Source: DGB – Bundesvorstand
23.06.2022
klartext Nr. 21/2022
Leiharbeit: Höhere Löhne und Extras für Gewerkschaftsmitglieder
Die DGB-Gewerkschaften haben in dieser Woche für die unteren Entgeltgruppen in der Leiharbeit-Branche Lohnerhöhungen erstritten. In der untersten Lohngruppe steigen die Einkommen in den nächsten 18 Monaten um insgesamt bis zu 24,1 Prozent. Gewerkschaftsmitglieder haben außerdem jetzt schon Anspruch auf Extrazahlungen nach sechsmonatiger Mitgliedschaft.
DGB/Dmitriy Shironosov/123rf.com
Obwohl die Tarifverträge in der Leiharbeits-Branche erst zu Ende Dezember gekündigt sind, haben die DGB-Gewerkschaften für die unteren Entgeltgruppen diese Woche bereits Lohnerhöhungen ab Oktober erstritten. Der Grund für die außerordentliche Tarifverhandlung: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro und auch danach soll zwischen den Tariflöhnen in der Leiharbeit und dem gesetzlichen Minimum noch ein ordentlicher Unterschied liegen.
Die jetzt zwischen den DGB-Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden der Leiharbeit getroffene Vereinbarung ist ein Erfolg: In der Laufzeit von 18 Monaten (bis 31.03.2024) steigen die Tabellenentgelte der Entgeltgruppe 1 um bis zu 24 Prozent und in den Entgeltgruppen 2a und 2b um 19 bzw. 16 Prozent. Für die einzelnen Entgeltgruppen bedeutet das:
Zum 1. Oktober 2022 steigen die Entgelte
in Entgeltgruppe 1 von 10,88 auf 12,43 Euro,
in Entgeltgruppe 2a von 11,60 auf 12,63 Euro,
in Entgeltgruppe 2b von 12,20 auf 12,93 Euro.
Zum 1. April 2023 steigen die Entgelte
in Entgeltgruppe 1 auf 13,00 Euro,
in Entgeltgruppe 2a auf 13,20 Euro,
in Entgeltgruppe 2b auf 13,50 Euro.
Zum 1. Januar 2024 steigen die Entgelte
in Entgeltgruppe 1 auf 13,50 Euro,
in Entgeltgruppe 2a auf 13,80 Euro,
in Entgeltgruppe 2b auf 14,15 Euro.
Damit liegen die Entgelte im kommenden April zwischen 8,3 und 12,5 Prozent höher, als sie nur aufgrund der Mindestlohnerhöhung liegen würden.
Außerdem soll die unterste Entgeltgruppe wieder für alle Unternehmen allgemeinverbindlich werden.
DGB
Zusätzlicher Meilenstein: Der Anspruch auf Extrazahlungen für DGB-Gewerkschaftsmitglieder besteht zukünftig schon nach sechs Monaten Mitgliedschaft. Und: Die Zahlungen steigen jeweils um 150 Euro. Ab November 2023 erhalten Mitglieder zusätzlich zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld – also zweimal jährlich:
250 Euro nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (aktuell 100 Euro),
350 Euro im zweiten und dritten Jahr der Betriebszugehörigkeit (aktuell 200 Euro),
500 Euro ab dem vierten Jahr Betriebszugehörigkeit (aktuell 350 Euro, siehe Grafik).
Diese neuen Extrazahlungen gelten für Gewerkschaftsmitglieder sogar in allen Entgeltgruppen und werden ab 2024 mit jeder Tariferhöhung dynamisch weiter steigen. Wer unter diesen Umständen nicht Gewerkschaftsmitglied wird, verschenkt bares Geld.
Wie geht es weiter? Im Herbst folgen Tarifverhandlungen für alle anderen Entgeltgruppen ab der Entgeltgruppe 3. Wer sich über die Tarifrunden Leiharbeit informieren möchte, kann sich für den Newsletter auf der Internetseite www.dgb.de/tarifrunde-leiharbeit anmelden.
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