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Alles im Rückblick

Alles im Rückblick

Source: NABU – Naturschutzbund DeutschlandDer aktuelle NABU-Blog zur Bundespolitik
Seit Dezember 2021 ist die Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP im Amt. Wie sieht die Arbeit der Ampel-Koalition aus, gerade im Hinblick auf Natur und Umwelt? Der NABU-Blog zur Bundespolitik bietet dazu Analysen und Meinungsbeiträge.

Wissings Autobahnwahn auf der Zielgeraden
Naturschutz bleibt beim Deutschlandtempo auf der Strecke
Naturschutz darf nicht dem Autobahnausbau zum Opfer fallen. Foto: Pixabay/martinhurlebaus”/>Naturschutz darf nicht dem Autobahnausbau zum Opfer fallen. Foto: Pixabay/martinhurlebaus

04. Mai 2023 – Dem Namen des Verkehrsministers kann man gerade nicht aus dem Weg gehen. Fast täglich überschlagen sich die Nachrichten, die den Verkehrsbereich und damit Volker Wissing direkt betreffen. Aus Klima- und Naturschutzsicht sind es momentan sehr selten gute Nachrichten, die uns erreichen: Wissing blockiert das Verbrenner-Aus 2035, der Verkehrssektor reißt kontinuierlich die Klimaziele, eine neue Studie der DUH ergab, dass Wissings Politik auf eine Klimaerwärmung von drei Grad zusteuert.
Die Alarmglocken, dass sich in der deutschen Verkehrspolitik dringend etwas ändern muss, schrillen laut. Doch zuletzt hat der Koalitionsausschuss Ende März einen großen Stein in die Gegenrichtung ins Rollen gebracht. Mit der Entscheidung fast 150 Autobahnprojekte zur Engpassbeseitigung zu beschleunigen, will die Regierung an das sogenannte Deutschlandtempo anknüpfen. Dieses wurde bereits bei den fragwürdig vielen LNG-Terminals angewandt. Kaum überraschend ist, dass sobald es um Beschleunigung geht, der Naturschutz als erstes unter die Räder gerät.
Unsere Bewertung des Entwurfs zum Genehmigungsbeschleunigungsgesetz
Nachdem im Koalitionsausschuss die Beschleunigung bereits zwischen den Parteien der Ampel beschlossen wurde, ist dies sehr schnell in einen Referentenentwurf zur Genehmigungsbeschleunigung im Verkehrsbereich geflossen. Als NABU haben wir den Entwurf bewertet und eine Stellungnahme eingereicht.
Autobahnwahn führt zu effektlosem Priorisierungswahn
Grundsätzlich ist festzuhalten: Wer alles priorisiert, priorisiert gar nichts. Deshalb ist unverständlich, wie eine derartig große Zahl an Projekten beschleunigt werden soll. In sehr vielen Fällen bedeutet Engpassbeseitigung den Ausbau von weiteren Fahrstreifen, wobei dabei Flächen versiegelt und die anliegenden Gebiete beeinträchtig werden. Es ist bewiesen, dass mehr Straßen nur zu mehr Autoverkehr führen und somit die Mobilitätswende in weite Ferne rücken lässt. Der NABU setzt sich für eine klima- und naturfreundliche Zukunft der Mobilität ein und lehnt daher jegliche neue Fernstraßenvorhaben ab. Viel wichtiger wäre es angesichts knapper Ressourcen, Finanzmittel und Fachkräfte, Straßen- und Brückensanierungen zu priorisieren, mehr finanzielle Mittel für die Mobilitätswende bereitzustellen und die zuständigen Behörden personell besser auszustatten.
Herbe Abstriche bei der Umweltverträglichkeitsprüfung
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in manchen Planfeststellungsverfahren entfallen zu lassen. Das betrifft Brückensanierungen, auch solche mit zusätzlichen Straßenspuren und neue bis zu zehn Kilometer lange Radverkehrswege, die an bestehende Straßen grenzen. Bei unveränderten Ersatzbauten von Brücken kann der Wegfall hingenommen werden. Allerdings sieht es sehr danach aus, als würde der Gesetzentwurf mit dem Wegfall der UVP bei Brückensanierungen auch eine Spurerweiterung durch die Hintertür ermöglichen wollen, was wir entschieden ablehnen. Aber auch Radwege können durch ihre Beleuchtung und der weiteren Zerschneidungen, Lebensräume zerstören, Artenschutz gefährden und bedürfen daher einer UVP.
Erfolg: Projekte können erst nach Prüfung begonnen werden
Bereits im November kursierte ein Gesetzentwurf, der jetzt den Ergebnissen des Ausschusses angepasst wurde. Die Überarbeitung hat auch ein gutes Ergebnis gebracht: Infrastrukturprojekte dürfen nicht, wie im Fall der Flüssiggas-Terminals, vor der Vollendung des Planfeststellungsverfahrens begonnen werden. Wäre dies unverändert durchgegangen, hätte das gewaltige Eingriffe in die Natur mit sich gebracht. Ein Verfahren, das dann nachträglich abgelehnt worden wäre, hätte die Eingriffe nur im Nachgang mit großen Anstrengungen rückgängig machen können.
Nutzung von angrenzenden Flächen für EEG-Anlagen
Ein interessanter Punkt ist die Nutzung von der an Autobahnen angrenzenden Fläche für die Erzeugung erneuerbarer Energien. Bereits versiegelte Fläche kann so sinnvoll genutzt werden und reduziert die Zahl der Eingriffe in Naturräume für die Energiegewinnung. Die anliegenden Windkraft- und Solaranlagen dürfen aber nicht über die notwendige Klimaneutralität der Autobahninfrastruktur hinweggetäuschen, die damit in keinem Fall erreicht wird.
Niedrigschwellige Beteiligung der Bürger*innen ist ein Muss
Zuletzt bleibt zu betonen, dass eine Beteiligung der Umweltverbände in Planfeststellungsverfahren unabdingbar ist. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass Beteiligungsprozesse weiterhin in Präsenz ermöglicht werden und nicht ausschließlich digital stattfinden. Außerdem appellieren wir daran, dass Umweltverbände über neue Verfahren direkt informiert werden. Mit diesen Forderungen wollen wir sicherstellen, dass alle Bürger*innen und natürlich gerade NABU-Mitglieder niedrigschwellig, Einblick in die Verfahren bekommen.
Wie geht es weiter beim Autobahnwahn?
Der Gesetzentwurf beinhaltet 145 Projekte, die „von überragendem öffentlichen Interesse“ seien, der öffentlichen Sicherheit dienen und dementsprechend beschleunigt werden müssten. Die Bundesländer sollten ein Mitspracherecht bekommen, welche ihrer Projekte aus dem Pool der 145 sie durch das Gesetz verwirklichen wollen. Zehn Tage hatten die jeweiligen Landesregierungen Zeit, die Projekte zu prüfen und ihre Bedarfe zu melden.
Zunächst gab es Hoffnung, dass gerade die grünen Landesverkehrsminister aus Hessen, Baden-Württemberg (BaWü) und Nordrhein-Westfalen (NRW) nicht allen Projekten zustimmen. Sie hatten die Rückmeldefrist zunächst verstreichen lassen. Am Ende hat NRW, wo fast die Hälfte aller Autobahn-Projekte verortet sind, jedoch allen zugestimmt. Die Begründung von NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer, dass man die Verantwortung beim Bund lassen wolle und sich daher nicht äußere, ist enttäuschend – muss doch die Verantwortung für Verkehr, aber auch für Natur- und Klimaschutz vor allem von der jeweiligen Landesregierung übernommen werden. Damit wurde eine sehr gute Chance bewusst nicht genutzt, naturunverträgliche und flächefressende Projekte zu stoppen und ein Zeichen gegen den Beschleunigungs- und Straßenbauwahn zu setzen. Auch BaWü hat fast allen zugestimmt, Hessen lässt noch auf sich warten, aber auch hier ist nicht der große Wurf für den Naturschutz zu erwarten.
Am Mittwoch, den 3. Mai, ging der Gesetzentwurf ins Regierungskabinett zur Vorbereitung hin zur Abstimmung im Bundestag. Als Verkehrsteam werden wir den Prozess weiter eng begleiten, und uns dafür einsetzen, dass der Naturschutz nicht noch weiter hinten runterfällt.
Und wir appellieren an den Bundesverkehrsminister: Volker Wissing, kommen Sie zur Vernunft und stoppen Sie den Autobahnwahn!
Wer sich noch einmal über besonders kritische Engpassprojekte informieren möchte, kann diese hier nachlesen.
Pauline Schur, Teamleiterin Verkehrspolitik

Geplante Flüssiggas-Infrastruktur
LNG-Terminals: Regierung verschwendet Zeit und Geld
Das LNG-Terminalschiff Neptune hat bereits Ende Dezember 2022 im Hafen von Lubmin den Betrieb aufgenommen. – Foto: NABU/Volker Gehrmann

30. März 2023 – Mit Sorge blickt der NABU auf die aktuellen Pläne der Bundesregierung für den Bau weiterer LNG-Terminals, etwa in Wilhelmshaven oder Rügen. Denn sie sind teuer und für den Bedarf überdimensioniert. Die laufenden und geplanten Vorhaben haben nicht nur verheerende Auswirkungen auf Natur und Klima, sie widersprechen auch wissenschaftlichen Auswertungen und aktuellen Prognosen für den zukünftigen Gasbedarf.  
Die Überkapazitäten bestätigt das Wirtschafts- und Klimaministerium (BMWK) auf Anfrage des Haushaltsausschusses des Bundestages. Der vom Wirtschaftsministerium prognostizierte Gasverbrauch Deutschlands für 2030 beträgt 74 Milliarden Kubikmeter(m³). Die geplante LNG-Infrastruktur schafft laut BMWK eine Überkapazität von 34 Milliarden m³ für das Jahr 2030. Das entspricht einer fast 50-prozentigen Überversorgung.
Hinzu kommt, dass Wirtschaftsminister Robert Habeck mit viel Sicherheitspuffer und unambitioniert rechnen lässt. Dies ist vor dem Hintergrund zu erreichender Klima- und Energieeffizienzziele nicht vertretbar. Hier alleine mit Sicherheit, etwa vor Sabotage, zu argumentieren, greift zu kurz. Denn es entstehen enorme Risiken durch Umweltschäden und eine neue fossile Infrastruktur, die den Ausstieg aus dem klimaschädlichen Erdgas hinauszögert.
Giga-Terminal vor Rügen noch nicht eingerechnet
Dabei ist das geplante LNG-Terminal vor Rügen mit bis zu 38 Milliarden m³ Gas in den Zahlen des BMWK noch gar nicht eingerechnet. Würde das zusätzlich realisiert werden, hätten Deutschland und seine europäischen Partnerländer 2030 also doppelt so viel LNG-Importinfrastruktur wie benötigt. Das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) darf deswegen keinesfalls um weitere Projekte erweitert werden. 
Zahlreiche Studien von DIW, EWI (vom BMWK beauftragt), new climate institute, IEEFA oder zero carbon analytics kommen mit dem BMWK übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der geplante Ausbau der LNG-Infrastruktur überdimensioniert ist, in Deutschland wie in Europa. Selbst die jetzt vorhandene Infrastruktur ist nicht voll ausgelastet. Auch in pessimistischen Szenarien und bei einer Schaffung von höchstens 30-40 Milliarden m³ LNG-Kapazität ist die Gasversorgung gewährleistet, zeigen die Studien.
Wirtschaftsministerium hält an Überkapazitäten fest
Während in den Analysen also davon ausgegangen wird, dass zusätzliche Planungen verworfen werden können, beharrt das BMWK darauf, Überkapazitäten zu schaffen. Dies sollte aufgrund angespannter Haushalte und begrenzter Ressourcen unbedingt vermieden werden. Denn wir brauchen alle verfügbaren Arbeitskräfte, Materialien, Kreativität, Investitionen und die verbleibende Zeit, um die jüngst im Klimabericht angemahnte Energiewende und CO₂-Einsparungen zu schaffen.
Die Gaspreise sind wieder auf Vorkrisenniveau. Die vorhandenen Ressourcen dürfen nicht durch sinnlose weitere Gasprojekte buchstäblich im Meer versenkt werden, wie die Nord-Stream-Pipelines. Erst letzte Woche wurde bekannt, dass die staatlichen Kosten für die LNG-Terminals erneut um 1,6 Milliarden Euro auf nun rund 12 Milliarden Euro steigen werden. Und um die geplante Infrastruktur in der Zukunft für den Import von Wasserstoff zu nutzen, sind noch weitere Investitionen in Milliardenhöhe notwendig. 
Vor dem Hintergrund der aktuellen Energie- und Klimakrise sollte eine sofortige Überprüfung der LNG-Ausbaupläne anhand des tatsächlichen Bedarfs erfolgen. Diese muss zu einer verhältnismäßigen Lösung führen, die den multiplen Herausforderungen gerecht werden. Deswegen müssen überdimensionierte wie in Wilhelmshaven oder Rügen gestoppt werden.
Steffen Laube, Referent für Windenergie, fossile Energien und Wasserstoff.

Go-to-Gebiete – Kluge Konzepte statt Abschmelzen des Artenschutzes
Ein Verzicht auf Artenschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfung in Go-to-Gebieten muss mit Begleitmaßnahmen zum Schutz der Natur aufgefangen werden
Windpark aus der Luft – Foto: NABU/Sebastian Hennigs ” title=”Windpark aus der Luft – Foto: NABU/Sebastian Hennigs “/>Windpark aus der Luft – Foto: NABU/Sebastian Hennigs

08. Februar 2023 – Die Bundesregierung hat sich Anfang dieses Jahres in ihrer eigenen Schnelligkeit bei Gesetzgebungsverfahren zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien nochmal überboten. Die von deutscher Seite maßgeblich vorangetriebenen „Go-to-Gebiete“ aus der kürzlich beschlossenen EU-Notfallverordnung sollen direkt in das deutsche Recht überführt werden. Ob das tatsächlich zu einem Booster beim Ausbau der erneuerbaren Energien führen wird, ist höchst fraglich, sind doch ganz andere Hindernisse, wie Lieferschwierigkeiten und personelle Engpässe in den Behörden, die großen Bremser. Erneut werden damit Umweltstandards überhastet abgeschwächt sowie Planungs- und Rechtsunsicherheit geschaffen, anstatt kluge Gesamtkonzepte für eine echte Beschleunigung zu entwickeln.
Worum geht es bei den Go-to-Gebieten? 
Ende 2022 wurde die EU-Notfallverordnung für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien im Eilverfahren vom Energierat und ohne Beteiligung des Parlaments beschlossen. Die Notfallverordnung enthält neben vielen verpflichtenden Regelungen auch eine Regelung zu Go-to-Gebieten, die optional auf nationaler Ebene eingeführt werden kann. Die Bundesregierung will diese so schnell wie möglich in deutsches Recht überführen, in dem eine entsprechende Änderung in die bereits im Bundestag behandelte Novelle des Raumordnungsgesetzes (ROG) eingefügt werden soll.  
Geplant ist, dass in Gebieten, die für Wind Onshore und Offshore, sowie für Stromnetze vorgesehen sind, bei der Genehmigung von Windenergieanlagen oder Netzausbau keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und keine Artenschutzprüfung mehr durchgeführt werden muss. Für eine hinreichende Berücksichtigung des Artenschutzes reicht laut Gesetzesvorschlag künftig eine strategische Umweltprüfung (SUP) aus, die bei der Ausweisung der Gebiete durchgeführt wurde.
Bei potenziellen Verstößen gegen die Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes sollen die zuständigen Behörden auf Grundlage vorhandener Daten Schutzmaßnahmen anordnen. Liegen bei der Planung keine Daten vor oder sind Schutzmaßnahmen nicht verfügbar, hat der Betreiber stattdessen eine Geldzahlung zu leisten, die in die Umsetzung der Artenhilfsprogramme fließen soll. Hier besteht eine Ausnahme für den Netzausbau, bei dem unabhängig von der Anordnung von Schutzmaßnahmen Geldzahlungen zu erbringen sind.
Voraussetzungen schaffen, Flächen sichern 
Was sich in wenigen Sätzen inhaltlich nüchtern darstellen lässt, kommt in seiner geplanten Ausgestaltung einer Abschaffung des Artenschutzes gleich – denn mit der Einführung von Go-to-Gebieten wird die bisherige Prüfmethode grundlegend umgeworfen. Bisher verweist eine SUP meist auf die notwendige UVP und Artenschutzprüfung, um die Gegebenheiten vor Ort hinreichend berücksichtigen zu können. Sollen diese Prüfungen zukünftig entfallen, müssen Vorbereitungen getroffen werden, um die fehlenden Prüfungen abzufangen. Es braucht zunächst eine Verbesserung der Datengrundlage von Umweltdaten, zum Beispiel durch eine zentrale Datenbank und durch den Aufbau eines bundesweiten Monitorings. Außerdem muss die SUP in ihrer Prüftiefe angepasst werden. Zusätzliche zwingende Voraussetzung ist die Etablierung wirksamer Artenhilfsprogramme, da ansonsten die Ersatzgeldzahlung völlig ins Leere läuft.
Bleibt es bei der jetzigen unüberlegten und übereilten Einführung der Go-to-Gebiete, müssen wenigstens Standorte hoher biologischer Bedeutung, zum Beispiel in und um Schutzgebiete, von der Befreiung von der UVP-Pflicht und Artenschutzprüfung ausgeschlossen sein. Einige Maßnahmen müssen verpflichtende Voraussetzung für die Genehmigung sein, beispielsweise die Abschaltung von Windenergieanlagen an Land für Fledermäuse sowie Abschaltautomatiken bei Massenzug auf See. 
Grundsätzlich ist eine räumliche Steuerung wichtig und begrüßenswert. Sie muss aber alle Interessen in den Blick nehmen und sich nicht einseitig auf erneuerbare Energien konzentrieren. Daher muss die Festlegung planerischer Vorranggebiete für Kompensation, Wiederherstellung und Schutz der Natur in die jetzige der Novelle des ROG einfließen. Die Flächensicherung für den Naturschutz sollte auch im Interesse der Bundesregierung sein, wenn die Umsetzung der Artenhilfsprogramme und des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz gelingen soll.
Beschleunigung und Artenschutz, geht das zusammen?
Früher mahnte der NABU die fehlenden Fortschritte beim Ausbau der Windenergie an, jetzt häuft sich seine Kritik, dass Gesetzesinitiativen übereilt sind. Ein Widerspruch? Ganz im Gegenteil – für ein tatsächliches Vorankommen bei der Energiewende braucht es gut durchdachte und umfassende Konzepte statt einer hastigen Aneinanderreihung kleinteiliger Maßnahmen, die sich maßgeblich auf die Verringerung der Umweltstandards konzentrieren. Die großen Hebel für die Beschleunigung, wie beispielsweise Verbesserung der Datengrundlagen müssen dringend in Form eines allumfassenden Ansatzes angegangen werden, um eine echte Beschleunigung für Klima- und Naturschutz zu erreichen.
Rebekka Blessenohl Referentin für Erneuerbare Energien und Naturschutz

