Source: NABU – Naturschutzbund DeutschlandGericht weist Eilantrag ab / Hauptverfahren geht weiter
Das Bundesverwaltungsgericht hat Eilanträge von NABU und Umwelthilfe zurückgewiesen. Es darf weiter gebaggert werden im Greifswalder Bodden. Der NABU kritisiert die Entscheidung auf Grundlage eines „Mythos Gasmangellage“ und hält an der laufenden Klage fest.
Greifswalder Bodden nahe Lubmin – Foto: Georg Hundt
UPDATE | 26. Januar – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat einen Eilantrag des NABU gegen die Bauarbeiten an der LNG-Pipeline durch den Greifswalder Bodden abgelehnt. „Ein weiteres trauriges Kapitel im Streit um das LNG-Terminal“, kritisiert Dr. Rica Münchberger, Landesgeschäftsführerin des NABU Mecklenburg-Vorpommern, die Entscheidung. Damit fallen aus Sicht des Naturschutzbundes nach den Riffen in dem Gewässer nun auch der stark bedrohte Hering sowie Rastvögel dem Projekt zum Opfer. „Für ein Projekt, das es nicht braucht, für eine jahrzehntelange Abhängigkeit von fossilen Energien.“ Der NABU geht weiterhin mit einer Klage gegen die LNG-Pipeline in der Ostsee vor, eine Entscheidung in dem Verfahren steht noch aus.
Zum Jahreswechsel hatte das Bergamt in Stralsund dem Unternehmen Gascade erlaubt, auch im Januar und Februar an der Flüssiggas-Leitung vor Rügen zu arbeiten. Allerdings ohne zuvor erneut Umweltverbände anzuhören. Als die Baggerschiffe ausrückten, reichten der NABU wie auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Eilanträge gegen die Arbeiten ein. Der NABU kritisiert, dass mit den aktuellen Arbeiten die Laichzeit des Herings als auch tausende rastende See- und Zugvögel empfindlich gestört werden. Einwände, die das Gericht nicht davon überzeugen konnten, sich im Eilverfahren gegen die Bauzeitverlängerung auszusprechen. Auch Verfahrensmängel oder Verstöße gegen Naturschutzrecht lägen laut einer ersten Mitteilung des Gerichts voraussichtlich nicht vor.
Dass Bergamt und Gascade offenbar weiterhin an dem „Mythos einer Gasmangellage“ festhalten, kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller scharf. Denn die ist auch in diesem Winter nicht eingetreten. „Ein Spiel mit gezinkten Karten auf Kosten von Natur und Klima“, so Miller.
Warum geht der NABU gegen die LNG-Pläne vor?
Der Greifswalder Bodden, durch den die Pipeline verlaufen soll, ist ein sensibles Ökosystem in der Ostsee, viele Bereiche sind explizit geschützt. Durch die Bauarbeiten dort werden Natur und Umwelt beschädigt oder zerstört, teilweise irreversibel. Diese Arbeiten haben schon begonnen, obwohl weder das Gesamtvorhaben genehmigt noch alle Verfahren zu dem aktuellen Bauabschnitt abgeschlossen sind. Deswegen forderte der NABU Mecklenburg-Vorpommern vor Gericht einen sofortigen Baustopp.
Was forderte der NABU Mecklenburg-Vorpommern konkret?
Unter anderem einen sofortigen Baustopp im Eilverfahren. Konkret geht es um Baggerarbeiten und Materialablagerungen in gesetzlich geschützten Riffen und Sandbänken.
Wie ist der aktuelle Stand?
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 15. September 2023 den Eilantrag abgelehnt. Die Arbeiten an der Pipeline dürfen also fortgeführt werden, obwohl das Gesamtprojekt weiterhin nicht genehmigt ist.
Und wie geht es jetzt weiter?
Der NABU als größter deutscher Umweltverband sieht sich in der Verantwortung, das Verfahren als Anlass zu nehmen, um sich weiterhin mit den Auswirkungen der Beschleunigungsgesetzgebung zu befassen und auf daraus resultierende Missstände aufmerksam zu machen.
Bagger-Pause: Gericht prüft neue Eilanträge
11. Januar 2024 – Der NABU begrüßt ausdrücklich, dass die beklagte Behörde und Gascade sicherstellen sollen, dass vorerst keine weiteren Maßnahmen an der Gaspipeline stattfinden. „Diese Entscheidung lässt hoffen, dass weitere tiefgreifende Schäden für die Natur doch noch verhindert werden können“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Vorausgegangen war eine Entscheidung des Bergamts Stralsund: Die Behörde hatte dem Unternehmen Gascade erlaubt, die bereits verlegte Leitung auch im Januar und Februar mit Oberboden und Steinen abzudecken. Ursprünglich hatte die Genehmigung vorgesehen, dass diese Arbeiten Ende Dezember 2023 abgeschlossen sein müssen, weil in der Zeit danach dort Heringe laichen und Vögel rasten. „Im schlimmsten Fall verlieren wir einen Großteil der diesjährigen Generation des Ostsee-Herings, dessen westliche Population ohnehin bereits zusammengebrochen ist. „Fatal für das Ökosystem, fatal für die Fischerinnen und Fischer,“ so fasst es Landesgeschäftsführerin NABU Mecklenburg-Vorpommern Dr. Rica Münchberger zusammen.
