Source: DGB – BundesvorstandDas WLAN ruckelt, das Mikrofon spinnt, die Kamera funktioniert nicht. Die Teilnahme an einer Videokonferenz kann an den Nerven zehren. Zugleich sind Videokonferenzen äußerst praktisch, das gilt auch für Personalräte. Für die Gremien gibt es in diesem Zusammenhang allerdings einiges zu beachten. Was genau, erklären wir auf Grundlage des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG).
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Neun Fragen zur digitalen Personalratssitzung