Achtung, Falschfahrer: Ministerium will neue Autobahnen trotz Klimakrise
800 Kilometer neue Autobahnen sind bis 2030 geplant, doch darüber will das Verkehrsministerium nicht diskutieren
Stadtautobahn Berlin – Foto: NABU/Bachmann” title=”Stadtautobahn Berlin – Foto: NABU/Bachmann”/>Stadtautobahn Berlin – Foto: NABU/Bachmann

09. Dezember 2022 – Der Bundesverkehrswegeplan ist nicht sexy – und doch so wichtig. Er regelt, wie viele Straßen, Schienen und Co. in Deutschland gebaut werden und damit, wie die Mobilität der Zukunft aussieht. Der aktuelle Plan, der 2016 verabschiedet wurde und bis 2030 läuft, sieht noch mehr als 800 neue Kilometer Autobahnbau vor. Aber seit 2016 ist viel passiert: Das Pariser Klimaabkommen ist in Kraft getreten und das Bundesverfassungsgericht hat die Regierung zum Klimaschutz verdonnert. Mit Dürren und Überflutungen spürt auch Deutschland den Anstieg der Extremwetter-Katastrophen, der weltweit zugenommen hat.
Klar ist: Eine Verkehrspolitik, die auf immer mehr auf Autos und LKW setzt, die die Natur zerstört und Flächen verbraucht passt nicht mehr in die Zeit. Die Ampel-Koalition hatte sich daher auf einen großangelegten Dialogprozesses geeinigt, um die Prioritäten bei der Umsetzung des aktuellen Bundesverkehrswegeplans festzulegen. Zentral beteiligt: Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherverbänden. Der NABU begrüßt dies, denn wird der aktuelle Plan so umgesetzt, trägt er zu einer Steigerung der CO2-Emissionen, zu Flächenverbrauch und Naturzerstörung bei.
Wir brauchen eine grundlegende Überarbeitung und müssen vor allem die aktuell laufende „Bedarfsplanüberprüfung“ dafür zu nutzen, Klima- und Naturschutz sowie Flächenverbrauch viel stärker bei der Verkehrswegeplanung zu berücksichtigen. Der Bundesverkehrswegeplan darf sich nicht länger als eines der wichtigsten Kriterien auf die „Verkürzung der Reisezeit“ stützen, sondern muss vielmehr eine klima- und naturschonende Mobilität zum Ziel haben. Und von diesem Ziel aus muss die Verkehrsinfrastruktur geplant werden.
Dialogprozess noch vor Beginn torpediert
Am Mittwoch, den 7. Dezember, hatte das Bundesverkehrsministerium zur Auftaktveranstaltung des sogenannten „Dialogprozesses zum Infrastrukturkonsens“ eingeladen. Damit sollte die Vereinbarung des Koalitionsvertrags erfüllt werden. Dass Verkehrsminister Wissing von ernsthafter gesellschaftlicher Beteiligung und Konsensfindung nichts hält, hatte er bereits vor Beginn des Dialogprozesses deutlich gemacht: Wenige Tage zuvor war ein Gesetzesentwurf an die Medien gelangt, der die Beschleunigung im Verkehrsbereich forciert, insbesondere 46 Straßenprojekte, die unbedingt und schnell gebaut werden sollen. Mit diesem Alleingang hat der Minister die Koalitionspartner vor den Kopf gestoßen. Denn im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und auch FDP darauf geeinigt, bis zur Überprüfung des Bedarfsplanes, gemeinsam über laufende Projekte abzustimmen.
Thema verfehlt
Doch die Auftaktveranstaltung am Mittwoch hielt weitere unangenehme Überraschungen bereit. Das Verkehrsministerium denkt nicht daran, die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, sich über die Prioritäten des laufenden Bundesverkehrswegeplans zu verständigen. Sehr klar wurde geäußert, dass der aktuelle Bundesverkehrswegeplan kaum Thema sein wird und der Prozess der Bedarfsplanüberprüfung nicht mehr beeinflusst oder verändert werden kann. Völlig absurd ist: nur am Ende des Dialogprozesses soll das Ergebnis vorgestellt und diskutiert werden. Stattdessen will das Ministerium sich dem „Bundesverkehrs- und mobilitätsplan 2040“ widmen. Dass ein solcher geschrieben werden soll, steht auch im Koalitionsvertrag. Ihn in Hinblick auf die Ziele des Klima- und Naturschutzes abzustimmen, ist natürlich immens wichtig. Nur für den gerade begonnenen Dialogprozess geht das Thema Bundesverkehrs- und mobilitätsplan 2040 leider völlig am eigentlichen Inhalt vorbei. Es ist eine Nebelkerze, die von der eigentlichen und dringlichen Aufgabe ablenkt, den aktuellen Bundesverkehrswegeplan noch so umzugestalten, dass er nicht noch weiteren Schaden anrichtet. Ein Affront nicht nur für die Ampel-Koalition, sondern auch für die Zivilgesellschaft.
Hohe Erwartungen für den weiteren Prozess
Der NABU wird die nächsten Schritte des Verkehrsministeriums gemeinsam mit anderen Umweltverbänden eng begleiten. Wissing und sein Ressort müssen die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag unbedingt und zeitnah umsetzen: Das Ministerium muss sich mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans ernsthaft verständigen und Anpassungen vornehmen. Jetzt und nicht erst mit Blick auf zukünftige Legislaturperioden. Alles andere wäre nicht nur ein Wortbruch der FDP, sondern auch eine politische Geisterfahrt. Dazu ging heute, am 15. Dezember ein Verbändebrief an Verkehrsminister Wissing raus.
Julia Balz, Stellvertretende Leiterin Verkehrspolitik

Regierung mit Orientierungsproblemen
Der NABU zieht Bilanz nach einem Jahr Ampel-Koalition
Kanzler für Klimaschutz? NABU-Schilder auf dem Klimastreik am 22. Oktober 2021 in Berlin – Foto: NABU/Ben Kriemann

08. Dezember 2022 – Heute ist die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP ein Jahr im Amt. FDP-Chef Christian Lindner formulierte zum Start, der „Koalitionsvertrag führt uns nach vorn“. Das erste Jahr der Ampel-Regierung hat diese Aussage noch nicht bestätigt, in manchen Bereichen wurde sogar der Rückwärtsgang eingelegt.
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger ist besorgt: „Die Ampel droht in einer Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners stecken zu bleiben und besonders klein ist der bei Lösungen zur Bewältigung der Natur- und Klimakrise. Jetzt ist die Zeit, die ökologisch-soziale Transformation mit mutigen Entscheidungen zu gestalten. Weniger Politik fürs Auto, mehr für den zukunftsgewandten Umbau von Wirtschaft und Industrie. Wachstumsideologien, Rohstoff- und Energiehunger dürfen nicht länger wichtige Ökosysteme zerstören und so unsere Lebensgrundlagen vernichten. Bundeskanzler Olaf Scholz ist gefordert, endlich seine Führungsrolle stärker anzunehmen und die ‘Zukunftskoalition’ inhaltlich mit Leben zu füllen.“
Schlechte Kommunikation säht ZweifelSPD, Grüne und FDP legten vom ersten Tag an gemeinsam mit großem Tempo los und formulierten einen Regierungsschwerpunkt auf den Klimaschutz. Die Kriegsfolgen, vor allem die Energiekrise, führten zu großem Aktionismus, verstellten aber auch den Blick auf die Lösung der Klima- und Naturkrise. Auch wenn die aktuelle Energieversorgung von großer Bedeutung ist, sollten unüberlegte politische Entscheidungen die Lage nicht langfristig verschlechtern. Vor allem die schlechte Kommunikation innerhalb der Bundesregierung säht Zweifel, ob es überhaupt noch eine tragende gemeinsame Zukunftsvision gibt, die auch die Bewältigung der Natur- und Klimakrise im Blick hat. Es geht jetzt darum, die vorliegenden Konzepte zur Bewältigung von Klimakatastrophe und Biodiversitätskrise endlich in Gesetze und Maßnahmen zu gießen. Ambivalent geht die Regierung die Biodiversitätskrise an: Sehr positiv bewertet der NABU das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz mit seinem Vier-Milliarden-Euro-Budget für die Wiederherstellung von Mooren, Meeren und Wäldern. Gleiches gilt für das Bemühen mit Artenhilfsprogrammen besondere Auswirkungen der Energiewende auf sensible Tierarten zu kompensieren. Die von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten jährlichen 1,5 Milliarden Euro für den internationalen Biodiversitätsschutz sind ein wichtigstes Signal an die Weltnaturkonferenz in Montreal. Dort müsste er jetzt persönlich in die festgefahrenen Verhandlungen eingreifen und andere Staaten mitziehen. Die finanziellen Zusagen zur Beseitigung von Munition im Meer ermöglichen nach langer Zeit endlich einen Fortschritt. Andererseits hat die Regierung unter Druck der Ernährungs- und Agrarindustrie die wenigen Fortschritte der jüngsten EU-Agrarreform in letzter Minute zurückgedreht und die Rückzugsflächen für Insekten und Vögel in der Agrarlandschaft beschnitten. 
Klima- und Energiepolitik: zu viel, zu teuer, zu klimaschädlichIn der Klima- und Energiepolitik fällt das Fazit noch kritischer aus. Der massive Ausbau fossiler Energien mit LNG, LNG-Terminals, neuen Kraftwerken und anderer langfristig wirkender Infrastruktur ist eine gravierende Fehlentwicklung – zu viel, zu teuer, zu klimaschädlich. Auch die Debatten um die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken oder Fracking ließen immer wieder erkennen, dass Teile der Regierung immer noch dem fossilen Zeitalter nachhängen. Es bleibt zu hoffen, dass der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren nun endlich vorankommt. Die hier gesteckten Ziele sind richtig und sollten zügig die nötige Dynamik entfalten. Gleichzeitig setzen die damit verbundenen Beschleunigungsbemühungen der Ampel teilweise an der falschen Stelle an. Die Energiekrise wird politisch bis auf EU-Ebene hinauf immer noch symbolkräftig gegen den Natur- und Artenschutz ausgespielt. Dabei ist längst erwiesen, dass dieser nicht das wesentliche Hemmnis für die Planungsbeschleunigung ist. Klimaschutz ohne den Schutz der biologischen Vielfalt ist zum Scheitern verurteilt. Im Gebäudesektor gibt es eine Verschlechterung der Förderkulisse bei Vollsanierungen, das ist ein falsches Signal. Gerade Sanierungen haben erhebliches Klimaschutzpotenzial. Großes Sorgenkind bleibt der Verkehrssektor. Hier geht nichts voran. Jetzt sollen auch noch neue, klimaschädliche Autobahnen auf eine Stufe mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien gestellt und in vereinfachten Verfahren genehmigt werden. Dabei werden die Klimaziele im Verkehrssektor bereits heute verfehlt. Beim vorgelegten Sofortprogramm testierte der Klimarat Arbeitsverweigerung. Es ist bedauerlich zu sehen, wie der zuständige Minister hier offenbar von seiner eigenen Partei ausgebremst wird. 

Transformation? Fehlanzeige.
Kritik an der Zukunftsstrategie des Ministeriums für Bildung und Forschung
Regentropfen auf Eichenblatt – Foto: Helge May”/>Regentropfen auf Eichenblatt – Foto: Helge May

02. November 2022 – „Zukunft statt Hightech”, so lautete das Versprechen des Koalitionsvertrages, um Forschung und Innovation in die richtige Richtung zu lenken. Visionen und Ideen für eine lebenswerte Zukunft, Forschung und Innovation, die diese lebenswerte Zukunft ermöglichen – nichts wäre notwendiger in einer Zeit multipler Krisen. Doch der vorliegende erste Entwurf der Zukunftsstrategie, der Anfang dieser Woche vorgestellt wurde, bleibt in der alten Logik stecken.
Kritikpunkte
Die ersten drei Abschnitte dieser Strategie befassen sich ausschließlich mit der Stärkung der Innovationskraft der deutschen Wirtschaft. Was sich hinter der „Modernisierung, die Wohlstand und Lebensqualität in den Mittelpunkt stellt“ verbirgt, von welchem Wohlstandsbegriff hier die Rede ist, bleibt unbestimmt. Der Grundtenor des Textes dreht sich um technologische Innovation, die sich in Produkten und Prozessen verkaufen lassen und somit die Wirtschaft stärken. Gehört zum Wohlstand nach wie vor der Glaube, dass zwei Tonnen Auto (in Zukunft mit Elektro oder Wasserstoff) pro Mensch unverzichtbar sind?
Dabei verkennt diese Zukunftsstrategie völlig, dass eine ungebremste Klimakrise und der Verlust der Biodiversität unseren Wohlstand komplett vernichten werden. An dieser Stelle rächt sich nicht nur der völlige Mangel an Transformationsforschung, sondern auch der Unwille der Politik, sich ernsthaft mit der notwendigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu beschäftigen. Konkrete Transformationsstrategien sind allerorts Fehlanzeigen. Dringend gesucht sind volkswirtschaftliche Konzepte für Wohlstand jenseits von Wirtschaftswachstum, neue Ideen für Geschäftsmodelle der Industrie jenseits von Ressourcenverbrauch und fossilen Energien und eine Neujustierung des sozialen Zusammenhalts und gesellschaftlichen Miteinanders.
Das BMBF sieht nach wie vor in neuen Technologien die Lösung, wenn doch nur „eine technologieoffene Gesellschaft, die technologische Entwicklungen als Chance begreift“. Die Gesellschaft wird als „ausgeprägt Risikoavers“ betitelt, die „auf fragwürdigen Grundlagen Angst und Zweifel“ eingeredet bekommen. Weiter heißt es: „Vielfache Ängste können die Innovationskraft der Gesellschaft schwächen“. Statt Publikumsbeschimpfung wäre auch hier eine Reflexion angebracht, warum so wenig Vertrauen in Hightech Lösungsansätze der Industrie besteht.
Forderungen
Transdisziplinäre Forschung und Innovation zur Lösung komplexer Probleme
Zukunftsrat fit machen für eine lebenswerte Zukunft
Ob Coronakrise, Ukrainekrise oder Inflation: Die multiplen Krisen sind eng miteinander verbunden und erfordern übergreifende Lösungsansätze. Innovationen müssen sozial robust sein. Das bedeutet, dass Lösungsansätze nicht nur in wissenschaftlichen Expertenkreisen generiert werden, sondern dass sie die Perspektiven und Bedürfnisse der breiten Gesellschaft miteinbeziehen. Deshalb ist der Austausch zwischen Wissenschaftler*innen und Praxispartner*innen entscheidend. Die Idee einer Co-Produktion von Wissen in der Gesellschaft ist breit anerkannt. Die vorgelegte Zukunftsstrategie hingegen bleibt in dieser Hinsicht lückenhaft und schwammig. Sie setzt stattdessen auf viel Wissenschaftskommunikation. Somit reichen die vorliegenden Ansätze reichen bei weitem nicht aus. Damit transdisziplinäre Forschung gelingen kann, müssen die Rahmenbedingungen entschieden verbessert werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung setzt sich als Ziel: „Die Zukunftsstrategie ist als lernende Strategie angelegt, die gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft kontinuierlich neu justiert und optimiert wird. Sie ist dynamisch angelegt und wird fortlaufend weiterentwickelt. Als lernende Strategie wird die Zukunftsstrategie schnell und flexibel auf Veränderungen reagieren. Sie wird in regelmäßigen Abständen überprüft und weiterentwickelt“. Offen bleibt: Wer genau soll sie überprüfen und weiterentwickeln? Der Zukunftsrat? Umso wichtiger wäre, dass dieser plural und transformationsorientiert besetzt wird. In der letzten Hightech-Strategie waren nur Wissenschaft und Wirtschaft vertreten, obwohl das Bundesministerium für Bildung und Forschung das immer wieder anders dargestellt hat. Die Zivilgesellschaft wurde nur zu einzelnen Themen konsultiert, sie war jedoch von der eigentlichen Beratung und Entscheidungen des Hightechforums völlig ausgeschlossen.
Dabei ist klar: Wer das Problem beschreibt und definiert, grenzt auch direkt die möglichen Lösungsansätze ein. Dieser Machtaspekt wird immer wieder klein geredet. Der NABU fordert: Das neue Zukunftsforum muss sich plural aufstellen und alle drei Sektoren – Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft – gleichberechtigt einbeziehen.
Steffi Ober, Teamleiterin Ökonomie und Forschungspolitik

