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FAQ Befristung

FAQ Befristung

Source: DGB – BundesvorstandEine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist möglich, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist (§ 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Für die Kontrolle dieser Kündigung gilt im Übrigen das Kündigungsschutzgesetz, das seinerseits für wesentliche Wirkungen einer sechsmonatigen Dauer des Arbeitsverhältnisses vor der Kündigung bedarf. Arbeitnehmer können auf jeden Fall, selbst bei Befristung auf Lebenszeit, nach 5 Jahren mit sechsmonatiger Frist kündigen.

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