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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und EnergieDas Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt, der derzeit ressortabgestimmt wird.
Das Gesetz dient dazu, die Übertragungsnetze bedarfsgerecht, kosteneffizient und beschleunigt auszubauen.
Der Entwurf enthält die Maßnahmen, die im Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 bestätigt wurden und deren Bedarf weiterhin unstrittig ist, da sie insbesondere in den ersten beiden Entwürfen der Übertragungsnetzbetreiber zum NEP 2025–2037/2045 erneut enthalten sind. Umfasst sind 39 Wechselstrommaßnahmen, drei Interkonnektoren, die beiden Gleichstromleitungen DC42 und DC42plus von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg beziehungsweise Bayern sowie eine Offshore-Anbindungsleitung. Für diese Netzausbauvorhaben werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf gesetzlich festgeschrieben.
Die Bundesregierung stärkt mit dem Gesetzesentwurf die Systemsicherheit bei gleichzeitiger Verbesserung der Kosteneffizienz. Die im Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 bestätigten Gleichstromvorhaben DC42 und DC42plus werden von Seiten der Übertragungsnetzbetreiber im aktuellen Netzentwicklungsplan weiterhin als erforderlich angesehen. Die Übertragungsnetzbetreiber schlagen jedoch eine Umsetzung als Freileitung vor. Beide Vorhaben sollen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, aus Gründen der Kosteneffizienz als Freileitung umgesetzt werden. Dadurch sind Einsparungen in Höhe von etwa 5,6 Milliarden Euro zu erwarten.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes können die Netzausbauvorhaben in die Planungs- und Genehmigungsphase übergehen. Ziel ist, dass ein Fadenriss beim Ausbau des Übertragungsnetzes vermieden wird und möglichst viele Vorhaben die Vorteile der erfolgreich umgesetzten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewables Energy Directive, RED III) nutzen können und hierdurch eine Beschleunigung des Netzausbaus erreicht wird. Dadurch werden Kosten für Eingriffsmaßnahmen aufgrund von Netzengpässen (sog. Redispatchkosten) gesenkt.
Länder und Verbände können bis zum 21.4.2026 Stellungnahmen abgeben.

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