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Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung stärken

Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung stärken

Source: Bundesministerium fur Arbeit und Soziales
Umgestaltung der Grundsicherung: Änderungen treten in Kraft

Die wesentlichen Änderungen im Zuge der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende treten heute in Kraft. Der Gesetzgeber setzt mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz den entsprechenden Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Mit der Reform wird das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch neu ausbalanciert.

Wir stärken mit den Änderungen Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Klar ist: Wer Hilfe braucht, muss Hilfe erhalten. Menschen mit besonderen Herausforderungen können weiterhin darauf vertrauen, dass ihre spezifische Lebenslage gesehen und berücksichtigt wird. Zur Solidarität gehört aber auch: Wer arbeiten kann, muss sich um Arbeit bemühen. Der Vorrang für Arbeit, wo immer es geht, steht im Mittelpunkt der Umgestaltung der Grundsicherung. Und wenn es für eine nachhaltige Arbeitsaufnahme doch eine Qualifizierung braucht, ist auch das weiterhin möglich.
Die erfolgreiche Integration in Arbeit, Gerechtigkeit und Solidarität sind die Ziele der Neuen Grundsicherung. Wir setzen mit der Reform auch ein starkes Signal gegen Sozialleistungsmissbrauch. Wer den Sozialstaat erhalten, modernisieren und besser machen will, der darf hier nicht wegschauen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.

Mit der Reform werden der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Umgestaltung der Grundsicherung und die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 8. Oktober 2025 umgesetzt. Sie zielt darauf ab, die Vermittlung in Arbeit zu stärken. Den Jobcentern werden wirksamere Instrumente an die Hand gegeben, mit denen die Mitwirkung der erwerbsfähigen leistungsbeziehenden Menschen eingefordert werden kann. Zugleich sollen sie Langzeitarbeitslose noch besser auf dem Weg in Arbeit unterstützen können. Die Jobcenter erhalten darüber hinaus wirksamere Instrumente zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs.
Folgende wesentliche Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft:

Umbenennung der Geldleistung “Bürgergeld” in “Grundsicherungsgeld”
Stärkung der Vermittlung und des Vermittlungsvorrangs
Einfordern bedarfsdeckender Integration (Vollzeit)
Frühzeitigere Integration von Erziehenden in den Arbeitsmarkt
Erstgespräch persönlich im Jobcenter
Höhere Verbindlichkeit bei der Umsetzung des Kooperationsplans
Abschaffung der gestaffelten Minderungshöhe und -dauer bei Pflichtverletzungen
Wirksames Instrumentarium bei Terminverweigerung
Änderungen bei der persönlichen Anhörung und Schutz von Menschen mit psychischen Erkrankungen
Abschaffung des Schlichtungsverfahrens
Abschaffung der Karenzzeit beim Vermögen. Die Höhe der Vermögensfreibeträge wird an das Lebensalter gekoppelt
Deckelung unverhältnismäßig hoher Wohnkosten bereits während der einjährigen Karenzzeit Wohnen
Kostensenkungsaufforderung bei Kaltmieten, die gegen eine Mietpreisbremse verstoßen
Ermächtigung zur Festlegung einer kommunalen Quadratmeterhöchstmiete
Einführung einer Anzeigepflicht der Jobcenter an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Erweiterung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Bekämpfung des organisierten Leistungsmissbrauchs
Einführung einer Arbeitgeberhaftung bei Schwarzarbeit und Scheinbeschäftigung
Verbesserung bei der Eingliederung Langzeitleistungsbeziehender
Mehr Flexibilität bei der Freien Förderung
Anpassung der Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
Stärkung der Jobcenter in Bezug auf Gesundheitsaspekte
Gesetzliche Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers
Stärkung der Jugendberufsagenturen
Informationen an junge Menschen ohne Anschlussperspektive durch die Agentur für Arbeit
Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsabläufen sowie Pilotierung neuer Technologien
Stärkung der Jobcenter bei der Sachverhaltsermittlung und Einholung von Nachweisen durch weitergehende Auskunfts- und Nachweispflichten Dritter.

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