Trotzdem genehmigte das Bergamt die beantragte Verlängerung der Arbeitszeiten ohne Beteiligung der Umweltverbände. Auch kritische Stellungnahmen anderer Expert*innen konnten die Behörde nicht von der Genehmigung abbringen. „Es macht den Eindruck, als würden Stellungnahmen nur noch pro forma angefordert, die inhaltlichen Empfehlungen jedoch ignoriert, sofern sie nicht ins Bild oder in vorgefertigte Entscheidungsmuster passen“, so Münchberger. Dagegen gingen NABU und Umwelthilfe erneut per Eilantrag vor, dieses Mal mit einem Zwischenerfolg. Die Baggerschiffe müssen pausieren, bis das Gericht die Maßnahmen prüfen konnte.
Der NABU hat eine umfangreiche und an die neuen Begebenheiten angepasste Begründung seiner Klage gegen das LNG-Vorhaben im Greifswalder Bodden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Besonders den vorschnellen Bau und damit die unwiederbringliche Zerstörung der Ostseenatur wird scharf kritisiert.
Weitere Hintergründe lesen Sie beim NABU Mecklenburg-Vorpommern
10. November 2023 – Der NABU Mecklenburg-Vorpommern hat eine ausführliche Begründung für die Klage gegen das LNG-Vorhaben fristgerecht beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. „Wir halten weiter an den bereits vorgetragenen Argumenten fest, dass die mit dem Bau der Anlage verbundenen Umweltzerstörungen in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Allgemeinheit stehen“, sagt NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger. Aktuell bestünde keine Gasmangellage und die Gasspeicher seien gefüllt, sodass das gesamte LNG-Vorhaben nach wie vor als unnötige naturzerstörende Maßnahme anzusehen sei, betont sie.
Im September lehnte das Bundesverwaltungsgericht einen Eilantrag des NABU Mecklenburg-Vorpommern auf einen sofortigen Baustopp im Greifswalder Bodden ab. Durch den Bodden soll eine Pipeline verlegt werden, die fossiles Erdgas vom LNG-Terminal in Mukran auf Rügen nach Lubmin transportiert, wo es ins Gasnetz eingespeist werden kann. Mit den Arbeiten an der Pipeline werden, so die Befürchtung, Naturräume im ohnehin schon stark geschädigten Greifswalder Bodden weitgehend zerstört. Der Fakt, dass es sich beim Baugrund um gesetzlich geschützte Natura-2000-Gebiete und Biotope handelt, für die ein Verschlechterungsverbot gilt, wurde bisher wissentlich missachtet.
LNG-Terminal vor Rügen: Baustopp abgelehnt
UPDATE | 19. September 2023 – Bittere Entscheidung gegen die Natur und ein sensibles Ökosystem: Das Bundesverwaltungsgericht hat unter anderem einen Antrag des NABU Mecklenburg-Vorpommern auf einen sofortigen Baustopp im Greifswalder Bodden abgelehnt. „Die Argumentation des Gerichts ist für uns an vielen Stellen nicht nachvollziehbar“, kritisiert NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger. „Zumal die Entscheidung bereits vor Ablauf unserer Begründungsfrist ergangen ist.“ Außerdem konnte der NABU bislang keine Einsicht in verfahrensrelevante Akten nehmen, wie Münchberger weiter bemängelt.
Der NABU-Landesverband hatte ein Eilverfahren gegen die bereits stattfindenden Arbeiten für eine Gas-Pipeline vor Rügen angestrengt. Gebaggert wird dort bereits seit einigen Wochen, obwohl das Gesamtprojekt noch nicht genehmigt ist. Aus Sicht des NABU werden so bereits Tatsachen geschaffen, weil die Arbeiten teilweise irreversible Umweltschäden anrichten.
Eine Niederlage für die Natur.
Dr. Rica Münchberger, Landesgeschäftsführerin NABU Mecklenburg-Vorpommern
„Insgesamt führt die Entscheidung zu einer Niederlage für die Natur“, fasst Münchberger zusammen. Der gesetzliche Biotopschutz wurde auf diese Weise vom Tisch gewischt und der Habitatschutz vernachlässigt.