Wo bleibt das Klimaschutzsofortprogramm?
Klimaschutz und Energiekrise müssen zusammengedacht werden
Stadtverkehr – Foto: Jan Piecha” title=”Stadtverkehr – Foto: Jan Piecha”/>Stadtverkehr – Foto: Jan Piecha

06. Oktober 2022 – Die Ampelkoalition hatte ein sektorübergreifendes Klimaschutzsofortprogramm im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Das Mammutprogramm sollte noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. In der Summe ist es nicht weniger als die zentrale Zukunftsaufgabe, welche die Transformation der hochgradig fossilen deutschen Wirtschaft einleitet und die Einhaltung der Emissionsziele für 2030 sicherstellt. Doch mit dem russischen Angriff auf die Ukraine kam alles anders. Plötzlich ging es darum, die Energieversorgung in Deutschland zu sichern und die Bevölkerung und Industrie hinsichtlich der stark steigenden Preise unter die Arme zu greifen.  
Es zeichnete sich früh ab, dass ein umfassendes Gesetzespaket zwischen den beteiligten Ministerien nicht abgestimmt werden konnte. Das Wirtschaftsministerium setzte alles in Bewegung, was nach dem Ressort-Prinzip in ihr Aufgabengebiet fiel: Es gab ein sogenanntes Oster- und Sommerpaket mit energiepolitischen Maßnahmen, mit besonderem Fokus, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Ein sektorübergreifendes Klimaschutzsofortprogramm, zu welchem alle Ministerien ihre CO2-Einsparungsmaßnahmen liefern sollten, wurde in den Herbst verschoben. 
Die größten Herausforderungen des Klimaschutzes in Deutschland liegen zweifelsohne im Verkehrs- und Gebäudesektor. Beide Sektoren müssen ihre Emissionen bis 2030 nahezu halbieren. Während im Gebäudebereich ein positiver Trend seit 1990 verzeichnet werden kann, ist die Lage beim Verkehr desaströs. Im Vergleich zu allen anderen Sektoren konnte der Verkehr seine Emissionen seit 1990 nicht nennenswert senken.  
Verkehr und Gebäude: Mangelhafte Sofortprogramme  
Beide Ministerien mussten nach dem Klimaschutzgesetz in diesem Jahr ein Sofortprogramm vorstellen, weil sie ihre Emissionsziele im letzten Jahr überschritten haben. Merke: Ein Sofortprogramm ist nicht zu verwechseln mit dem Klimaschutzsofortprogramm. Die Ähnlichkeit der Begriffe führt zu Verwirrung, denn es geht um zwei verschiedene Vorgänge, die idealerweise ineinandergreifen beziehungsweise aufeinander aufbauen. Verkehrsminister Volker Wissing hat ein Programm vorgelegt, das nach Berechnungen seines Hauses zwar die drei Millionen überschrittenen Tonnen CO2 einkürzt, diese Einsparung erfolgt jedoch erst bis zum Jahr 2030. Sein Programm stellt demnach nicht sicher, dass die Emissionsmengen in den folgenden Jahren eingehalten werden, wie es das Klimaschutzgesetz verlangt. Das Sofortprogramm für den Gebäudesektor war etwas ambitionierter. Es zielte vor allem auf den Einbau von Heizungssystemen in Gebäuden, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Allerdings wäre zu diesem Zweck eine Änderung das Gebäudeenergiegesetzes notwendig – dass dieses noch dieses Jahr kommt, ist jedoch fraglich. Der Expertenrat für Klimafragen, ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium, hat gemäß Klimaschutzgesetz die Aufgabe, die Sofortprogramme zu bewerten. Er kam folgerichtig zu dem Ergebnis, dass mit dem Sofortprogramm die Einhaltung der Klimaziele im Gebäudesektor „nur teilweise wahrscheinlich“ ist. Für den Verkehr war die Bewertung eindeutig: Die Maßnahmen sind derart unzureichend, dass eine Prüfung überhaupt nicht möglich ist.   
Mehr Klimaschutz bedeutet weniger Energieabhängigkeit 
Eine der Kernfragen des Klimaschutzsofortprogramms lautet also, wie die Emissionen im Verkehr gesenkt werden sollen. Leider ist bisher nicht erkennbar, welche Maßnahmen dies aus Sicht des Verkehrsministeriums sein könnten. Viele der häufig diskutierten Maßnahmen, wie die Förderung von neuen Nutzfahrzeugen, sind zudem teuer. Angesichts der Inflation und der gesteigerten Sparauflagen der Bundesregierung ist das ein fragwürdiger Weg.  
Nun wird die Zeit langsam knapp: Die Parteien haben mehrfach versichert, das Klimaschutzsofortprogramm im September auf den Weg zu bringen, damit es noch in diesem Jahr umgesetzt werden kann. Doch warten die Umweltverbände immer noch auf diesen Schritt. Dem Vernehmen nach dauert es nun doch noch “etwas länger”. Das ist maximal unbefriedigend besonders im Hinblick auf die ungebremst voranschreitende Klimakrise. Zumal die Lösungen aus Sicht des NABUs bereits seit langem auf dem Tisch liegen. Im Verkehr sprechen wir uns schon lange für eine stärkere Anpassung der Dienstwagenregelung und der Kfz-Steuer entsprechend des CO2-Ausstoßes eines Autos aus. Auch ein Tempolimit wäre ohne großen Bürokratieaufwand schnell umsetzbar. Im Gebäudesektor muss noch in diesem Jahr eine Modernisierung des Gebäudebestands auf den Weg gebracht werden, zum Beispiel durch Mindesteffizienzstandards für die energetisch schlechtesten Bestandsgebäude und eine Solardachpflicht.  
Es ist richtig, dass die Sicherung der Energieversorgung für die Bundesregierung höchste Priorität hat, dennoch darf der Klimaschutz dabei nicht vernachlässigt werden. Letztlich zahlt beides auf das gleiche Ziel ein: Mehr Klimaschutz bedeutet immer auch eine effizientere Wirtschaft und weniger Energieabhängigkeit. Der selbsternannte Klimakanzler Olaf Scholz ist daher gut beraten, das Klimaschutzsofortprogramm ebenfalls zur Chefsache zu machen und seine Regierungsmitglieder in die Pflicht zu nehmen, sich an die Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag zu halten. Alle Sektoren müssen Maßnahmen für substanzielle CO2-Minderungen vorlegen, damit Deutschland wieder auf den Pfad der Klimaneutralität kommt.
Nikolas von Wysiecki, Referent für Verkehrspolitik
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Lösungen in der Energiekrise
Kann Biogas russisches Gas ersetzen?
Biogasanlage an Sonnenblumenfeld – Foto: Getty Images/LianeM

02. September 2022 – Im kommenden Winter mehr Biogas zur Sicherung der Energieversorgung einzusetzen, ist angesichts der ungewissen Situation sinnvoll. Gleichzeitig gilt: Soll Biogas auch zukünftig zur Versorgungssicherheit beitragen, muss bei der Biomasseerzeugung radikal umgesteuert werden.
Auftrag für diesen Winter: Biogas-Hürden beseitigen
Auf kurze Sicht ist klar: Damit mehr Biogas für den kommenden Winter zur Verfügung steht, müssen aktuell geltende Obergrenzen ausgesetzt werden. Diesen Schritt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Energiesicherungspaket vom 21. Juli 2022 angekündigt. Auch müssen Vorgaben zum Substratgemisch aufgehoben werden, damit die vorhandene Biomasse so weit wie möglich genutzt werden kann.
Biogas naturverträglich erzeugen
Langfristig gesehen muss sich einiges ändern, um Biogas als zukunftsfähigen Energieträger zu entwickeln. Intensiv kultivierte Energiepflanzen dürfen keinen Platz mehr in einer nachhaltigen Landwirtschaft haben. Derzeit werden auf mehr als 14 % der landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland Energiepflanzen angebaut. Das verstärkt nicht nur die Flächenkonkurrenz. Diese Anbauform erfordert auch einen hohen Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, der Böden langfristig auslaugt. Nicht zuletzt stehen die großflächigen Intensivkulturen einem Umbau der Agrarlandschaft, die widerstandsfähig gegen Extremwetterereignisse ist, im Weg. Das hat auch das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung angesichts der diesjährigen Ernteeinbußen und Waldbrände eingesehen: „Es gibt nur einen Ausweg: Wir müssen die Klimakrise bekämpfen und uns gleichzeitig auf ihre Folgen einstellen. Die Landwirtschaft muss umgehend nachhaltig umgebaut werden.“, so Cem Özdemir. Statt Monokulturen zur Biogasgewinnung braucht es Hecken und Bäume in der Landwirtschaft zur Beschattung und als Erosionsschutz, sowie Wildpflanzen zum Aufbau der Böden und der Artenvielfalt. Somit wird deutlich: Die Begrenzung von Mais als Substrat in Biogasanlagen über den Winter hinaus auszusetzen wäre ein falsches Signal.
Der einzig zukunftsfähige Weg ist Biogas vorwiegend aus Reststoffen wie Bioabfällen Gülle, Stroh und Schnittgut aus der Landschaftspflege zu erzeugen. Auch humusbildende Blühpflanzen, die sich die Flächen auch mit Solaranlagen teilen können, sind naturverträglich und fördern die Artenvielfalt, wenn ein Teil der Fläche nicht abgemäht wird.
Strom, Wärme, Kraftstoffe? – Bioenergie dort einsetzen, wo sie benötigt wird
Biogas und Biomethan für die Stromerzeugung sind langfristig unerlässlich für den Ausgleich der volatilen Energien aus Wind und Sonne. Biogas und Biomethan für die Stromversorgungssicherheit einzusetzen ist die einzig sinnvolle Anwendung der Bioenergie als flexibel zuschaltbarer Energieträger. Biogas und Biomethan füllen relevante Lücken im Energiesystem. Die direkte dezentrale Stromeinspeisung zusammen mit der Erzeugung von Biomethan zur Befüllung der Erdgasspeicher ist flexibel steuerbar und trägt zur Energiesicherheit bei. Die bei der Kraft-Wärme-Kopplung anfallende Wärme kann zudem Wärmenetze speisen.
Es ist absehbar, dass Biogas ein knappes Gut in Deutschland bleiben wird. Die hohen Mengen an Bioenergie, die derzeit von allen Sektoren gefordert werden, können keinesfalls naturverträglich bereitgestellt werden. Statt Lock-in-Effekte durch Bioenergie zu generieren, sollte also die Elektrifizierung in der Industrie, in der Mobilität und in der Wärmeversorgung vorangetrieben werden, und der Einsatz von Biogas auf die Bereiche begrenzt werden, wo es benötigt wird.
Dr. Claudia Werner, Referentin für Biomasse und Bioenergie
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Das Rollback der deutschen Meeresschutzpolitik
Wo bleibt die Offensive zum Schutz der Meeresnatur?
Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer mit der Insel Wangerooge – Foto: imageBROKER.com/Holger Weitzel” title=”Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer mit der Insel Wangerooge – Foto: imageBROKER.com/Holger Weitzel”/>Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer mit der Insel Wangerooge – Foto: imageBROKER.com/Holger Weitzel

16. August 2022 – Nie gab es mehr Meeresschutz, so das einhellige Lob der Naturschutzverbände zum Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung im Dezember 2021. Einzig das überhöhte Ausbauziel für die Offshore-Windenergie trübte dieses Bild. Acht Monate später müssen wir feststellen: Das große Rollback der Meeresschutzpolitik beginnt. Nord- und Ostsee stehen vor einer weiteren Welle der Industrialisierung, ungeachtet ihres ohnehin schlechten Zustands.
Der Biodiversitätsschutz hat es unter der Ampel-Regierung nicht leicht, „Erneuerbare first“ so die Botschaft aus dem neuen Superministerium für Wirtschaft und Klima. Doch angesichts des Ukrainekriegs und der notwendigen Unabhängigkeit von Energielieferungen Russlands scheint der Meeresnaturschutz einmal mehr unter die Räder zu kommen. Jetzt muss es schnell gehen, nachdem die Transformation unseres Energiesystems Jahrzehnte verschlafen wurde.
Der Bau von Offshore-Windparks soll beschleunigt werden, ebenso der Bau neuer LNG-Terminals – hier auch gern ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und notwendige Umweltprüfung. Fast vergessene Lagerstätten für Öl und Gas sollen nahe dem Weltnaturerbe Wattenmeer erschlossen werden, und was uns an Land an CO2-Einsparung nicht gelingt, drücken wir ins Meer. CCS (engl. Carbon Capture Storage, CO2-Abscheidung und -Speicherung) scheint das neue Zauberwort zu sein, selbst für Teile von Bündnis 90/Die Grünen. Und all das soll passieren, ohne dass schon heute kranke Ökosystem Meer zu entlasten.
Marine Raumordnung hat versagt
Angekündigt hatte sich diese Entwicklung schon während der Fortschreibung der marinen Raumordnung. Anstatt den Nutzungsdruck angesichts verfehlter Umweltziele zu reduzieren, entschied sich das federführende Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) traditionelle Interessen der Schifffahrt oder des Rohstoffabbaus zu schützen und maximale Flächen für die Windenergie zu sichern. Fast 90 Prozent der ausschließlichen Wirtschaftszone wurde für die unterschiedlichen Nutzungsinteressen gesichert. Selbst Meeresschutzgebiete sind überplant. So darf zum Beispiel im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) Sylter Außenriff, der Kinderstube des Schweinswals, weiter munter gefischt werden, dürfen tausende Schiffe fahren oder die Bundesmarine ihre Übungen abhalten. An Land wohl kaum vorstellbar – Ackerbau und Truppenübungsplatz im Nationalpark Bayrischer Wald? – aber 30 Kilometer fern der Küste sieht es ja niemand, und unter Wasser sowieso nicht.
Offshorewind auf Kosten der Natur
Um die anvisierten 70 Gigawatt Offshore-Windstrom bis 2045 zu ermöglichen, braucht es etwa 20 Prozent der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), gut 5.000 Quadratkilometer, etwa zweimal die Fläche des Saarlandes. Auf der Suche nach dieser riesigen Fläche will das BSH im Flächenentwicklungsplan Offshore (FEP) ökologische Abstandsregeln zwischen Naturschutzgebieten und Windparkflächen auflösen, wissend um die dramatischen Meidereaktionen von Seevögeln von bis über 20 Kilometer Entfernung. Zusammen mit der potenziellen Öffnung der Meeresnaturschutzgebiete für die Windenergie nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) im Juli 2022 droht eine massive Entwertung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Deutschland opfert das Tafelsilber des marinen Naturschutzes für den Ausbau erneuerbarer Energien. Naturverträgliche Energiewende erscheint für Teile der Politik im Lichte der Klimakrise nicht mehr als eine Floskel von gestern – oder wie steht es noch auf Seite 39 des Koalitionsvertrags? „Die Energiewende werden wir ohne den Abbau von ökologischen Schutzstandards forcieren“….
Das Untrennbare wird getrennt – Angst vor der Transformation
Während Weltklimarat und Weltbiodiversitätsrat das notwendige Miteinander von Klima- und Biodiversitätsschutz betonen, räumt die Bundesregierung mit Duldung des Bundesumweltministeriums den Arten- und Habitatschutz als angebliches Hemmnis der Energiewende zur Seite. Doch anstatt zu beschleunigen, droht jetzt Rechtsunsicherheit, entstehen Gräben zwischen ökologisch Verbündeten. Naturschutz ist Klimaschutz – und umgekehrt!
Die deutsche Politik ist nicht in der Lage, die wahren Schuldigen für Klima- und Artenkrise zu benennen und zu regulieren. Weder gelingen die Verkehrs- oder Agrarwende noch macht Deutschland Fortschritte bei der Reduktion von CO2-Emissionen oder bei Effizienz und Suffizienz. Dabei ist jetzt die Zeit, eine echte Transformation einzuleiten, verschwenderische Lebensstile und energieintensive Industrien zu hinterfragen. Das wäre Aufgabe der Bundesregierung in Zeiten großer Krisen, das wäre ein Schritt in Richtung echter, starker Nachhaltigkeit.
Schützen wir die Meere, schützen wir uns selbst
Doch was passiert? Die Meere werden zu Industrieflächen. Beim Verständnis über natürliche Klimafunktionen im Meer ist das verantwortliche Wirtschaftsministerium blind, und das Umweltministerium viel zu viel mit sich selbst beschäftigt, um dieser Missachtung wissenschaftlicher Wahrheiten entgegenzutreten. Die Meere sind die weltgrößten Kohlenstoffspeicher, nehmen fast 30 Prozent des vom Menschen verursachten CO2 auf. Jeder zweite Atemzug kommt aus dem Meer. Ohne gesunde und vielfältige Meere sieht es schlecht aus mit unserer Zukunft. Zeit für die Politik, dies anzuerkennen, Zeit für eine Meeresoffensive zum Schutz der Meeresnatur – denn auch das steht im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung.
Dr. Kim Cornelius Detloff, Leiter Meeresschutz
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Freiflächen-Photovoltaikanlage – Foto: Helge May” title=”Freiflächen-Photovoltaikanlage – Foto: Helge May”/>Freiflächen-Photovoltaikanlage – Foto: Helge May

