesellschaft Aktionspläne. Diese bestehen aus messbaren Vorhaben, die das Anliegen eines Open Government/offenen Regierungshandelns voranbringen. Die Erarbeitung und Umsetzung der Aktionspläne wird transparent dokumentiert, die Zivilgesellschaft wird eng eingebunden und es gibt ein unabhängiges Berichtswesen. Darüber hinaus stellt die OGP ein globales, praxisorientiertes Netzwerk dar.Deutschland nimmt seit 2016 an der OGP teil und hat seit Oktober 2019 einen Sitz im Lenkungsausschuss der Organisation.

Im Rahmen jeweils zweijähriger nationaler Aktionspläne erarbeiten die OGP-Teilnehmerstaaten im Austausch mit der Zivilgesellschaft konkrete Vorhaben zur Förderung von Transparenz, Partizipation und zivilgesellschaftlicher Inklusion. Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 den Vierten Nationalen Aktionsplan (NAP) Deutschlands beschlossen. Das Bundesministerium der Finanzen nimmt mit dem Vorhaben „ÖPP-Transparenzrichtlinie“ an dem Nationalen Aktionsplan teil.

Weitere Informationen zu diesem Vorhaben und seiner Umsetzung finden Sie auch auf der entsprechenden Seite der OGP Deutschland.
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Beteiligungsprozess
Ein wichtiges Ziel der Teilnahme am Nationalen Aktionsplan Open Government (NAP OGP) ist es, die Zivilgesellschaft sowie alle potenziell betroffenen Akteurinnen und Akteure an der Ausarbeitung der ÖPP-Transparenzrichtlinie zu beteiligen. Dies dient sowohl der Relevanz als auch Umsetzbarkeit des Vorhabens. Hierfür ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung in mehreren Phasen geplant.
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Auftaktworkshop
Am 17. April 2024 findet ein virtueller Auftaktworkshop statt. Er steht allen interessierten Akteurinnen und Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Privatwirtschaft, Verwaltung und Immobilienwirtschaft des Bundes offen. Die Teilnehmenden können ihre Position zur Ausgestaltung der Transparenzrichtlinie beitragen. Der Workshop informiert zudem über den weiteren Prozess.

Sie möchten sich einbringen? Alle Details zum Auftaktworkshop finden Sie auf der Terminseite. Die Anmeldung ist ab jetzt möglich.

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Fokusworkshops
Innerhalb des ersten Halbjahres 2024 folgen Fokusworkshops zu den Themen, die während des Auftaktworkshops gemeinsam identifiziert wurden. Die Fokusworkshops dienen dabei der vertieften inhaltlichen Diskussion. Die Anmeldung für diese Workshops erfolgt separat und im Nachgang zu dem Auftaktworkshop.
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Möglichkeit zur Stellungnahme
Auf Basis der Ergebnisse der Workshops wird das BMF einen ersten Entwurf der Transparenzverpflichtung veröffentlichen. Stellungnahmen hierzu wie zu dem gesamten Vorhaben können bis Ende des Verfahrens verfasst und an das BMF übersandt werden. Eine Veröffentlichung erfolgt auf dieser Webseite.

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