Source: DGB – Bundesvorstand12.01.2023
klartext Nr. 01/2023
Was bringt die Wohngeldreform?
Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten. Sie ist eine gute Maßnahme, die Menschen mit geringem Einkommen dabei unterstützt auch in der Krise ihre Wohnkosten zu zahlen. Die wohnungspolitischen Probleme lassen sich damit aber nicht lösen. Dazu braucht es weitreichendere Maßnahmen.
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Neue Wohngeldreform seit 1. Januar in Kraft getreten
Im Eiltempo haben Bundestag und Bundesrat das Wohngeld-Plus-Gesetz vergangenen Herbst verabschiedet. Die Wohngeldreform ist somit zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und bildet einen wichtigen Baustein zur Entlastung von Bürger*innen mit geringem Einkommen.
Zwei Millionen Haushalte haben Anspruch auf Wohngeld
Positiv hervorzuheben ist die Stärkung und Ausweitung des Wohngeldes. Statt bislang 600.000 Haushalte sollen nach der Reform zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben. In der Regel können zum Mindestlohn Beschäftigte und Rentner*innen mit vergleichbaren Einkommen mit einem Wohnkostenzuschuss rechnen. Zudem soll sich der durchschnittliche Wohngeldbezug von bislang 180 Euro pro Monat mehr als verdoppeln. Dies liegt in erster Linie daran, dass die gestiegenen Heizkosten in der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.
Anspruch wird stets individuell geprüft
Ob Anspruch auf Wohngeld besteht, ist stets individuell zu prüfen, da neben Einkommen und Miethöhe auch der Wohnort und weitere Haushaltsmitglieder eine Rolle spielen. Eine Orientierung bieten Beispielrechnungen (siehe Grafik). Bezieher*innen von Bürgergeld haben keinen Anspruch auf Wohngeld, BAföG- und Ausbildungsbeihilfeempfänger*innen im Regelfall auch nicht. Für Beschäftigte mit geringem oder mittlerem Einkommen lohnt es sich in jedem Fall, eine Anspruchsberechtigung zu prüfen. Der DGB hat dazu alle notwendigen Informationen zusammengestellt sowie einen individuellen Wohngeldrechner konzipiert.
DGB
DGB fordert ein befristetes Kündigungsmoratorium
Ein großer Pferdefuß der Reform ist, dass die hohe Anzahl an erwarteten Anträgen von den Wohngeldstellen voraussichtlich nicht schnell bearbeitet werden kann. Bereits heute warten Betroffene in manchen Städten mehrere Monate auf ihren Bescheid. Nach einer Bewilligung wird das Wohngeld rückwirkend gezahlt, weswegen der Antrag noch im Januar gestellt werden sollte. Um zu verhindern, dass bis zur Bewilligung Menschen aufgrund ausstehender Mietzahlungen ihre Wohnung verlieren, fordert der DGB ein befristetes Kündigungsmoratorium, wie es zu Beginn der Corona-Pandemie galt. Doch bedauerlicherweise blockiert das FDP-geführte Justizministerium die Einführung dieses schnell helfenden und kostenlosen Instruments.
Menschen müssen wissen, dass sie Ansprüche haben
Eine zweite Herausforderung der Reform ist, dass die Menschen überhaupt erfahren, dass sie Anspruch auf Wohngeld haben. Hier sind öffentliche Stellen aber auch zivilgesellschaftliche Organisationen in der Verantwortung, aufzuklären. Auf der Infoseite des DGB sind die wichtigsten Eckpunkte in mehreren Sprachen übersetzt.
Das Wohngeld löst nicht die wohnungspolitischen Probleme
Die Wohngeldreform ist zweifellos eine gute Maßnahme, die zielgenau Menschen mit geringem Einkommen unterstützt, um auch in der Krise ihre Wohnkosten zahlen zu können. Dennoch eignet sich das Wohngeld nicht, die wohnungspolitischen Probleme in Deutschland zu lösen. Die Bundesregierung muss alles daransetzen, die versprochenen 100.000 Sozialwohnungen jährlich zu bauen. Darüber hinaus brauchen wir einen gemeinnützigen Wohnungssektor, der dauerhaft bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stellt, sowie ein soziales Bodenrecht. Bis der Wohnungsmarkt im Gleichgewicht ist, bedarf es eines befristeten Mietenstopps, um die Menschen in Zeiten hoher Inflation nicht weiter zu belasten.
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