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Ausschreibung: Förderung von Projekten für mehr politische Teilhabe

Ausschreibung: Förderung von Projekten für mehr politische Teilhabe

Source: Bundesministerium fur Arbeit und Soziales
Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet für die Förderperiode 2027 (Projektstart ab 1.02.2027 oder später) die Förderung neuer Projekte aus dem Partizipationsfonds an. Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten.
Förderfähig sind z. B. folgende Projekte von Verbänden und Organisationen:

Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
Förderung von potentiellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit
Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahmen für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche
Assistenzleistungen bis zu 8.000 Euro pro Jahr
Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien
Digitale Maßnahmen

Kommunale oder regionale Projekte sowie Sportprojekte können aus Mitteln des Partizipationsfonds nicht gefördert werden.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal BMAS bei der beauftragten Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS): www.foerderportal-bmas.de und ist ab dem 03.08.2026 möglich.
Um bei der Nutzung des Portals zu unterstützen, bietet die DRV KBS am 6.08. und 27.08.2026 jeweils um 10:00 Uhr einen Antragsworkshop für interessierte Antragstellende an. Bitte melden Sie sich bei Bedarf über die E-Mail-Adresse partizipationsfonds@kbs.de an.
Antragsschluss ist der 17. September 2026, 15:59 Uhr.
Eingehende Anträge werden von einem vom BMAS berufenen Beirat, bestehend aus Vertreterinnen/Vertretern der Verbände von Menschen mit Behinderung, bewertet. Dieser gibt gegenüber dem BMAS Förderempfehlungen ab. Maßgeblich für die Förderentscheidung ist zum einen die Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten vom 3. Juni 2026, zum anderen die Verfügbarkeit von Fondsmitteln.

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