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Jahressteuergesetz 2022: Da geht noch mehr!

Jahressteuergesetz 2022: Da geht noch mehr!

Source: DGB – Bundesvorstand01.12.2022
klartext Nr. 39/2022
Jahressteuergesetz 2022: Da geht noch mehr!
Wie immer am Jahresende beschließt der Bundestag ein „Jahressteuergesetz“ zu vielen steuerlichen Regeln, die geändert werden müssen. Besonders wichtig ist in diesem Jahr die steuerliche Absetzbarkeit des heimischen Arbeitsplatzes. Zudem sollen bestimmte Energieunternehmen befristet eine Übergewinnsteuer zahlen.

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Alle Jahre wieder das “Jahressteuergesetz”
Stets vor Jahresende beschließt der Bundestag ein „Jahressteuergesetz“ zu vielen steuerlichen Regeln, die aus unterschiedlichen Gründen geändert werden müssen. Unter den Neuregelungen, die direkt für die Lohnsteuerpflichtigen gelten, sind diesmal besonders wichtig: die steuerliche Absetzbarkeit des heimischen Arbeitsplatzes, die vorzeitige vollständige Steuerfreiheit der Altersvorsorge sowie die Schaffung eines direkten Zahlungsweges für öffentliche Leistungen an alle Bürgerinnen und Bürger. Zudem sollen bestimmte Energieunternehmen befristet eine Übergewinnsteuer zahlen.
Die Homeoffice-Pauschale kommt dauerhaft
Mit den Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale kommt der Gesetzgeber den Forderungen entgegen, die der DGB schon zu Pandemiebeginn erhob. So wird die Pauschale dauerhaft im Steuerrecht verankert und kann künftig bis zu 1.260 Euro betragen, anstatt nur 600 Euro wie bisher. Endlich besser gestellt werden künftig auch all jene, denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (z. B. Lehrer oder Außendienstler) und die ihren heimischen Arbeitsplatz wegen enger Wohnverhältnisse nicht von den Privaträumen abgrenzen können. Während deren anteilige Wohn- und Betriebskosten bislang nicht anerkannt wurden, sollen sie künftig unabhängig von den zu Hause verbrachten Arbeitstagen 1.260 Euro als Jahrespauschale geltend machen können.
DGB/Quelle: Quartalsberichte der Unternehmen. Eigene Darstellung.

Eine kleine Nettolohnerhöhung wird mit Beginn des kommenden Jahres auch von der ursprünglich erst für 2025 vorgesehenen vollständigen Steuerfreiheit der Altersvorsorge ausgehen. Diese Reaktion der Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes ist gut, allerdings hätte die Steuerfreiheit auch bereits auf das laufende Jahr vorgezogen werden können.
Endlich werden Steuer- und Kontonummern verknüpft
Leider zu spät hat man sich im Bundesfinanzministerium daran gemacht, zur Auszahlung öffentlicher Hilfsgelder (Energiebeihilfen, Klimageld, Unterstützungen bei Katastrophen) einen direkten und unbürokratischen Zahlungsweg hin zu den Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen. Stattdessen wurden fadenscheinige Gründe erfunden, warum beispielsweise Rentnerinnen und Rentnern keine Energiepreispauschale ausgezahlt werden sollte. Deshalb begrüßt der DGB ausdrücklich, dass mit dem Jahressteuergesetz endlich die rechtlichen Voraussetzungen für die Verknüpfung von Steuer- und Kontonummern geschaffen werden.
Es braucht Nachbesserung bei der Erhebung eines Energiekrisenbeitrags
Völlig unzureichend ist die Erhebung eines Energiekrisenbeitrags, um bei den Energieunternehmen einen Teil der aktuellen Extra-Profite abzuschöpfen. So sollen nur Unternehmen, die zu dreiviertel in der Gewinnung und Produktion von Energie tätig sind, herangezogen werden. Wer unter dieser Schwelle bleibt oder nur mit Energie handelt, wird nicht belastet. Zum anderen soll nur ein Drittel des Gewinns abgeschöpft werden, der mehr als 20 Prozent des Durchschnitts der letzten drei Jahre beträgt. So kommt es, dass der Finanzminister mit Einnahmen von gerade mal ein bis drei Milliarden Euro rechnet, ein mickriger Betrag nur im Vergleich mit der Gewinnexplosion der fünf großen Ölmultis (siehe Grafik).
Fazit: Beim Jahressteuergesetz geht viel in die richtige Richtung, aber bedeutend mehr wäre möglich!

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