Nicht nur Sonnenschein
Potenzial für mehr Naturverträglichkeit beim Ausbau der Erneuerbaren im neuen EEG wurde nicht voll ausgeschöpft
5. August 2022 – Mehr Tempo bei der Energiewende – um dieses erklärte Ziel der Bundesregierung zu erreichen, wurden Anfang Juli umfassende Gesetzespakete vom Bundestag beschlossen. Gerade im Bereich der Windenergie wird eine massive Beschleunigung des Ausbaus forciert. Zu Wind-an-See-Gesetz, der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und dem Wind-an-Land-Gesetz haben wir uns bereits vertieft geäußert. Um mehr als nur Windenergie geht es bei den Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Ambitionierte Ausbauziele für die erneuerbaren Energien sollen gewährleisten, dass bis 2030 mindestens 80 Prozent unseres Stroms aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen wird. Doch sind die geplanten Änderungen ausreichend, um diesen Plan in die Tat umzusetzen? Fest steht: Die Gesetzesänderungen beinhalten wichtige Schritte hin zu mehr Klimaschutz. Gleichzeitig werden einige dringend notwendige Maßnahmen, wie z. B. die Festlegung von Naturschutzkriterien für Solarparks nicht in Angriff genommen.
Berücksichtigung der Natur nur in Teilen gelungen
Bei dem Aspekt der Naturverträglichkeit bzw. der angemessenen Berücksichtigung der Naturkrise bleibt das neue EEG an vielen Stellen hinter seinem Potenzial zurück. Letzteres spiegelt sich deutlich in der Einstufung des Ausbaus der erneuerbaren Energien als im überragenden öffentlichen Interesse wider. Durch diese Festlegung bekommt der Ausbau ein besonderes Gewicht bei der Schutzgüterabwägung. Angesichts der Dramatik der Klimakrise ist diese Sonderstellung für die Energiewende nötig, z.B. um Verfahren zu beschleunigen. Konsequenterweise muss dann aber auch der Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen und der biologischen Vielfalt als im überragenden öffentlichen Interesse gelten. Die Bekämpfung der Naturkrise ist ebenso dringend notwendig wie der Kampf gegen die Klimakrise. Die Zwillingskrisen Natur und Klima sollten daher bei der Schutzgüterabwägung gleichwertig betrachtet werden.
Im Folgenden schauen wir noch etwas genauer in die Bestimmungen des neuen EEG: Wie viel Naturverträglichkeit steckt zukünftig in den einzelnen Formen der Energieerzeugung?
Mehr Akzeptanz für Windenergie
Entscheidend für einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie ist weniger das neue EEG, sondern die Änderungen des BNatSchG und des Wind-an-Land-Gesetz. Einen indirekten Beitrag zum Naturschutz kann das EEG aber durch akzeptanzsteigernde Maßnahmen ebenfalls leisten. Denn u. A. weniger Widerstand vor Ort kann zu einem beschleunigten und naturverträglichen Ausbau beitragen. Das geschieht, wenn Flächen genutzt werden, die naturschutzfachlich konfliktarm sind und damit eine Verschiebung in sensible Gebiete verhindert werden kann. Die zukünftige Stärkung von Bürgerenergiegesellschaften eröffnet hierfür einen guten Einstieg. Gleichzeitig wird die Abschaffung eines großen Störfaktors aus Sicht von Anwohner*innen weiter hinausgezögert: Die bedarfsgerechte Nachtbefeuerung, die das Dauerblinken der Anlagen bei Nacht verhindern würde, muss nun statt Ende 2022 erst 2025 verpflichtend bei allen Anlagen installiert werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Betreibenden bereits eine Fristverlängerung bekommen hatten, ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar.
Fehlende Naturschutzkriterien für Solarparks
Im neuen EEG ist die Erweiterung der Flächenkulisse für Solarparks vorgesehen. Endlich wird Agri-PV auf fast allen landwirtschaftlichen Flächen förderfähig. Die einzige Ausnahme sind Moorböden. Damit wird der Wiedervernässung von Mooren als Klimaschützer und wichtiger Lebensraum eine dringend notwendige Priorität eingeräumt. Diese positiven Entwicklungen können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer noch verbindliche Naturschutzkriterien für Planung und Pflege von Solarparks fehlen. Gerade im Hinblick darauf, dass Solarparks zukünftig entlang von Schienen und Autobahnen in einer Entfernung von bis zu 500, statt zuvor 110 bzw. 200 Metern, gefördert werden können, ist dies relevant. Dort könnten riesige Solarparks entstehen, die naturverträglich gestaltet und mit Querungsmöglichkeiten für Großwild geplant werden müssten.
Plus für kleine Wasserkraft, Minus für Gewässer
Bei der kleinen Wasserkraft gab es gleich zwei große Enttäuschungen für den Naturschutz. Statt wie ursprünglich diskutiert, das überragende öffentliche Interesse auf Wind- und Solarenergie zu beschränken, profitieren in der finalen Version des neuen EEG auch Wasserkraft und Bioenergie von der Privilegierung. Zusätzlich wird die Förderung der kleinen Wasserkraft fortgeführt. Kleine Wasserkraftanlagen tragen mit einer Leistung von unter einem Megawatt nur zu 0,5 Prozent zur Stromproduktion bei. Sie verursachen gleichzeitig aber unverhältnismäßig hohe Schäden in sensiblen Gewässer-Ökosystemen. Mit der nun beschlossenen Privilegierung und Förderung der Anlagen wird der Gewässerschutz, wie so häufig, hintenangestellt. Darüber hinaus wird ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland wegen der unzureichenden Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie provoziert. Wesentlich zielführender wäre ein Repowering (= Ersatz alter Anlagen durch neuere, effizientere Anlagen) der großen Wasserkraftanlagen sowie die Modernisierung und ökologische Nachrüstung von bestehenden Anlagen gewesen.
Hoffnung auf „Nachhaltige Biomassestrategie“
Die Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses auf Bioenergie birgt besonders schwerwiegende Folgen. Artenvielfalt und Klima können durch den intensiven Anbau von Energiepflanzen und die Rodung von Wäldern für die Holzenergie geschädigt werden. Zusätzlich zu dieser Privilegierung der Bioenergie wurde im Zuge der EEG-Novelle die Chance verpasst, die Nachhaltigkeitsanforderungen anzupassen. Eine Einschränkung der energetisch verwertbaren Biomasse auf Abfälle, Gülle, Schnittgut aus der Landschaftspflege, Reststoffe aus der Landwirtschaft und Blühkulturen unter bestimmten Bedingungen sowie Holz am Ende der Nutzungskaskade wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Naturverträglichkeit bei der Bioenergie gewesen. Es bleibt abzuwarten, ob mit der „Nachhaltigen Biomassestrategie“, auf die in der Begründung der EEG-Novelle verwiesen wird, die dringend notwendige Hinwendung zu mehr Naturschutz erreicht wird.
Zusätzliche Maßnahmen für Natur- und Klimakrise
Mit dem neuen EEG wurden erste wichtige Maßnahmen angestoßen, um den, in den letzten Jahren, stockenden Ausbau der erneuerbaren Energien und die Bekämpfung der Klimakrise auf Kurs zu bringen. Gleichzeitig wurde die Chance vertan eine konsequente Berücksichtigung der Naturverträglichkeit bei der Energiezeugung aus erneuerbaren Energien gesetzlich zu verankern. Die tatsächlichen Auswirkungen des neuen EEG sowohl auf den Ausbau der erneuerbaren Energien als auch auf die Natur werden sich aber erst in den nächsten Jahren zeigen. In der Zwischenzeit sollten weitere Regelungen auf den Weg gebracht werden, um die Versäumnisse im neuen EEG auszuräumen und die Bekämpfung beider Krisen, Natur und Klima, weiter voranzutreiben.
Rebekka Blessenohl, Trainee für Energiepolitik und Klimaschutz
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Fernsehgeräte in Elektromarkt – Foto: NABU/Sebastian Hennigs” title=”Fernsehgeräte in Elektromarkt – Foto: NABU/Sebastian Hennigs”/>Fernsehgeräte in Elektromarkt – Foto: NABU/Sebastian Hennigs

Ein Gewinn für Umwelt und Verbraucher*innen
Wie die Reparatur zahlreiche Vorteile bietet, doch das geplante Aktionsprogramm dafür dringend verschiedene Stellschrauben angehen muss
29. Juli 2022 – „Reparieren statt Wegwerfen“, so heißt das Aktionsprogramm, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aktuell plant. Doch was braucht es, damit wir in Deutschland tatsächlich wieder mehr reparieren statt wegwerfen? Welche Schritte sind notwendig, um die einst so etablierte Kultur des Reparierens wieder aufleben zu lassen? Zuallererst braucht es hierzu Produkte, die überhaupt repariert werden können. Unsere Produkte, insbesondere Elektrogeräte, sind mit den Jahren kleiner, leichter und komplexer geworden. Was dabei auf der Strecke geblieben ist: Die Reparierbarkeit und Langlebigkeit der Produkte. Schlimmer noch, Produkte und ihre Software werden so konzipiert, dass ihre Lebensdauer begrenzt und eine Reparatur erschwert ja gar unmöglich gemacht wird. Um dies zu ändern, muss nach dem Einmaleins der modernen Kreislaufwirtschaft am Anfang angesetzt werden, bei der Gestaltung der Produkte selbst. Daher müssen für das Ökodesign klare, produktgruppenübergreifende Vorgaben in Punkto Reparierbarkeit und Langlebigkeit gemacht werden.
Reparieren heißt Umwelt schützen
Aus ökologischen Gesichtspunkten ist die Reparatur dem Neukauf in so ziemlich allen Fällen überlegen. Schließlich sparen wir all die Ressourcen, die wir dem Planeten nicht entnehmen ein, zerstören wir die Natur nicht beim Abbau von Rohstoffen und setzen die produktionsbedingten CO2-Emissionen gar nichtfrei. Die Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen sind schließlich des Pudels Kern unserer umfassenden Umweltproblemen: 90 Prozent der Biodiversitätsverluste und des Wasserstresses sowie knapp die Hälfte der weltweiten CO2-Emissionen stammen daher, wie wir unsere Ressourcen entnehmen und daraus Produkte herstellen.
Wenn der Preis entscheidet
Doch warum wird dann so wenig repariert? Ein wichtiger Faktor sind hier die Kosten. Im Vergleich zum Neukauf einer meist kostengünstigeren Alternative schneidet die Reparatur oft schlecht ab. Das liegt häufig an den hohen Kosten und schlechten Verfügbarkeiten von Ersatzteilen. Die Ersatzteilfrage ist somit der zweite elementare Baustein, der dazu führt, dass wir tatsächlich langfristig mehr reparieren, statt wegzuwerfen.
Wie kann die Reparatur wieder attraktiver werden?
Ein Blick in unser Nachbarland Österreich zeigt, wie man mit einem einfachen Anreizsystem die Reparatur wieder aufleben lassen kann: mit einem Reparaturbonus zum Beispiel. Nach ersten erfolgreichen Testphasen in Wien und anderen Orten, gibt es den Reparaturbonus seit einigen Wochen bundesweit – bezahlt mit Fördergeldern der EU. 50 Prozent der Reparaturkosten von bis zu 200 Euro werden den Verbraucher*innen unbürokratisch erlassen. Das gibt nicht nur klare Anreize für die Reparatur, schont die Umwelt und kurbelt die Reparaturszene an – es kommt auch bei den Menschen an, die in Zeiten von steigenden Preisen sparen müssen. In einem anderen Nachbarland, Frankreich, können sich Verbraucher*innen bewusst für reparaturfreundliche Geräte entscheiden. Ein Reparatur-Index mit einer Punkteskala von eins bis zehn gibt an, wie gut sich das jeweilige Elektrogerät reparieren lässt. Um hierbei gut abzuschneiden, müssen Reparaturanleitungen bereitgestellt werden, auch die Ersatzteilpreise und Verfügbarkeiten sind neben der einfachen Demontage zentrale Kriterien für eine gute Punktebewertung.
Wer repariert’s und wo?
Mit Reparaturanleitungen und Ersatzteilen aus dem Internet, kann manches Gerät auch privat repariert werden. Doch oft wird Hilfe in einem Repair-Café oder bei einem Reparaturdienstleister benötigt. In beiden Fällen fehlt jedoch der Nachwuchs – ein echtes Problem. Es gibt auch keine eigene Ausbildung oder agile Weiterbildungsmöglichkeiten für Reparateur*innen. Woran es auch oftmals mangelt: an attraktiven Räumlichkeiten. Mit einem Reparaturangebot am Stadtrand oder in unattraktiver Lage wird es den Verbraucher*innen zusätzlich erschwert. Räume in Innenstadtlage, in Stadtquartieren oder Repair-Mobile für ländlichere Gebiete sind daher für ein effektives Mehr an „Reparieren statt Wegwerfen“ ebenfalls entscheidend.
Reparieren ist ein zentrales Element der Circular Economy, dem modernen Verständnis der Kreislaufwirtschaft, denn durch sie kann es uns gelingen unsere Ressourcen länger zu nutzen und besser im Stoffkreislauf zu halten. Darüber hinaus sind die Vorteile der Reparatur sozial, ökonomisch und ökologisch – wie wir in diesem Infosheet neben konkreten Forderungen herausgearbeitet haben.
Julia Simon, Referentin für Kreislaufwirtschaft

Straßenbaustelle – Foto: Helge May” title=”Straßenbaustelle – Foto: Helge May”/>Straßenbaustelle – Foto: Helge May

Nicht auf Klimakurs
Wirtschafts-, Bau- und Verkehrsministerium haben heute ihre Sofortprogramme veröffentlicht, wie sie ihre Klimaziele erreichen wollen
13. Juli 2022 – Nachdem die Sektoren Gebäude und Verkehr ihre Emissionsvorgaben für 2021 nicht eingehalten haben, mussten die zuständigen Ministerien liefern. Heute wurden folglich die  beiden Sofortprogramme veröffentlicht, welche messbare Maßnahmen, wie die Sektoren wieder auf den Zielpfad kommen, enthalten sollten. So will es das Klimaschutzgesetz. Darüber hinaus greift in diesem Jahr ein neuer Mechanismus des Klimaschutzgesetzes, nach dem die überschüssige Menge CO2 eines Jahres in den kommenden Jahren eingespart werden muss. So summieren sich die Tonnen auf und mit jedem Jahr wird es schwieriger, die Ziele einzuhalten. Dadurch erhöht sich der Handlungsdruck für die Verabschiedung wirksamer Maßnahmen zusätzlich.
Es ist eindeutig: die Zeiten von Prosa und Lippenbekenntnissen für ein übergeordnetes Klimaschutz-Sofortprogramm nach dem ursprünglichen Willen des Ministeriums für Wirtschaft- und Klimaschutz sind vorbei. Es hätte nun zwei verbindliche Sofortprogramme mit Maßnahmen gebraucht, die die Sektoren Gebäude und Verkehr tatsächlich wieder auf den Zielpfad bringen.   
Im Gebäudesektor braucht es vor allem ordnungspolitisch mehr Tempo und Ambitionen bei der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands. Der aktuelle Entwurf wird dieser gesetzlichen Verpflichtung leider in keiner Weise gerecht:
Der Zielpfad wird schön gerechnet, indem Maßnahmen über die nächsten Jahre miteinander verrechnet werden, da man schon heute einkalkuliert, in den nächsten Jahren die Sektorziele wieder zu reißen – das kann nicht das Ziel eines Sofortprogramms sein! 
Außerdem werden Maßnahmen, wie z.B. die Mindesteffizienzstandards, in die Bilanz ab 2023 miteingerechnet, die da bereits Wirkung entfalten sollen, aber noch gar nicht gesetzlich festgeschrieben sind – das kann nicht funktionieren.  
Ambitionierte Mindesteffizienzstandards für die energetisch schlechtesten Bestandsgebäude müssen noch in diesem Jahr national verbindlich eingeführt werden, um die größten Sanierungspotenziale zu heben – da können wir nicht auf die Beschlüsse der EU-Ebene warten. 
Die Regelung, dass ab 01. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll, soll nur noch für “möglichst” alle Heizungsanlagen gelten – stattdessen bräuchten wir eine gesetzliche Festschreibung des 65%-EE-Ziels für alle Heizungsanlagen in Neubau und Bestand und ein sofortiges Einbauverbot von fossilen Heizungen. 
Größtes Problem ist, dass all die vorgeschlagenen Maßnahmen schnellstmöglich im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben werden müssten, der Zeitplan aber unklar bleibt, ob es dieses Jahr überhaupt noch eine weitere Revision geben wird.                                                                                                                  
Die im Verkehrssektor heute bekanntgewordenen Maßnahmen sind ebenfalls vollkommen unzureichend. Eigentlich wollte man teuer neue E-Autos fördern, um die Antriebswende voranzubringen. Doch auf die Zukunft des Umweltbonus konnte man sich koalitionsintern bisher nicht einigen und auch von dem vergünstigten “Klimaticket” für den ÖPNV ist keine Rede mehr. Was bleibt? Vage Ankündigungen zu Digitalisierung und Effizienzprogrammen. Es fehlt also an einer ganzheitlichen Vorstellung, wie der Verkehr auf Klimakurs kommen soll. Viel mehr noch: Wissing setzt unter anderem auf die für Umwelt und Klima schädlichen Biokraftstoffe sowie für den Straßenverkehr hochgradig ineffizienten synthetischen Kraftstoffe. Dabei sind die notwendigen Maßnahmen längst für jeden ersichtlich und stehen immer wieder zur politischen Debatte: 
Anpassung der Dienstwagenregulierung: Zwei Drittel der neuen Pkw sind Dienstwagen, sie verursachen mehr Emissionen als der Flottendurchschnitt und werden steuerlich begünstigt
Anpassung der Kfz-Steuer: Fahrzeuge mit sehr hohen Emissionen müssen mehr Steuern zahlen. Das wäre nur gerecht. 
Tempolimit: Die geeignetste Lösung für ein Sofortprogramm, weil es einen unmittelbaren Effekt auf die Emissionen hat – und auf die Rohölimporte.  
Eine Baupause für neue Autobahnen: Die Natur- und Klimakrise und der Krieg in der Ukraine sollten zum Umdenken führen, wie viel neue fossile Infrastruktur wirklich notwendig ist. Zum Glück wird der Bundesverkehrswegeplan ohnehin gerade evaluiert. Hier ließen sich neue Kriterien zur Bewertung der Klimawirkung von Autobahnen einführen. 
Im Verkehr sind insbesondere Maßnahmen notwendig, weil die Unterstützung durch die EU, die es in den letzten Jahren gab, vorerst ausbleiben wird. Zwar hat sich die EU für ein Verbrenner-Aus 2035 entschieden, aber die Dynamik für klimafreundliche Neufahrzeuge wird aufgrund von niedrigen Vorgaben in den kommenden Jahren deutlich abnehmen. Auf dieses wirksame Instrument wird sich Deutschland nicht verlassen können und muss daher nationale Maßnahmen umsetzen.   
Werden keine wirksamen Maßnahmen in den kommenden Monaten umgesetzt, erleben wir einen Rechtsbruch des Klimaschutzgesetzes, der absolut inakzeptabel ist und als solcher verfolgt werden muss. Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Situation wäre es ein fatales Signal, den Klimaschutz aus den Augen zu verlieren. Anstatt lediglich Appelle zum Energiesparen an die Verbraucher*innen zu richten, muss sich die Bundesregierung endlich ehrlich machen und öffentlich dafür einstehen, dass die Sanierung des Gebäudebestands, die Generalüberholung der steuerlichen Vorteile für Verbrenner und ein Tempolimit wesentliche Voraussetzungen zur Lösung der Energiekrise darstellen. 
Lisa Storcks, Referentin Energiepolitik und Klimaschutz & Nikolas von Wysiecki, Referent für Verkehrspolitik
Für mehr Infos folgen Sie @NABU_Klima