Durch den Bodden soll eine Pipeline verlegt werden, die fossiles Erdgas vom LNG-Terminal in Mukran nach Lubmin transportiert, wo es ins Gasnetz eingespeist werden kann. Mit den Arbeiten an der Pipeline werden, so die Befürchtung, Naturräume im ohnehin schon stark geschädigten Greifswalder Bodden weitgehend zerstört. Diese Schäden sind vom Bergamt in Stralsund, das die Arbeiten genehmigt hatte, aus Sicht des NABU nicht ausreichend berücksichtigt worden. Eine Argumentation, die für das Bundesverwaltungsgericht offensichtlich nicht ausreichend war.
NABU stellt Eilantrag vor Bundesverwaltungsgericht
06. September 2023 – Der NABU Mecklenburg-Vorpommern zieht vor Gericht: Die vorzeitigen Bauarbeiten im Greifswalder Bodden müssen gestoppt werden. Deswegen stellt der NABU-Landesverband einen Eilantrag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. In dem geschützten Ostsee-Gebiet soll eine Pipeline verlegt werden, um importiertes Flüssiggas (LNG) vom Tiefseehafen Mukran bis nach Lubmin zu transportieren und dort ins Gasnetz einzuspeisen. Die Arbeiten sind eine Gefahr für bedrohte Arten wie Schweinswal und Kegelrobbe sowie Riffe und Sandbänke in dem sensiblen Ökosystem. Der NABU beklagt irreversible Schäden und Zerstörungen. Der Greifswalder Bodden gilt auch als Kinderstube des Herings, Schweinswale reagieren hingegen besonders empfindlich auf den Lärm unter Wasser, den die Bauarbeiten verursachen können.
Das Bergamt Stralsund hatte ein Ersuchen des NABU Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt, die vorzeitigen Baggerarbeiten zu stoppen. Der Landesverband geht nun juristisch gegen die Entscheidung vor. „Die geplanten Leitungen verlaufen durchgehend durch Natura-2000-Gebiete und gesetzlich geschützte Biotope“, kritisiert NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger, „diese werden durch den Bau zerstört beziehungsweise beschädigt.“ Diese Umweltzerstörungen habe das Bergamt im Genehmigungsverfahren völlig unzureichend und auch fehlerhaft bewertet.
„Mit dem sofortigen Baubeginn werden nun Tatsachen geschaffen und Naturräume im ohnehin schon stark geschädigten Greifswalder Bodden weitgehend zerstört“, so die Landesgeschäftsführerin weiter. Und das, ohne dass laufende Eilverfahren oder Argumente vom NABU und anderen Umweltverbänden abgewartet oder berücksichtigt werden.
NABU Mecklenburg-Vorpommern: Vorzeitiger Baubeginn „skandalös“
Der NABU kritisiert seit Bekanntwerden der LNG-Pläne in der Ostsee, dass naheliegende Alternativen für den Verlauf der Pipeline nicht berücksichtigt wurden. Technisch möglich wäre auch die Nutzung der bereits verlegten Röhren der Pipeline Nord-Stream 2, die ebenfalls in Lubmin enden. Sie sind identisch zu denen, die nun im Greifswalder Bodden verlegt werden sollen. So könnten Kosten, Bauzeit und auch Umweltauswirkungen im Greifswalder Bodden nahezu vollständig gespart werden. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum es mit der inzwischen in Auflösung befindlichen Betreiberfirma Nord Stream 2-AG offenbar keinerlei Verhandlungen oder Gespräche hinsichtlich eines Erwerbs der bereits vorhandenen Rohrleitungen gegeben hat“, so Münchberger.
Angesichts der Verantwortung der Bundes- und auch der Landesregierung im Klima- und Biodiversitätsschutz bezeichnet der NABU Mecklenburg-Vorpommern den vorzeitigen Baubeginn als skandalös.
Neben den Umweltzerstörungen und den damit verbundenen Gefahren für bedrohte Arten geht es auch um die Verhältnismäßigkeit: Die Pläne der Bundesregierung sehen den Aufbau einer massiven, dauerhaften LNG-Infrastruktur vor. Die Kapazitäten der Anlagen übersteigen den bisherigen und prognostizierten Bedarf deutlich. Verbunden sind die fossilen Importe außerdem mit erheblichen Investitionskosten und langfristigen Lieferverträgen des klimaschädlichen Erdgases aus Ländern wie Katar oder den USA.
Die Vorhaben stoßen auch auf erhebliche Kritik bei den Anwohner*innen auf Rügen, selbst Lokalpolitik und auch Teile der Landesregierung beklagen die negativen Auswirkungen auf Natur und Tourismus sowie das Ausbautempo.
