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Entwurf eines ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes

Entwurf eines ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes

Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und EnergieDer Gesetzentwurf verfolgt zwei miteinander verknüpfte Ziele: Zum einen werden erste Maßnahmen realisiert zum Rückbau nationaler Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Statistik, die nicht auf EU-Vorgaben beruhen, entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode. Auch werden Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich Unternehmensstatistik umgesetzt. Zum anderen muss das System der Unternehmensstatistiken (SysdU) grundlegend modernisiert werden, um auch dauerhaft belastbare Ergebnisse liefern zu können. In einem ersten Schritt werden dafür mit einem neuen Gesetz die notwendigen Vorbereitungen getroffen. Ziel des neuen Systems der Unternehmensstatistiken ist es, die Kohärenz zwischen den Konjunktur- und Strukturstatistiken zu verbessern. Insbesondere durch die Zusammenfassung der Unternehmensstatistiken in eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg soll das System der Unternehmensstatistiken künftig deutlich klarer, digitaler und die Statistik resilienter und für Unternehmen belastungsärmer werden.
Zum Abbau nationaler statistischer Berichtspflichten, die über EU-Vorgaben hinausgehen und zur Umsetzung von Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich der Wirtschaftsstatistik werden im Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe, im Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz und weiteren Statistikgesetzen Anpassungen vorgenommen, um die identifizierten, kurz- und mittelfristig realisierbaren Entlastungsvorschläge für die Wirtschaft umzusetzen. Einige Erhebungen können komplett gestrichen werden, bei weiteren Erhebungen wird auf bestimmte Einheiten beziehungsweise Teile verzichtet und in bestimmten Erhebungen werden die Periodizität verlängert und Einzelmerkmale, wie unter anderem Rechtsform, Arbeitsstunden, Wirtschaftszweig oder Umsatzsteuer gestrichen.
Ferner werden mit dem SysdU-Vorbereitungsgesetz in einem ersten Schritt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für neue Methoden und das neue System der Unternehmensstatistiken geschaffen. In den Jahren 2026 und 2027 sind freiwillige Testerhebungen zu komplexen Unternehmen vorgesehen, in denen Datenverfügbarkeit und Erhebungsprozesse erprobt und optimiert werden. Ziel ist es, gemeinsam mit den Unternehmen Entlastungs- und Digitalisierungspotenziale zu identifizieren und diese in einem zweiten Reformgesetz zu realisieren.
Darüber hinaus werden weitere aktuelle Regelungserfordernisse umgesetzt: Das Verdienststatistikgesetz wird angepasst, um in der Verdienstverlaufsstatistik künftig auch mehrjährige Berufsunterbrechungen abzubilden und längere Analysezeiträume zu ermöglichen. Mit den vorgesehenen Änderungen des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes wird die Übermittlung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer an das Statistische Bundesamt für Statistikzwecke zugelassen und die Bereitstellung von Daten für wissenschaftliche Zwecke ermöglicht.
Das Gesetz leistet somit einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben zum Bürokratierückbau, zur Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung sowie zur besseren Nutzung vorhandener Daten.
Das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie hat am 25.03.2026 die Ressortabstimmung sowie am 01.04.2026 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet.

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