Bau des Offshore-Windparks Baltic 1 – Foto: NABU/Andreas Fußer” title=”Bau des Offshore-Windparks Baltic 1 – Foto: NABU/Andreas Fußer”/>Bau des Offshore-Windparks Baltic 1 – Foto: NABU/Andreas Fußer

Mehr Offshorewind auf Kosten von Nord- und Ostsee
Was bedeutet das neue Windenergie-auf-See-Gesetz für unsere Meere?
11. Juli 2022 – Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) ist Teil des Osterpaketes der Bundesregierung und soll den Rahmen für den Ausbau auf mindestens 70 Gigawatt Offshore-Windenergie bis 2045 setzen. Zum Vergleich: Heute drehen sich etwa 1.500 Windräder mit einer Leistung von knapp acht Gigawatt vor unseren Küsten, diese Zahl soll sich also mindestens verneunfachen. Entsprechend ambitioniert, ja leider rücksichtlos, liest sich das novellierte WindSeeG.
Windräder in Meeresschutzgebieten
Die Offshore-Windenergie liegt künftig im überragenden öffentlichen Interesse. So sollen Verfahren beschleunigt und Interessenkonflikte zu Gunsten des Ausbaus erneuerbarer Energien auf See aufgelöst werden. Doch wer den komplexen Verweisketten der neuen Paragrafen (genauer §5 (3)) folgt, erlebt eine böse Überraschung: Der Ausschluss von Meeresnaturschutzgebieten von der Windplanung wurde gekippt.
Damit ist eine rote Linie für den Naturschutz überschritten. Gebiete, die dem seltenen Schweinswal als Fortpflanzungsgebiet oder geschützten Seevögeln als Nahrungshabitat dienen sollen, sind jetzt für die Bebauung mit Offshore-Anlagen offen. Daran ändert auch ein eiliger Heilungsversuch der Bundesregierung wenig, die Schutzgebiete erst dann zu bebauen, wenn es für die Zielerreichung notwendig erscheint. Das schafft zwar Zeit, löst das europarechtliche Problem aber nicht auf.

Basstölpel – Foto: Frank Derer

Offshore-Windenergie als überragendes öffentliches Interesse festzusetzen, rückt die Umsetzung notwendiger Maßnahmen zum Schutz der Meere weiter in den Hintergrund. Denn auch wirtschaftliche Nutzungen wie Schifffahrt und Rohstoffabbau oder militärische Übungen, sind in Schutzgebieten weiter uneingeschränkt möglich. Zudem stehen Flächen mit Nutzungen dieser Art als sogenannte Tabuflächen der marinen Raumordnung selbst nicht als Suchraum für Offshorewind zur Verfügung. Das neue WindSeeG stellt wirtschaftliche Interessen über den Erhalt des Natura-2000-Netzwerkes.
Geschützt werden Aktivitäten, die heute für den schlechten Umweltzustand der Nord- und Ostsee verantwortlich sind, während das Tafelsilber des marinen Arten- und Biotopschutzes den Interessen des technischen Klimaschutzes geopfert werden soll. Dieser rechtliche Zirkelschluss verstößt gegen den Artikel 6 der FFH-Richtlinie und ist eine Abkehr vom naturschutzrechtlichen Regel-Ausnahme-Verhältnis wie ein vom NABU beauftragtes Rechtsgutachten zeigt.
Mit dieser politischen Entscheidung ignoriert und gefährdet die Bundesregierung die natürlichen Systemfunktionen der Meere als Kohlenstoffsenke und Sauerstoffproduzent. Nur nebenbei: 2020 hat Deutschland die Ziele der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie verfehlt und aktuell läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen unzureichender Umsetzung der FFH-Richtlinie gegen Deutschland. Also wo wollen wir die Biodiversitätskrise aufhalten, wenn nicht hier, wo sollen Ökosysteme gesunden, sollen strenger Lebensraumschutz, Artenhilfsprogramme und Wiederherstellungsmaßnahmen umgesetzt werden, wenn nicht in den Meeresschutzgebieten?
Im Zweifel für den Antragsteller
Gleich an mehreren Stellen widerspricht das neue Gesetz den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Der neue Paragraf 69 verpflichtet die Genehmigungsbehörde dazu, ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko nachzuweisen, anstatt den Antragsteller zu verpflichten, eben dieses erhöhte Tötungsrisiko auszuschließen. Diese Form der Beweislastumkehr ist beispiellos im bisherigen Naturschutzrecht und setzt sich auch in der zeitgleichen Novelle des BNatSchG fort. Es scheint fast so, als wolle der Gesetzgeber ein ökologisches Monitoring verhindern, um bloß keine Anhaltspunkte für eine erhöhte anlagenbedingte Mortalität von Rast- und Zugvögeln finden zu können.

Riffe im Fehmarnbelt – Foto: NABU/Submaris

Auch die erhebliche Beeinträchtigung von nach Paragraf 30 geschützten Biotopen, wie artenreiche Riffe, Sandbänke oder sogenannte Schlickgründe mit grabender Megafauna, soll künftig nicht mehr ausgeschlossen sein, sondern ist nur so weit wie möglich zu vermeiden. Wenn also der Betreiber sagt, mehr Vermeidung gehe nicht, werden Riffe mit geschützten Schwämmen, Nesseltiere oder Weichkorallen weggebaggert und Lebensräume des seltenen Kaisergranats zugeschüttet – als gäbe es die zeitgleiche Krise des Artenaussterbens nicht.
Lichtblick im Gesetz der Schatten
Allein die Aufstellung von ökologischen Gebotskriterien, zum Beispiel zur Wahl der technischen Gründungsstruktur oder dem Recycling der Rotorblätter nach Ablauf der „Lebensdauer“, und die Tatsache, dass zukünftige Gebote auf vorentwickelte Flächen über eine neue Gebotskomponente auch dem Schutz der Meeresnatur und zur Transformation der Fischerei dienen sollen, ist ein Lichtblick. Aber auch der war übrigens bis zuletzt umkämpft, befand die Branche doch nach der öffentlichen Anhörung zum BNatSchG am 4. Juli, dass eine derartige Verpflichtung überflüssig und zu teuer wäre. Stellt sich die Frage, wann wird eigentlich aus technischem Klimaschutz knallharte Wirtschaftspolitik?
Aufgeben gilt nicht
Die Frustration der Natur- und Artenschützer*innen ist groß. Doch es ist nicht allein das ökologische Unverständnis, die Überzeugung, dass der Schutz der Meere unsere Lebensgrundlagen schützt und Klima- und Naturschutz untrennbar sind, sondern es ist auch die Befürchtung, dass dieses Gesetz sein vorrangiges Zeil, nämlich den Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen, verfehlen wird. Denn derartig aufgeweichte Regeln schaffen Rechtsunsicherheit. Sie schreien nach Musterklagen und einer Vorlage beim Europäischen Gerichtshof. Ist der Gesetzgeber hier also naiv, übermotiviert oder will Deutschland auch das EU-Naturschutzrecht ändern?
Doch Aufgeben gilt nicht. Denn nicht nur Umweltverbände sind enttäuscht, auch bei einzelnen Mitgliedern des Bundestags und in der Basis von Bündnis 90 / Die Grünen rumort es. Der grüne Vorsitzende im Wahlkreis von Wirtschaftsminister Robert Habeck trat zurück und der Vorsitzende des Umweltausschusses im deutschen Bundestag, Harald Ebener, veröffentlichte eine distanzierende Stellungnahme zur Novelle des BNatSchG. Bleibt die Hoffnung, dass sich jetzt diejenigen in Politik und Ministerien zeigen, die Klima- und Naturschutz gemeinsam angehen wollen. Besonders viel Luft nach oben scheint da in der SPD. Mehr Positionierung im Sinne des Naturschutzes wünsche ich mir persönlich auch vom Bundesumweltministerium.
Dr. Kim Cornelius Detloff, Leiter Meeresschutz
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Stadtstau – Foto: Helge May” title=”Stadtstau – Foto: Helge May”/>Stadtstau – Foto: Helge May

Sieben Jahre Stillstand
Warum das Verbrenner-Aus in der EU ab 2035 zu spät kommt
7. Juli 2022 – In den letzten Wochen ist die Zukunft des Automobils in Europa entschieden worden: Es wird bald nicht mehr mit fossilen Kraftstoffen fahren. Anfang Juni hatte sich das Europäische Parlament mit unerwarteter Mehrheit geeinigt, dass Neuwagen ab 2035 kein CO₂ mehr ausstoßen dürfen, in der letzten Woche hat sich auch der EU-Ministerrat, das Gremium der Staaten, für ein solches „Aus“ entschieden. Zwar muss die Entscheidung formell in Verhandlungen zwischen Parlament und Rat noch bestätigt werden, aber eine Veränderung in diesem Punkt wird es nicht geben.
Das Verbrenner-Aus ist ein historischer Schritt…
Diesen Schritt kann man kaum unterschätzen. Seit seiner Erfindung vor rund 150 Jahren ist das Automobil mit Verbrennungsmotor eng mit der wirtschaftlichen, industriellen und gesellschaftlichen Entwicklung der Welt verbunden. Europa ist einer der größten Absatzmärkte weltweit. In der europäischen Automobilindustrie arbeiten mehrere Millionen Beschäftigte und die Industrie ist eine der größten in Europa.
Notwendig ist dieser Schritt aus klimapolitischer Sicht in jedem Fall: Die durchschnittliche Lebensdauer eines Autos beträgt um die 15 Jahre und bis 2050 will die EU klimaneutral sein. Ob dies mit der kritischen 1,5 Grad-Grenze zu vereinbaren ist, steht auf einem anderen Blatt. Der NABU hatte deshalb gefordert, bereits ab 2030 keine neuen Verbrennungsmotoren mehr zuzulassen. Dass dies möglich ist, zeigt Norwegen, wo der Verbrenner schon ab 2025 nicht mehr zugelassen wird und die Neuzulassungen von reinen E-Autos derzeit 80 Prozent ausmachen. Zudem haben sich ein Großteil der Automobilhersteller selbst Ziele gesetzt, bis 2035 keine Verbrennungsmotoren in der EU zu verkaufen.
…und doch drohen sieben Jahre Stillstand
Aber die Zeit drängt und der Teufel liegt wie immer im Detail. Das Gesetz zum Verbrenner-Aus, die europäischen CO₂-Flottenstandards, sehen vor, dass die durchschnittlichen Emissionen eines Herstellers schrittweise sinken sollen. Der aktuell hohe Absatz von E-Autos sorgt dafür, dass die Hersteller ihre Ziele für 2025 bereits nahezu einhalten. Die Folge: Bis zum nächsten Reduktionsschritt, 2030, passiert gar nichts. Ein Stillstand von sieben Jahren kann man sich aber in einem Sektor, dessen Emissionen seit 1990 kaum gesunken sind, nicht leisten.
Was jetzt passieren muss: Abschaffung des Bonus für Plug-ins und Sofortprogramm Verkehr
Aus klimapolitischer Sicht müssen daher zwei Dinge passieren: Erstens muss in den kommenden Verhandlungen zwischen EU-Parlament und Mitgliedsstaaten der Bonus für Plug-in-Hybride abgeschafft werden. Plug-in-Hybride, also Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und von außen aufladbarer Batterie, sind nur auf dem Papier emissionsarm. Sie werden häufig weitaus mehr im reinen Verbrennungsmodus gefahren und emittieren daher mehr CO2 als offiziell angegeben. Die Hersteller können über den Verkauf von Plug-in-Hybriden mit ihren künstlich niedrigen Emissionswerten ihre Flottengrenzwerte einhalten. Dieser Bonus weicht das Flottenziel für 2025 massiv auf und muss daher unbedingt abgeschafft werden. Das EU-Parlament hat dies für sich bereits beschlossen.
Damit die Emissionen des Verkehrs nicht sieben Jahre stagnieren, muss zweitens auf nationaler Ebene gehandelt werden.  Der Verkehrssektor in Deutschland hat im vergangenen Jahr seine Emissionsvorgaben nach dem Klimaschutzgesetz verfehlt. Das Verkehrsministerium ist gesetzlich verpflichtet, bis zum 13. Juli ein Sofortprogramm zu entwerfen, das gewährleistet, dass die Ziele in Zukunft wieder eingehalten werden. Die bisher bekannt gewordenen Vorschläge sind Stückwerk und dienen lediglich der teuren Förderung von E-Autos. Aus Sicht des NABU ist ein Maßnahmenpaket notwendig, das die fehlende Lenkungswirkung der EU-Verordnung ersetzt. Zunächst wäre da die Änderung der Dienstwagenregulierung: Diese machen rund zwei Drittel der Neuzulassungen aus und prägen den Automarkt über Jahrzehnte. Aktuell erhalten die schweren, emissionsstarken Fahrzeuge Steuervergünstigungen, die noch dazu Menschen mit hohem Einkommen zugutekommen. Zweitens muss eine Veränderung der Kfz-Steuer vorgenommen werden, die hochemittierende Fahrzeuge stärker in die Pflicht nimmt als bisher. Dies kann entweder bei der Neuzulassung oder über die bestehende Kfz-Steuer geschehen. Der Vorteil: Eine Veränderung des Steuersatzes trifft vor allem Menschen, die sich ein großes PS-Monster leisten, nicht so sehr Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind. Zudem würden darüber Einnahmen generiert, die für die Förderung von E-Autos zur Verfügung stünden.
Der NABU wird das kommende „Sofortprogramm Verkehr“ genau unter die Lupe nehmen und zieht auch rechtliche Schritte in Betracht, wenn die präsentierten Maßnahmen nicht ausreichen, um den Verkehrssektor auf Klimakurs zu bringen. Weitere Sieben Jahre zu verschenken, wäre verantwortungslos.
Nikolas von Wysiecki

Windpark im Havelland – Foto: Helge May” title=”Windpark im Havelland – Foto: Helge May”/>Windpark im Havelland – Foto: Helge May

