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Tarifbindung stärken!

Tarifbindung stärken!

Source: DGB – BundesvorstandDie Ampel-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag viel vorgenommen und dabei spielt auch die Stärkung der Tarifbindung eine Rolle.Auszug aus dem Koalitionsvertrag (Kapitel “Soziales Europa”): 

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag “Mehr Fortschritt wagen”:
“Wir wollen die Tarifautonomie, die Tarifpartner und die Tarifbindung stärken, damit faire Löhne in Deutschland bezahlt werden – dies befördert auch die nötige Lohnangleichung zwischen Ost und West.
Zur Stärkung der Tarifbindung wird die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden, wobei die Vergabe auf einer einfachen, unbürokratischen Erklärung beruht.
Betriebsausgliederung bei Identität des bisherigen Eigentümers zum Zwecke der Tarifflucht werden wir verhindern, indem wir die Fortgeltung des geltenden Tarifvertrags sicherstellen. Unangetastet bleibt § 613a BGB (Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang).
Im Dialog mit den Sozialpartnern werden wir weitere Schritte zur Stärkung der Tarifbindung erarbeiten und hierbei insbesondere Möglichkeiten für weitere Experimentierräume erörtern.” (aus dem Kapitel “Tarifautonomie”)

Nicht nur mit Blick auf Deutschland, auch EU-weit sollen “Tarifautonomie, Tarifpartner und Tarifbindung sowie die sozialen Sicherungssysteme (…) vertragsgemäß” gestärkt werden.

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag “Mehr Fortschritt wagen”:
“Wir wollen die Menschen darin unterstützen, die immensen Herausforderungen der bevorstehenden Transformation und den Wandel selbstbestimmt zu gestalten. Wir wollen EU-weit die soziale Aufwärtskonvergenz befördern, den Binnenmarkt vervollständigen, die Säule sozialer Rechte umsetzen und soziale Ungleichheiten bekämpfen. Hierzu werden wir auch die europäischen Koordinierungsprozesse wie das Europäische Semester nutzen. Tarifautonomie, Tarifpartner und Tarifbindung sowie die sozialen Sicherungssysteme in der EU und den Mitgliedsstaaten wollen wir vertragsgemäß stärken.” (aus dem Kapitel “Soziales Europa”)

“Bundes-Tariftreue” – Wie geht es weiter?
Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer Tariftreueregelung auf Bundesebene bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen vor. Das Ministerium für Arbeit und Soziales arbeitet zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aktuell an einem Gesetzesentwurf. Mit einer Umsetzung wird spätestens zu Beginn des zweiten Halbjahres 2023 gerechnet.
Die Stellungnahme des DGB, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation im Dezember 2022 durchgeführt wurde, kann hier nachgelesen werden.
DGB will breite Anwendung von Bundestariftreuegesetz
Aufträge von staatlichen Stellen sollen nur noch an Unternehmen gehen, die Tarifverträge anwenden. Der DGB fordert dies schon lange. Nun hat das Bundesarbeitsministerium einen ersten Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz vorgelegt. Was für ein wirksames Gesetz wichtig ist, zeigen wie in unserem Positionspapier.

DGB-Vorstandmitglied Stefan Körzell sagt dazu am 9. Mai 2023:
“Der Staat darf sich nicht zum Komplizen von Tarifflucht machen. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass öffentliche Gelder nur an Unternehmen mit Tarifvertrag gehen. Die Vorschläge des BMAS begrüßen wir daher. Unternehmen müssen bei Aufträgen demnach endlich mindestens die tarifvertragliche Entlohnung samt Überstundensätze zahlen.
In manchen Punkten muss der Entwurf aber nachgebessert werden. Unternehmen, die wirklich tarifgebunden sind, müssen bessergestellt sein als Betriebe, die sich nur für einen einzelnen öffentlichen Auftrag zu tarifvertraglichen Regeln und Bezahlung verpflichten. Das ist mit einfachen und unbürokratischen Nachweisen möglich. Was für mehr Tariftreue nicht hilft, sind die vom BMAS geplanten Antragsverfahren: Gewerkschaften und Arbeitgeber sollen Anträge stellen, damit das Ministerium dann Firmen per Verordnung zu tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen und Bezahlung verpflichten kann. Das nennt man auch ‘von hinten durch die Brust ins Auge’: Es ist schließlich Aufgabe des Bundes, selbst die Bedingungen seiner Aufträge festzulegen. Außerdem enthält das Gesetz zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher. Das darf nicht dazu führen, dass die Tariftreue ins Leere läuft. Das Auftragsvolumen von 10.000 Euro, ab dem tarifliche Regeln gelten müssen, ist hingegen richtig. Höher darf diese Schwelle nicht liegen, sonst werden die Regelungen verwässert.”

MIL OSI