Zielkonflikt nicht gelöst
Für einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie kommt es jetzt auf die Umsetzung in den Bundesländern an
07. Juli 2022 – „Neben der Klimakrise ist die Biodiversitätskrise die zweite globale ökologische Krise“ – Dieser Satz stammt nicht aus der Feder des NABU, sondern steht so in der Zielbeschreibung der aktuellen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). An einem Problembewusstsein für die enge Verknüpfung von Klima- und Naturkrise mangelt es der Bundesregierung nicht. Das beweisen auch zahlreiche Aussagen in Koalitionsvertrag, Gesetzentwürfen oder gemeinsamen Auftritten des Ministers für Wirtschaft und Klimaschutz und Ministerin für Umwelt- und Verbraucherschutz, beispielsweise bei der Auftaktveranstaltung der G7-Präsidentschaft.
Wie ernst meint es die Regierung?
Wie viel Substanz steckt am Ende hinter diesen großen Worten? An den Gesetzesinitiativen, die in dieser Woche im Bundestag diskutiert werden, lässt sich dieser tatsächliche Wille zur Veränderung wohl am besten messen. Ein erster Eindruck davon ließ sich bereits durch das Eckpunktepapier zur „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“ gewinnen, welches die wichtigsten Punkte zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) grob umriss. Das Papier wurde dem eigenen Anspruch nicht gerecht, den Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz aufzulösen (der NABU kommentierte). Dieser Eindruck bestätigt sich bei den aus dem Eckpunktepapier abgeleiteten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes.
Ganz ähnlich verhält es sich mit dem sogenannten „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ (vorher Wind-an-Land-Gesetz, WaLG). Das WaLG ist ein Artikelgesetz, welches das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sowie Änderungen weiterer Gesetze vereint und die Ausweisung von 2 Prozent der Landesfläche für den Ausbau der Windenergie regelt.
Aus Sicht des Naturschutzes ist es positiv zu bewerten, dass es nun einen Ansatz für die übergeordnete Flächensteuerung für die Windenergie gibt. Die Bundesländer müssen zukünftig einen bestimmten Prozentsatz ihrer Landesfläche für die Windenergie ausweisen. Dies war dringend notwendig und längst überfällig. Auch die Standardisierung der Genehmigungsverfahren ist grundsätzlich ein wichtiger Baustein für den naturverträglichen Ausbau der Windenergie.
In den Details fehlt aber die notwendige Entschlossenheit, die Naturkrise ausreichend zu berücksichtigen. Verpasst wurde die Chance, die Naturverträglichkeit als Ziel der Flächenausweisung ins Gesetz aufzunehmen. Die geplanten Änderungen tragen so weder zu der dringend notwendigen Beschleunigung der Energiewende noch zu einer ausreichenden Berücksichtigung des Artenschutzes bei.
Wie kann der Naturschutz bei der Flächenausweisung berücksichtigt werden?
Durch eine verbindliche Ausweisung von Flächen für die Windenergie sowie das Freihalten von sensiblen Naturräumen kann der Ausbau nicht nur gesteuert werden. Dieses Vorgehen kann auch dazu beitragen, dass Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz frühzeitig vermieden bzw. reduziert werden.  
Damit es bei der Genehmigung konkreter Windparks zu weniger Konflikten mit dem Artenschutz kommt, muss der Naturschutz bei der vorherigen Flächenausweisung konsequent berücksichtigt werden. Diese Frage liegt jetzt in der Hand der Bundesländer. Dabei ist es fraglich, ob sensible Naturbereiche tatsächlich vom Ausbau freigehalten werden. Denn die Bundesländer dürfen pauschale Abstände zur Wohnbebauung behalten, welche den Ausbau stärker in den Naturraum verschieben, ohne gleichzeitig einen zusätzlichen Schutz für die Anwohner*innen zu bieten. Gleichzeitig werden pauschal Landschaftsschutzgebiete für die Flächenausweisung geöffnet. Es ist davon auszugehen, dass der Ausbau damit verstärkt in diesen Gebieten stattfinden wird, ohne dass zuvor überprüft werden muss, ob der Schutzzweck der Landschaftsschutzgebiete dadurch beeinträchtigt werden.
Lassen sich standardisierte Genehmigungsverfahren und Artenschutz vereinen?
Die verbindliche Bereitstellung von Flächen für die Windenergie unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange stellt – bei entsprechender Berücksichtigung sensibler Flächen – eine Kernmaßnahme für einen beschleunigten und naturverträglichen Ausbau dar. Ebenso bedeutend ist eine qualitativ verbesserte und beschleunigte Planung auf Genehmigungsebene. Die bundesweite Vereinheitlichung der Genehmigungsverfahren durch die Änderung des BNatSchG ist grundsätzlich ein – vom NABU seit langem geforderter – wichtiger Schritt. Die Bemühungen für eine gleichwertige und ausreichende Berücksichtigung der Naturkrise können aber erst dann Früchte tragen, wenn die Standardisierung auf einer wissenschaftlichen und rechtssicheren Basis steht. Daran hat der NABU während des parlamentarischen Verfahrens immer wieder Zweifel geäußert.
Bezweifelt wird, ob die aktuellen Regelungen überhaupt mit dem EU-Recht vereinbar sind. Das Gesetz definiert beispielsweise anhand einer Liste, welche Vogelarten überhaupt als kollisionsgefährdet gelten und damit für die Genehmigung eines Windparks untersucht und geschützt werden müssen. Laut der EU-Vogelschutzrichtlinie sind allerdings alle Vogelarten geschützt. So widerspricht die Beschränkung der Prüfung auf eine Liste bestimmter kollisionsgefährdeter Vogelarten dem EU-Recht.
Ein effektiver Arten- und Naturschutz beim Ausbau der Windenergie hängt maßgeblich von der wissenschaftlich nachgewiesenen Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen und Methoden ab. Für die gelisteten Arten sieht die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vor, dass bestimmte Bereiche um den Horst besonders geschützt sind. Die Vorgaben zu diesen Bereichen bleiben weit hinter fachwissenschaftlichen Empfehlungen und jetzigen Länderregelungen zurück. Auch sollen teilweise keine Kartierungen von Brutplätzen kollisionsgefährdeter Vogelarten im Anlagenbereich mehr stattfinden. Stattdessen kann auf behördliche Kataster und Datenbanken zurückgegriffen werden, deren Verfügbarkeit und Aktualität derzeit bezweifelt werden muss.
Windenergieanlagen stellen, wie jede bauliche Anlage, einen Eingriff in die Natur dar, der zusätzlich zur Vermeidung und Minimierung auch dringend kompensiert werden muss. Die vorgesehene Entwicklung und Umsetzung von Artenhilfsprogrammen ist ein großer Schritt, um diese Kompensierung in Angriff zu nehmen. Für eine schnelle und wirksame Umsetzung reicht es nicht, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit dem Aufstellen der Programme zu beauftragen. Es muss klar sein, bis wann wirksame Artenhilfsprogramme zur Verfügung stehen und auf welchen Flächen sie umgesetzt werden können.
Mit der Verabschiedung der Gesetze durch das Parlament kommt es jetzt zu weitreichenden Veränderungen beim Ausbau der Windenergie. Aufgrund verbliebender Rechtsunsicherheiten ist derzeit weder klar, ob die Änderungen zu einer Beschleunigung des Ausbaus führen, noch ob dieser naturverträglich umgesetzt werden kann. Eine große Verantwortung liegt nun bei den Bundesländern, durch eine naturverträgliche Flächenauswahl aufkommende Konflikte zwischen Windenergie und Naturschutz möglichst gering ausfallen zu lassen.
Rebekka Blessenohl, Trainee für Energiepolitik und Klimaschutz
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Straßenbaustelle – Foto: Helge May” title=”Straßenbaustelle – Foto: Helge May”/>Straßenbaustelle – Foto: Helge May

Weiterer Straßenbau mündet in der Sackgasse
Der Bundesverkehrswegeplan muss dringend überarbeitet werden
25. Mai 2022 – Anfang Mai veröffentlichten Fachleute der Vereinten Nationen neue Berechnungen, nach denen die kritische Marke von 1,5 Grad Erderwärmung bereits 2026 zumindest zeitweise überschritten sein könnte. Ein weiterer Weckruf, die Klimaschutzanstrengungen endlich zu maximieren und alles Menschenmögliche zu unternehmen, die Katastrophe doch noch abzuwenden. Doch was geschieht derzeit? Neben der Übernutzung unserer natürlichen Ressourcen werden in Deutschland immer noch Straßen durch unzerschnittene Landschaften gebaut und dabei auch wertvolle Ökosysteme für immer zerstört.
Grund dafür ist im Kern eine seit Jahrzehnten fehlgeleitete Verkehrspolitik, die das Auto in den Mittelpunkt stellt und der Zersiedelung und einem massiven Flächenverbrauch Vorschub leistet. Die Vorrangstellung des Pkw bildet sich auch im Bundesverkehrswegeplan 2030 ab, dem zentralen Instrument der Infrastrukturplanung. 2016 verabschiedet, findet sich hier ein Sammelsurium aus Hunderten Einzelprojekten, die viele Punkt-zu-Punkt-Verbindungen ergeben, jedoch nicht ein sinnvolles Ganzes.
Weniger als die Summe der einzelnen Teile
Statt das Leitbild einer integrierten, verkehrsträger-übergreifenden Infrastrukturplanung entlang der Mobilitätsbedürfnisse der Menschen einerseits und den Limitierungen durch Ressourcenverbrauch, Fläche, Klimawandel, Natur- und Artenschutz zu verfolgen, regiert hier der Straßenbauwahn der Siebziger Jahre weiter. Der vermeintliche volkswirtschaftliche Nutzen wird noch immer in erster Linie mit teils minimaler Zeitersparnis für den Weg von A nach B dokumentiert. Ein Unding, das jährlich Milliarden Euro an Steuergeldern verbrennt und uns der Mobilitätswende kein Stück näherbringt. Dabei bekennt sich die Ampel-Regierung sowohl zum Grundsatz Erhalt vor Neubau als auch erstmals zum Vorrang der Schiene vor der Straße. Beide sind richtige Leitplanken, zu ergänzen um eine deutliche Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.
Kurzum, der Bundesverkehrswegeplan ist komplett aus der Zeit gefallen und bedarf dringender Überarbeitung. Vor diesem Hintergrund fordert der NABU ein Fernstraßenmoratorium – ein zeitlich befristetes Aussetzen weiterer Straßenbauvorhaben – bis ein neues Infrastrukturkonzept vorliegt, das mit dem Klima- und Artenschutz vereinbar ist. Auch wenn sich dieser Gedanke nicht im aktuellen Koalitionsvertrag wiederfindet, so gibt es dort erfreulicherweise hinreichend Anknüpfungspunkte, um den Bundesverkehrswegeplan vom Kopf auf die Füße zu stellen.
Koalitionsvertrag: Neu-Priorisierung und Infrastrukturkonsens
Zum einen ist dort von einem Infrastrukturkonsens die Rede, der im Rahmen eines Dialogforums, auch unter Einbeziehung von Umweltverbänden ausgehandelt werden soll. Kern dieses Ansatzes ist die Neu-Priorisierung aller Einzelvorhaben des Bundesverkehrswegeplans, mit dem Ziel, die begrenzten Haushaltsmittel zunächst für jene Projekte aufzuwenden, die tatsächlich am dringlichsten benötigt werden. Hierzu zählen neben der Instandsetzung von Brücken vor allem Schienenprojekte, insbesondere jene, die für einen Deutschlandtakt essenziell sind. Dass weitere Straßen prioritär behandelt werden sollten, ist aus Sicht des NABU hingegen kaum plausibel.
Verkehrsminister Wissing muss Bundesmobilitätsplan 2040 auf den Weg bringen
Auch bereits laufende Projekte sollen noch einmal auf den Prüfstand. Zentral auch die Aussage, den aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 durch einen Bundesmobilitätsplan 2040 zu ersetzen. Dieser soll auf Basis neuer Bewertungskriterien erarbeitet werden, die unter anderem die Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen deutlich höher gewichten müssen als aktuell. Denn der BVWP erfüllt weder die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung, noch ist er mit dem Klimaschutzgesetz vereinbar.
Es ist nun an Bundesverkehrsminister Volker Wissing, die Ankündigungen der Koalition in die Tat umzusetzen. Bisher gab es lediglich einen „Brückengipfel“, der diesen Teil der maroden Infrastruktur in den Blick genommen hat. Nun muss es weitergehen. Doch hier hat der Minister seine Vorstellungen bisher nicht konkretisiert, sondern auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung verwiesen, die frühestens Ende 2023 abgeschlossen sein wird und offenbar weiter den alten Bewertungskriterien folgen soll.
Doch so lange dürfen wir nicht warten, wenn dies bedeutet, dass weiter Asphalt in die Landschaft gekippt wird. Es wäre fatal, hier weiter stur einen Plan abzuarbeiten, der bereits heute so offenkundig seine eigentliche Aufgabe verfehlt: Eine zukunftsfähige Mobilitätsinfrastruktur für Deutschland in Europa zu schaffen. Daher muss ein Autobahnmoratorium, ein Klimacheck für Straßenbauprojekte und ein konkreter Zeitplan für die Erarbeitung eines neuen Bundesmobilitätsplans in das Klimaschutzsofortprogramm aufgenommen werden, das voraussichtlich im Juni vorgelegt werden soll.
Alle NABU-Gruppen sind hiermit herzlich eingeladen, sich beim Verkehrsteam des Bundesverbandes zu melden, damit wir uns vernetzen und gemeinsam für eine andere Verkehrsplanung eintreten können.
Daniel Rieger, Leiter Verkehrspolitik(Daniel.Rieger@NABU.de, 0174 / 1841 313)

Die Wälder sind schon jetzt deutlich übernutzt. Deutschland muss die Subventionierung von klimaschädlicher Holzverbrennung sofort stoppen. – Foto: NABU/Johannes Enssle” title=”Die Wälder sind schon jetzt deutlich übernutzt. Deutschland muss die Subventionierung von klimaschädlicher Holzverbrennung sofort stoppen. – Foto: NABU/Johannes Enssle”/>Die Wälder sind schon jetzt deutlich übernutzt. Deutschland muss die Subventionierung von klimaschädlicher Holzverbrennung sofort stoppen. – Foto: NABU/Johannes Enssle

Energiewende auf dem Holzweg
Deutschland fördert immer noch klimaschädliche Holzverbrennung
06. Mai 2022 – „Der deutsche Wald stirbt“, schrieben einige grüne Politiker*innen im Sommer 2021 in einem Artikel und warnten vor der Übernutzung der Wälder durch die zunehmende Nachfrage nach Bauholz und Rohstoffquelle sowie für die energetische Nutzung. Eine Verfeuerung von Holz in Kohlekraftwerken sei „klima- und ressourcenpolitischer Irrsinn“, der keine Förderung verdiene. „Denn die Holzverbrennung setzt in kurzer Zeit frei, was in vielen Jahrzehnten an Kohlenstoffdioxid im Wald gespeichert wurde.“
Die Autor*innen des Artikels sind mittlerweile Wirtschaftsminister Robert Habeck, Umweltministerin Steffi Lemke, der Vorsitzende des Umweltausschusses im Bundestag Harald Ebner und die Parlamentarischen Staatssekretär*innen Bettina Hoffmann (Umweltministerium) und Oliver Krischer (Wirtschaftsministerium). Das Problem ist also bei den grünen Spitzenpolitiker*innen bekannt: Holzbiomasse ist keine klimafreundliche Energieform und bedroht unsere Wälder.
Subventionen treiben Holznachfrage an
Dennoch fördert auch die neue Bundesregierung nach wie vor die energetische Nutzung von Holzbiomasse finanziell als erneuerbare Energie – und eine kurzfristige Änderung ist nicht in Sicht. Das Umweltbundesamt hat kürzlich eine umfassende Studie zum Thema „Aktuelle Nutzung und Förderung der Holzenergie“ vorgelegt und dort die primären Treiber der Entwicklung – bereits die Hälfte der deutschen Holzernte wird verbrannt, Tendenz steigend – identifiziert.
In der deutschen Gesetzgebung ist im Strombereich vor allem das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) verantwortlich für den Ausbau der Holzverbrennung. Hier können auch Biomassekraftwerke bis 20 MW Kapazität gefördert werden, die Primärholz, d.h. Wald- und anderes Frischholz, verbrennen.
Im Gebäudebereich heizt vor allem die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) die Holzverbrennung an. Der Einbau von Holzheizungen wie Pelletöfen wird hierüber finanziell gefördert. Zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches eine bestimmte Quote an erneuerbarer Wärme in Gebäuden vorschreibt, wird die Nachfrage nach Brennholz stark erhöht. Der NABU fordert, den Einbau von Holzheizungen nicht weiterhin durch das BEG finanziell anzureizen. Staatliches Geld darf nur für strombasierte Lösungen, wie die Wärmepumpe, fließen.
Laut eines kürzlich bekannt gewordenen Gesetzesentwurfs sollen Biomasse-Heizungen im Neubau zwar künftig nur noch gekoppelt mit einer Solarthermie-Anlage für die Trinkwarmwasserbereitstellung zulässig sein, damit der Biomassekessel nur im Winter einspringen muss, wenn die Sonne nicht ausreicht. Im Neubau kann jedoch bis auf wenige Ausnahmen problemlos auf Biomasseheizungen verzichtet werden. Bestehende Pelletheizungen mit einer Solarthermie-Anlage nachzurüsten, ist hingegen sinnvoll und sollte entsprechend gefördert werden.
Stoffliche Nutzung von Holz und echte Erneuerbare müssen Vorrang bekommen
In Deutschland werden drei Viertel des Altholzes verbrannt – und damit ein viel größerer Anteil  als in anderen EU-Ländern. In Italien ist es beispielsweise nur ein Viertel und drei Viertel des gebrauchten Holzes werden wieder stofflich genutzt, z.B. für Spanplatten. Dieses Missverhältnis in Deutschland entstand wegen der verfehlten Förderpolitik der Vergangenheit: Altholzkraftwerke erhielten zu Beginn des EEG 2001 bis vor einigen Jahren noch eine Förderung. Jetzt erst, nach 20 Jahren, läuft die Förderung bei den ersten damals in Betrieb genommenen Kraftwerken aus.
Allerdings könnte sich die Verbrennung weiterhin auch ohne direkte Förderung lohnen, denn es gibt die indirekte Unterstützung für Holzenergie: Im EU-Emissionshandel müssen die Betreiber von Holzkraftwerken keine CO2-Zertifikate kaufen. Auf dem Papier ist Holzbiomasse nämlich klimaneutral, auch wenn aus dem Schlot pro Energieeinheit so viel CO2 in die Atmosphäre entweicht wie bei Kohle. Gleiches gilt übrigens auch für den nationalen CO2-Preis. Auch hier wird die Verbrennung von Holz mit null Emissionen verbucht und bekommt im Wärmebereich dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber fossilen Varianten und keine Nachteile im Vergleich zu emissionsfreien Technologien wie der (mit erneuerbarem Strom betriebenen) Wärmepumpe.
Klimaschutzsofortprogramm mit unkonkreten Plänen
Wie die deutschen Klimaziele in Zukunft zu erreichen sind, das wollen die Ampel-Parteien laut Koalitionsvertrag in einem Klimaschutzsofortprogramm darlegen. In einem bekannt gewordenen Entwurf sind zwar grundsätzlich gute Ansätze zum Thema Biomassenutzung zu erkennen –beispielsweise soll das Kaskadenprinzip, das heißt stoffliche vor energetischer Nutzung, besser verankert werden und die Holzvorräte in den Wäldern erhöht werden. Doch es bleibt abzuwarten, wie die konkrete Umsetzung in den entsprechenden Gesetzen ausgestaltet wird. Auch die geplante „nachhaltige Biomassestrategie“ muss hier die richtigen Weichen stellen. Der NABU wird sich in den dazu kommenden Beteiligungsverfahren entsprechend einbringen.
Der NABU fordert:
Subventionen und andere Unterstützungsmechanismen für Energie aus Holzverbrennung müssen kurzfristig beendet werden.
Diese Gelder sollten stattdessen ausschließlich für die Förderung echter emissionsfreier Energiequellen wie Wind-, Solar- und Geothermie-Energie genutzt werden.
Primärholz muss für die stoffliche Nutzung (am Beginn einer Kaskaden-Nutzung im Sinne der Kreislaufwirtschaft) zur Verfügung stehen. Die energetische Holzbiomasse-Nutzung muss auf stofflich nicht nutzbares Sekundär-Holz (Abfälle und Reststoffe aus der stofflichen Holzverarbeitung) beschränkt werden.
Michaela Kruse, Campaignerin Energie und Kohleausstieg

Effektiver Klimaschutz braucht erneuerbare Energien und intakte Natur! – Foto: NABU/Eric Neuling

Krieg, Krise und Politik
Das Klimaschutz-Sofortprogramm muss noch viel größer werden
05. Mai 2022 – Wir sind in der Krise. Und nein, ich meine nicht den brutalen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Ich meine auch nicht die inzwischen zwei Jahre andauernde Coronapandemie. Wir sind schon seit vielen Jahren inmitten der Natur- und Klimakrise. Immer mehr Arten verschwinden. Die Dramatik dessen hat unser Kollege Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutz Rings (DNR), in einem Interview verbildlicht: Die Artenvielfalt ist wie ein Jenga-Turm. Je mehr Arten aussterben, desto mehr Holzklötzchen fehlen und desto instabiler wird das Gesamtsystem. Bis es schließlich kippt.
Auch die Klimakrise schreitet stetig voran. In trauriger Regelmäßigkeit wird vermeldet, dass der letzte Winter viel zu warm war und die letzten Monate viel zu trocken waren. Und wer in der Nachrichtenlage zwischen den grausam ermordeten Menschen im ukrainischen Butscha oder den inzwischen über 135.000 in Zusammenhang mit Corona gestorbenen Menschen allein in Deutschland aufmerksam war, erinnert sich vielleicht noch an die dramatischen Überschwemmungen im Ahrtal oder auch an Orkan Zeynep. Beide Ereignisse sind eindeutige Indikatoren für die Dramatik der Klimakrise hierzulande.
Prognose: Bis zu 16 Prozent der Arten weltweit sterben aus
Die Auswirkungen, die wir jetzt schon erleben sind schlimm. Aber sie drohen noch viel schlimmer zu werden, wenn wir nicht entschlossen dagegen ankämpfen. Übrigens auch mit dramatischen Folgen für die Artenvielfalt. Der Weltbiodiversitätsrat warnt, dass bei aktueller Prognose der Erderhitzung bis zu 16 Prozent der weltweiten Arten aussterben können. Sechzehn Prozent! Um beim Jenga-Bild zu bleiben: Das wird den Turm mindestens gewaltig ins Schwanken bringen, wenn nicht gar zum Kippen.
So wichtig es ist, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die „Zeitenwende“ im Kontext des Krieges mit der Ukraine eingeläutet hat, so wichtig muss es auch sein, alle Maßnahmen zur Sanktionierung Russlands und zur Unterstützung der Ukraine in den Kontext der Klimakrise zu stellen. Die Unabhängigkeit von russischen Energieimporten ist dringend notwendig. Sie sollte aber nicht dazu führen, dass neue Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern aufgebaut werden. Denn Klimakrise bekämpfen heißt, unabdingbar aufzuhören fossile Energien, also Kohle, Öl und Gas, zu verbrennen.
Ein gutes und starkes Klimaschutz-Sofortprogramm, wie es im Koalitionsvertrag angekündigt war, hilft uns aus der Abhängigkeit von Russland und beschleunigt die Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss natürlich beschleunigt werden. Deshalb ist es gut und richtig, dass die EEG-Novelle endlich höhere Ausbauziele setzt. Dass dies aber naturverträglich geschehen muss, ist unabdingbar, sonst kommen wir vom Regen in die Traufe. Aber für Klimaschutz und für die Unabhängigkeiten von fossilen Kohlenwasserstoffen brauchen wir noch viel als mehr erneuerbare Energien. Deshalb darf auch das angekündigte Klimaschutz-Sofortprogramm nicht kleiner werden – auch wenn der Fokus der medialen Aufmerksamkeit nicht darauf liegt. Nein, im Gegenteil, das Sofortprogramm muss noch viel größer werden als vor Beginn des Kriegs in der Ukraine. Denn die Dringlichkeit ist nochmal deutlich größer geworden.
Mehr Maßnahmen für den Gebäudesektor nötig
Der jüngst durchgesickerte Entwurf des Klimaschutz-Sofortprogramm bildet die Dringlichkeit noch nicht ab. Zumal im Verkehrs- und Gebäudesektor sind weiterführende Klimaschutzmaßnahmen sogar verpflichtend erforderlich, denn die festgeschriebenen Ziele wurden im Jahr 2021 krachend verfehlt. Das Klimaschutzsofortprogramm muss deshalb noch viel mehr Maßnahmen für den Gebäudesektor enthalten: weg von fossilen Heizungen, hin zu vor allem Wärmepumpen. Das Ganze aber flankiert mit einer deutlich steigenden Sanierungsrate. Die Unternehmensberater würden sagen, die „low hanging fruits“ müssen jetzt zuerst geerntet werden, deshalb ist ein Mindesteffizienzstandard für Bestandsgebäude wichtig. Auch die verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen auf allen neuen Dächern und bei Sanierung muss jetzt formuliert werden. Denn mehr Strom brauchen wir in jedem Fall, wenn wir die alten Abhängigkeiten lösen und die Krisen bewältigen wollen.
Das Mehr an Maßnahmen muss auch für den Verkehrssektor gelten. Meine Kollegen aus dem Verkehrsteam haben schon mal eine umfangreiche Maßnahmenliste für Minister Volker Wissing (FDP) zusammengestellt – siehe unteren Blogbeitrag.
Noch ist es machbar ist es die Klimaziele zu erreichen. Man muss es nur wollen! Und gut gewählte Maßnahmen im Klimaschutz helfen in anderen Krisen.
Sebastian Scholz, Leiter Energiepolitik/Klimaschutz
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Klimaschutz und Naturschutz müssen zusammen gedacht werden – Foto: NABU/Heidrun Burchard” title=”Klimaschutz und Naturschutz müssen zusammen gedacht werden – Foto: NABU/Heidrun Burchard”/>Klimaschutz und Naturschutz müssen zusammen gedacht werden – Foto: NABU/Heidrun Burchard

Naturverträglich und rechtssicher:
Die Neuregelung des Naturschutzes im Windenergie-Eckpunktepapier muss dringend überarbeitet werden
04. Mai 2022 – Extreme Hitze von über 45°C, wie sie die Menschen aktuell in Indien und Pakistan erleben, tritt normalerweise nur alle 50 Jahre auf. Mittlerweile müssen die Menschen in diesen Regionen alle vier Jahre mit diesen Temperaturextremen rechnen. Die Folgen der Klimakrise werden weltweit immer deutlicher spürbar. Zudem führt uns derzeit der völkerrechtswidrige Angriffskrieg in der Ukraine unsere Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen deutlich vor Augen. Es zeigt sich jetzt das Versagen der vergangenen Jahre, den Ausbau der erneuerbaren Energien angemessen voranzutreiben.
Deshalb ist es richtig, dass sich die neue Bundesregierung intensiv mit den Erneuerbaren beschäftigt und ihren Ausbau beschleunigen will. Viele Ausbauhemmnisse wurden dabei bereits in den Blick genommen. So laufen Verfahren, um die pauschalen Abstände von Windenergieanlagen zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren deutlich zu verringern und die Möglichkeit der Bundesländer abzuschaffen, neue pauschale Abstände zu Wohnbebauung festzulegen. Außerdem haben Umwelt- und Wirtschaftsministerium ein Eckpunktepapier vorgelegt, mit dem Naturschutzfragen bei Windenergieplanungen neu geregelt werden sollen.
Schnellerer Ausbau braucht fachlich bessere Regelungen des Naturschutzes
Das im April veröffentlichte Eckpunktepapier sieht unter anderem Standardisierungen von Natur- und Artenschutzfragen vor, die bisher gar nicht oder in den Bundesländern unterschiedlich geregelt worden sind. Dazu gehört die Frage, wann eine geplante Windenergieanlage für eine windenergiesensible Vogelart so gefährlich ist, dass davon ausgegangen werden muss, dass der Vogel durch Bau und Betrieb der Anlage zu Tode kommen würde. Diese Frage behandelt das Eckpunktepapier für bestimmte Vogelarten, die auf einer Liste zusammengefasst sind.
Eine weitere Regelung des Eckpunktepapiers soll es Projektbetreiber*innen erleichtern, eine artenschutzrechtliche Ausnahme zu beantragen. Mit einer solchen Ausnahme können Windenergieanlagen auch dann gebaut werden, wenn davon ausgegangen werden muss, dass ein Vogel durch eine geplante Anlage zu Tode käme und Vermeidungsmaßnahmen nicht ausreichen würden, um dieses Tötungsrisiko wirksam abzusenken. Voraussetzung für die Ausnahme ist unter anderem, dass sich der Zustand der Population der betroffenen Art als Ganzes trotz des Verlustes des einzelnen Vogels nicht verschlechtert. Die Erleichterungen sehen beispielsweise vor, dass die Behörden von bestimmten Vermutungen ausgehen können, ganz ohne Nachweis der Projektplaner*innen, dass das Projekt keine negativen Auswirkungen auf den Zustand der Population haben wird.Ziel dieser Neuregelungen der Artenschutzfragen durch das Eckpunktepapier ist es, den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Dabei wird ein entscheidender Punkt übersehen: Die Neuregelungen können nur dann eine beschleunigende Wirkung entfalten, wenn sie rechtssicher ausgestaltet sind. Anders gesagt: Die neuen nationalen Regelungen dürfen nicht im Konflikt mit dem Schutz der Arten durch das EU-Recht stehen. Doch genau so einen Konflikt lassen die aktuellen Vorschläge vermuten. Denn alle Vogel- und Fledermausarten, die besonders vom Ausbau der Windenergie betroffen sind, werden durch EU-Recht in Form der EU-Vogelschutz- und der FFH-Richtlinien geschützt.
Eine Neuregelung für nur einen kleinen Teil aller betroffenen Arten wird dem Schutz durch die EU-Richtlinien nicht gerecht. Außerdem hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass Genehmigungsbehörden das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausnahme beweisen und ihre Entscheidung genau begründen müssen. Für Vermutungen, auf die sich die Behörde nach dem Eckpunktepapier stützen können soll, ist daher kein Raum. Eine Neuregelung des Naturschutzes, wie durch das Eckpunktepapier vorgeschlagen, würde deshalb dazu führen, dass das deutsche Naturschutzrecht mit dem europäischen Recht im Konflikt stünde. Diese Rechtsunsicherheit führt zu Klagen und Verzögerungen beim Ausbau der Windenergie. Das kann nicht das Ziel der Bundesregierung sein.
Eckpunktepapier rechtssicher gestalten, statt EU-Recht umgehen
Für einen naturverträglichen und beschleunigten Ausbau der Windenergie brauchen wir keine Schnellschüsse, sondern fachlich saubere und vor allem rechtssichere Lösungen. Die angestrebten Änderungen im Eckpunktepapier müssen deshalb dringend nachgebessert und auf eine solide fachliche Grundlage gestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Neugestaltung der Frage des Tötungsverbots und den Regelvermutungen zur artenschutzrechtlichen Ausnahme.
Entscheidend für die Frage des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie ist aber auch, wo genau die Anlagen gebaut werden. Durch eine gute überregionale Planung des Ausbaus, bei der naturschutz-sensible Bereiche von vornherein ausgeschlossen werden, können nachgelagerte Konflikte auf Genehmigungsebene vermieden werden. Es muss deshalb dringend geklärt werden, wie Flächen ausgewählt werden, um das Ziel zu erreichen, zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie auszuweisen. Hierzu gehört auch, die noch bestehenden pauschalen Abstände von Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen, wie etwa in Bayern und NRW, abzuschaffen.
Die Energiewende müssen wir ganzheitlich denken. Windenergie ist eine tragende Säule der Energiewende. Darüber dürfen wir aber die Potenziale der Solarenergie für einen naturschonenden Ausbau nicht vergessen. Durch eine Solardachpflicht für alle Neubauten kann der Strom verstärkt dort erzeugt werden, wo er verbraucht wird. Dennoch muss neben der naturverträglichen Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien auch der Energieverbrauch reduziert werden. Ein Bundesprogramm für Energieeffizienz und Energiesparen sowie ein allgemeines Tempolimit sind einfache Maßnahmen, die einen großen Beitrag dazu leisten können. In der aktuellen Klimakrise kommen wir an einem konsequenten Wechsel auf Erneuerbare nicht vorbei – aber innerhalb der akuten Biodiversitätskrise unbedingt im Einklang mit der Natur. Denn Klimaschutz und Naturschutz müssen zusammen gedacht werden.
Katharina Stucke (Leiterin Projektteam „Naturverträglicher und beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien“)
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In vielen Bereichen sinken die Emissionen, im Verkehr stagnieren sie. Ein flächendeckendes Tempolimit könnte dem schnell und einfach entgegenwirken. – Foto: Helge May” title=”In vielen Bereichen sinken die Emissionen, im Verkehr stagnieren sie. Ein flächendeckendes Tempolimit könnte dem schnell und einfach entgegenwirken. – Foto: Helge May”/>In vielen Bereichen sinken die Emissionen, im Verkehr stagnieren sie. Ein flächendeckendes Tempolimit könnte dem schnell und einfach entgegenwirken. – Foto: Helge May

Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr
Die große Leerstelle im Osterpaket
20. April 2022 – Ob das Osterpaket den erhofften Effekt für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland bringt, wird sich erst noch zeigen. Eines ist hingegen schon heute klar: Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehrsbereich sind in diesem ersten Teil des Klimaschutzsofortprogramms nicht enthalten. Umso wichtiger, dass sie im zweiten Teil, dem sogenannten Sommerpaket stehen werden. Denn Jahrzehnte der Stagnation der Emissionen im Verkehrssektor frustrieren nicht nur klimabewegte Menschen. Auch die ethische wie auch volkswirtschaftliche Problematik einer stark auf das Auto, den Lkw und vor allem den Verbrennungsmotor ausgerichteten Mobilität wurde im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine deutlich sichtbar. Die hektischen Versuche, steigenden Spritpreisen zumindest temporär durch Tankrabatte, Steuersenkungen und ähnliche Ansätze zu begegnen, übertünchen dabei allenfalls den Kern des Problems und setzen in jedem Fall fatale Fehlanreize,
Nachdem der Verkehrssektor seine Vorgaben aus dem Klimaschutzgesetz im Jahr 2021 nicht erfüllen konnte, muss Verkehrsminister Wissing nun mit einem überzeugenden Maßnahmenpaket für das Sofortprogramm aufwarten. Es wird nicht reichen, hier lediglich die teure Anreizpolitik seines Vorgängers, Andreas Scheuer, fortzusetzen. Kaufzuschüsse für Elektroautos, Wallboxen oder Fördermittel für synthetische Kraftstoffe und Ladeinfrastruktur auszuloben sowie Finanzierungszusagen für die Deutsche Bahn und den ÖPNV zu machen, reichen nicht aus.
Verkehr: Einsparpotenziale nutzen
Die großen Einsparpotenziale liegen im Bereich der ordnungspolitischen und fiskalischen Instrumente. Das heißt übersetzt: Klimaschädliches Verhalten, etwa der Kauf PS-starker SUVs oder Sportwagen, muss in Zukunft deutlich teurer werden. Ähnliches gilt für das Fliegen. Ein flächendeckendes Tempolimit auf der Straße ist längst überfällig. Der Staat muss eingreifen, um bestimmte Wohlstandsexzesse abzustellen und stattdessen Mobilitätslösungen für alle auf den Weg zu bringen, um damit künftig – unter dem Eindruck der Klimakrise – Teilhabe und Daseinsvorsorge in allen Regionen Deutschlands zu gewährleisten. Dabei ist vor allem Klimaminister Habeck gefordert, seinem Kabinettskollegen kritisch auf die Finger zu schauen und auf ein überzeugendes Gesamtpaket zu drängen.
Konkret muss das Sommerpaket folgende Elemente enthalten:
Ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Landstraßen und 30 km/h innerorts
Eine Reform der Kfz-Steuer: Verbrauchsstarke Fahrzeuge müssen deutlich mehr Kfz-Steuer entrichten als Stand heute der Fall ist. Die Mittel würden damit auch die zunehmenden Einnahmeausfälle durch einen steigenden Anteil an Elektroautos im Gesamtbestand auffangen.
Eine neue Zulassungssteuer, wie sie auch in anderen Ländern beim Kauf der Fahrzeuge erhoben wird und gestaffelt nach dem CO2-Ausstoß bis zu mehrere Tausend Euro betragen kann. Die Einnahmen könnten zur Quersubventionierung umweltfreundlicher Mobilitätsangebote eingesetzt werden.
Die Abschaffung der Dienstwagenregelung zugunsten eines Mobilitätsgeldes, zumindest aber die Überarbeitung der bestehenden Regelung mit dem Ziel, die Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor deutlich schlechter zu stellen als die Nutzung emissionsfreier Fahrzeuge (geldwerter Vorteil).
Ein Klimacheck für alle Projekte des Bundesverkehrswegeplans sowie der sofortige Beginn mit den Arbeiten an einem integrierten Bundesmobilitätsplan 2040, der den Erfordernissen des Klima-, Natur- und Artenschutzes sowie den Flächenverbrauchszielen Rechnung trägt.
Ein Moratorium für den Fernstraßenbau in Deutschland bis der Bundesmobilitätsplan 2040 vorliegt. Die Infrastrukturmittel sollten bis auf Weiteres ausschließlich für den Erhalt und klimafreundliche Projekte verausgabt werden.
Die Angleichung der Diesel- an die Benzinsteuer
Das Eintreten Deutschlands für eine Verschärfung der CO2-Grenzwerte für Pkw und Lkw über den Vorschlag der EU-Kommission hinaus.
Die zeitnahe Umsetzung der Eurovignetten-Richtlinie mit dem Ziel, die maximalen Hebesetze für eine CO2-basierte Lkw-Maut zu verankern.
Der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur (HPC) für batterieelektrische Lkw entlang des Autobahn-Kernnetzes.
Ein Förderprogramm für die Kombination aus PV-Anlage und Wallbox für Privathaushalte und Unternehmen.
Umfassende Finanzierungszusagen für die Stärkung von Bahn und ÖPNV.
Die zügige Umsetzung des Deutschlandtakts inklusive dem nötigen Kapazitätsaufbau.
Die Umsetzung eines flächendeckenden Radfernwegenetzes durch den Bund sowie ein Investitionsprogramm zur Bezuschussung der kommunalen Radwegeinfrastruktur.
Die Schaffung der nötigen Personalstellen in den Planungs- und Genehmigungsbehörden, um die Infrastruktur für klimafreundliche Verkehrsträger rasch umzusetzen.
Das Eintreten Deutschlands für einen vollständigen Ausstieg aus Biokraftstoffen im Zuge der RED III-Verhandlungen auf europäischer Ebene.
Ein Ende der Förderung von LNG-betriebenen Fahrzeugen (Schiffe und Lkw).
Modernisierungsoffensive für alle Schiffe der öffentlichen Hand: Bis 2040 werden alle Schiffe auf grüne Antriebtechnologien umgestellt, nachgerüstet oder entsprechend neu angeschafft.
Die Ausstattung sämtlicher Liegeplätze in deutschen Häfen mit Landstromanschlüssen.
Grüne Inselverkehre: Aufsetzen eines Förderprogramms, um alle innerdeutschen Inselverkehre bis 2040 vollelektrisch zu betreiben.
Im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms fördert die Bundesregierung die Errichtung eines „Green Hub“ in Deutschland, um im Jahr 2030 Start- und Endpunkt für einen grünen Schifffahrts-Korridor zu sein. Dazu gehören Investitionen in Landstromanlagen, Lade- und E-fuel-Infrastruktur.
Das Eintreten Deutschlands für ein weltweites Schwerölverbot.
Die Einrichtung eines europäischen Emissionshandels für die Schifffahrt. Die Einnahmen sollten der Branche teilweise für den Umstieg auf emissionsfreie Antriebe zur Vorfügung gestellt werden.
Fazit
Es gäbe etliche Möglichkeiten, effektive Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr zu ergreifen. Die Bundesregierung ist aufgerufen, hier einen deutlichen Unterschied zu den Vorgängerregierungen zu machen.
Daniel Rieger (Leiter Verkehrspolitik)
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Heizungsanlage – Foto: Helge May” title=”Heizungsanlage – Foto: Helge May”/>Heizungsanlage – Foto: Helge May

Was bringt das „Entlastungpaket“ für den Klimaschutz?
Verkehr, Gebäude und Energie: Viele ungenutzte Chancen, vereinzelte Lichtblicke
25. März 2022 – Die NABU-Expert*innen für Verkehr, Gebäude und Energie haben sich die Pläne der Koalition genauer angeschaut: Hält das Entlastungspaket der Ampelkoalition, was es für den Klimaschutz verspricht? Das Maßnahmenpaket soll Verbraucher*innen angesichts der aktuell hohen Energiepreise entlasten, lässt aber zahlreiche Chancen für nachhaltigen und zukunftssicheren Klima- und Naturschutz ungenutzt verstreichen. Mit einer pauschalen statt sozial abgestuften Steuersenkung bei Benzinpreisen wird eine klimaschädliche Subvention eingeführt, die den Verbrauch weiter auf hohem Niveau hält. Kurzfristig wirksame Maßnahmen wie ein Tempolimit werden wiederholt außer Acht gelassen. Positiv bewerten wir die Nachbesserungen im Gebäudesektor, auch wenn der fehlende Einbaustopp für Gasheizungen inkonsequent ist.
Gebäude: Zaghafte Schritte Richtung Energieeffizienz
Ohne Energieeinsparung und Energieeffizienz kann der Gebäudesektor nicht unabhängig von Öl und Gas werden. Entsprechende Maßnahmen im Entlastungspaket sind jedoch überschaubar. Es findet sich aber ein Verweis darauf, dass die energetisch schlechtesten Gebäude prioritär saniert werden sollen. Dies interpretieren wir als klares Bekenntnis zu Mindesteffizienzstandards im Bestand. Diese müssen noch dieses Jahr auf nationaler Ebene eingeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass knappe erneuerbare Energieträger nicht in energetisch schlechten Gebäuden „verschwendet“ werden. Effizienz und Erneuerbare müssen hier zwingend „Hand in Hand“ gehen. Dabei können individuelle Sanierungsfahrpläne helfen, welche aus unserer Sicht bei Neuvermietung, Heizungstausch und Eigentümerwechsel kostenlos und verpflichtend durchgeführt werden sollten.
Wir begrüßen, dass jede neu eingebaute Heizung (im Neubau und Bestand) bereits ab 2024 (und nicht wie im Koalitionsvertrag vorgesehen ab 2025) mit 65 Prozent Erneuerbaren betrieben werden soll. Dies kommt einem de facto Ausstieg nahe, da so kaum eine Öl- und Gasheizung betrieben werden kann. Auch hier hätten wir uns allerdings ein klares Bekenntnis zum Einbaustopp fossiler Heizungen gewünscht. Das Austauschprogramm von Gasheizungen zu Wärmepumpen ist hier schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Heizen mit Holz oder Holzpellets hingegen ist keine Lösung, da Holz und Holzreststoffe wertvolle Ressourcen sind, die nicht verbrannt werden sollten und die Emissionsbelastungen höher sind als die von Kohle, Gas und Öl. Es bleibt aber die Gefahr, dass aufgrund mangelnder Energieeffizienzmaßnahmen eine de facto Verbrauchsreduktion ausbleibt.
Verkehr: Geringerer Spritverbrauch nicht in Sicht
Was die Entlastung im Verkehr betrifft, so ist es schon ein Fortschritt, dass nicht nur Autofahrer*innen in den Blick genommen wurden. Mit dem Vorschlag für drei Monate ein günstiges ÖPNV-Ticket anzubieten, werden hoffentlich Personen überzeugt, auf klimafreundliche Verkehrsmittel umzusteigen. Letztlich muss es aber dauerhaft lukrativer sein, auf öffentlichen Nahverkehr oder Rad umzusteigen.
Das Paket sieht leider einen Benzinpreisrabatt vor, wie ihn die FDP angekündigt hat: Durch eine vorübergehende Senkung der Energiesteuer für Benzin und Diesel sollen die Preise an den Tankstellen sinken. Entgegen dem Ziel des Entlastungspaketes wird damit keine Verbrauchsreduktion erzielt. Im Gegenteil: Die niedrigeren Preise verschleiern, dass sparsameres und vor allem weniger Autofahren das Gebot der Stunde sein muss. Besonders heikel ist dies, weil 30 Prozent der deutschen Rohölimporte aus Russland stammen, die mit diesem Paket nicht reduziert werden. Zudem ist die Verteilungswirkung fatal: Vor allem besser verdienende Haushalte, die viel Autofahren, profitieren von günstigeren Preisen.
Fazit
Für den Verkehr hätte es Maßnahmen gebraucht, die den Preisdruck reduzieren, indem sie die Nachfrage nach Benzin und Diesel senken: Beispielsweise ein (temporäres) Tempolimit, Autofreie Tage oder ein Vorstoß für schärfere EU-Flottengrenzwerte für Pkw. Auch diese altbekannten, teils heiligen Kühe, müssen geschlachtet werden. Nur so entsteht eine realistische Chance, schnell unabhängig von fossilen Energieimporten zu werden und die notwendigen Investitionen für langfristigen, wirksamen Klimaschutz anzustoßen. Dafür braucht es ein milliardenschweres Energieeffizienzpaket.
Lisa Storcks (Referentin für Energiepolitik und Klimaschutz), Michaela Kruse (Campaignerin Energie und Kohleausstieg) und Nikolas von Wysiecki (Referent für Verkehrspolitik)
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Biogasanlage in der Allerniederung bei Ludwigslust – Foto: NABU/K. Karkow

Wieviel Bioenergie ist nachhaltig?
Biomassestrategie muss Mengen auf wirklich naturverträgliches Potential begrenzen
27. Januar 2022 – In der zweiten Januarwoche ging es Schlag auf Schlag: Nacheinander stellten das neue Wirtschafts- und Klimaschutzministerium, das Umweltministerium und Landwirtschaftsministerium ihre Pläne für die kommenden Jahre vor. Dabei wurde schnell klar, dass die grünen Regierungsmitglieder vieles anders – und für die Umwelt und Klima besser – machen wollen als ihre Vorgänger.
Umweltministerin Steffi Lemke möchte ein „Zeitalter der Renaturierung einläuten“, Landwirtschaftsminister Cem Özdemir will einen „Neustart“ in der Landwirtschaft. Und Klimaschutzminister Robert Habeck plant endlich den Ausbau der erneuerbaren Energien auf das für die Klimaziele notwendige Maß zu beschleunigen.
Aufschreckende Zahl aus dem Wirtschaftsministerium
Allerdings stellt Habeck in seiner Eröffnungsbilanz einen Satz vor, der Umweltschützer aufschreckt, und der die Naturschutzziele seiner Kabinettskolleg*innen in Frage stellt: Die energetische Nutzung von Biomasse solle auf das „nachhaltig verfügbare Potential“ von 1.000 bis 1.200 PJ (Petajoule, Maßeinheit von Energie, 1 PJ entspricht ca. 278,8 Gigawattstunden) pro Jahr „begrenzt“ werden.
Das Problem: Von Begrenzung kann bei dieser Zahl keine Rede sein! Im Vergleich zu heute ist es eine Erhöhung – aktuell sind es etwa 880 PJ. Und bereits diese Menge ist nicht naturverträglich, denn sie wird zu einem großen Teil aus Energiepflanzen in Intensivkultur sowie aus Holz erzeugt. Somit trägt Bioenergie zum Artenverlust in der Landwirtschaft und zur Übernutzung der Wälder bei. Zudem hat Bioenergie im Vergleich zu Energie aus Wind und Sonne einen weitaus höheren Flächenbedarf. Die Flächen stehen demnach nicht mehr für Renaturierung zur Verfügung und zusätzlich wird die Nahrungsmittelproduktion in ökologisch wertvolle Gebiete wie Moore verdrängt. All dies schadet auch dem Klima oft mehr, als dass es ihm nützt.
Biomasse steht nur sehr begrenzt zur Verfügung
In Zukunft wird die Biomasse zunehmend auch für andere Zwecke als für die Energieerzeugung gebraucht werden – zum Beispiel als Grundstoff in der chemischen Industrie, wo unter anderem Erdöl durch pflanzenbasierte Stoffe ersetzt werden muss.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat 2019 in einer ausführlichen Studie die Ressourcenströme der Zukunft unter die Lupe genommen und ist zu dem Schluss gekommen, dass im Jahr 2050 nur 216 PJ Biomasse genutzt werden können und sollten. Das heißt: Ein Fünftel der nun von Minister Habeck vorgeschlagenen Menge. Und dabei bezieht sich die UBA-Zahl sogar auf Energie und stoffliche Nutzung. Energie aus Biomasse hat in einer ressourcenschonenden Zukunft nur einen sehr kleinen Platz – Biomasse ist schlicht zu schade zum Verheizen.
Nachsteuern in der Biomassestrategie nötig – hier beraten wir gerne!
Die genaue Ausgestaltung der Regierungspläne soll nun in einer „nachhaltigen Biomassestrategie“ konkretisiert werden. Daran sollten die Umweltverbände – ebenso wie Umwelt- und Landwirtschaftsministerium – dringend beteiligt werden. Wir müssen sicherstellen, dass die Bioenergie auf ein wirklich naturverträgliches Potential begrenzt wird, anstatt sie noch weiter auszubauen. Und auch die stoffliche Biomassenutzung muss dringend Bestandteil der Strategie sein. Denn wenn Biodiversitätsoasen wie Wälder und Wiesen einer intensiven Flächennutzung weichen müssen, ist es egal, ob dies für Bioenergie oder die stoffliche Nutzung von Biomasse geschieht.
Ressourcenschutz, Naturschutz und Klimaschutz müssen Hand in Hand gehen – denn wir brauchen gesunde Ökosysteme und mehr Naturschutzflächen ebenso dringend wie CO2-neutrale Energie.
Dr. Steffi Ober, Teamleiterin Ökonomie und Forschungspolitik

Bei der Getreideernte – Foto: Stan Petersen/Pixabay

Wandel der Landwirtschaft kommt in Bewegung
NABU bewertet Özdemirs Regierungserklärung
14. Januar 2022 – Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hat heute im Bundestag das Arbeitsprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vorgestellt. Er kündigte an, die Agrarpolitik auf nationaler und europäischer Ebene so umgestalten zu wollen, dass sie der Natur, dem Tierwohl, den Landwirt*innen sowie den Verbraucher*innen gleichermaßen von Nutzen ist.
Özdemir betonte dabei, dass drei Dinge besonders wichtig seien: hochwertige und bezahlbare Lebensmittel, Wertschätzung und Wertschöpfung für Landwirte sowie besserer Schutz von Klima, Umwelt, Artenvielfalt und die artgerechte Haltung von Tieren. Es sei beispielsweise eine Sauerei, dass die Landwirte zu wenig Geld bekämen, so der Minister. Ein Landwirt erhalte nur 22 Cent eines Euros, das Verbraucher*innen im Supermarkt für Schweinefleisch zahlen.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) – Foto: BMEL/Thomas Trutschel/phototek

Unterstützung für Umbau der Nutztierhaltung
Der Ökolandbau sei das agrarische Leitbild, betonte Özdemir weiterhin. Der Anteil sollte bis 2030 bei 30 Prozent liegen, nicht nur in der Fläche, sondern auch im Supermarktregal. Der Umbau der Nutztierhaltung solle ebenfalls unterstützt werden. Die Zukunftskommission Landwirtschaft, in der auch NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger mitgearbeitet hat, und das Kompetenznetzwerk Tierhaltung hätten sehr gute Ideen geliefert. Jetzt gehe es an die Umsetzung.
Auch die Forstwirtschaft sollte in den Fokus beim Klima rücken. Dafür nannte Özdemir unter anderem die Wiederbewaldung, den klimaresilienten Waldumbau und das Heben von Klimasenkenpotenzialen der Wälder.
Gut für das Klima: Rückgang von Tierbeständen
Aus NABU-Sicht ist klar, dass im Kampf gegen die Natur- und Klimakrise eine tiefgreifende Veränderung der Landnutzung dringend notwendig ist. Die angekündigten Pläne Özdemirs zur Reduktion der Tierbestände sind zu begrüßen, da mit dieser verschiedene Probleme gelöst werden können, wie überhöhte Nitratwerte im Grundwasser oder die Eutrophierung von Oberflächengewässern. Es ist daher nur folgerichtig, die Tierzahlen an die landwirtschaftlichen Flächen zu binden. Schon allein, um das Klima zu schützen, braucht es einen Rückgang der Tierbestände. Außerdem sollten mehr Tiere auf der Weide gehalten werden, weil es der Artenvielfalt und dem Tierwohl dient.
Wir erwarten, dass bis spätestens 2023 ein Konzept dafür entwickelt wird, wie der Ausstieg aus der pauschalen Flächensubventionierung gelingen kann, die Betriebe und Natur gleichermaßen in einen Teufelskreis der landwirtschaftlichen Intensivierung geführt haben.
Wertschätzung für landwirtschaftliche Betriebe
Cem Özdemir muss sich europaweit Partner dafür suchen, um das EU-Agrarsystem vom Kopf auf die Füße zu stellen. Die jährlich über 50 Milliarden Euro Steuergelder müssen künftig ausschließlich dafür genutzt werden, Landwirtinnen und Landwirte für Maßnahmen zu honorieren, die dem Natur- und Klimaschutz und damit der ganzen Gesellschaft dienen. So können die schädlichen Agrarsubventionen zu echten Zukunftsinvestitionen werden. Statt weiter am Subventionstropf zu hängen, erhalten landwirtschaftliche Betriebe dann Wertschätzung und eine langfristige Planungsperspektive.
Da das Thema Fischerei in seiner ersten Rede nicht zur Sprache kam, möchte der NABU den neuen Minister daran erinnern, dass er große Verantwortung für gesunde und artenreiche Gewässer trägt.
Christine Tölle-Nolting, Referentin für Agrarpolitik und ländliche Räume und Konstantin Kreiser, Teamleiter Landnutzung
Für mehr Infos folgen Sie @NABU_Biodiv

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