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Grundsatzeinigung mit der Europäischen Kommission über Eckpunkte der Kraftwerksstrategie

Grundsatzeinigung mit der Europäischen Kommission über Eckpunkte der Kraftwerksstrategie

Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und EnergieDas BMWE hat mit der Europäischen Kommission nach sehr konstruktiven Gesprächen eine Grundsatzeinigung zu Eckpunkten für die Kraftwerksstrategie erzielt. Die Eckpunkte sind der Rahmen für die Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Absicherung der Stromversorgung in Deutschland im Einklang mit den europäischen Vorgaben. Die Einigung beinhaltet zudem eine übergreifende Gesamtstrategie für den technologieneutralen Zubau steuerbarer Kapazität und damit für die Absicherung der Versorgung mit Strom in Deutschland insgesamt.
Bundesministerin Katherina Reiche:
„Die Verständigung zur Kraftwerksstrategie ist ein entscheidender Schritt für die Versorgungssicherheit in Deutschland. Die guten und konstruktiven Gespräche mit der Europäischen Kommission haben dafür den Weg geebnet. Mit den kurzfristigen Ausschreibungen über zwölf Gigawatt neuer, zusätzlicher steuerbarer Leistung schaffen wir auch für die Zukunft die Grundlage für eine gesicherte Stromversorgung in Deutschland und damit für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie. Zugleich setzen wir den Startpunkt für einen umfassenden, technologieoffenen Kapazitätsmarkt, mit dem wir den Zubau weiterer Kraftwerke und anderer flexibler Kapazitäten anreizen. So sichern wir die Versorgungssicherheit und die Einhaltung unserer Klimaschutzziele gleichermaßen.”
Im Rahmen der Kraftwerksstrategie werden in einem ersten Schritt noch in diesem Jahr 12 Gigawatt (GW) neue, steuerbare Kapazität ausgeschrieben. Für 10 GW dieser Ausschreibungen ist ein Langfristkriterium vorgesehen, d.h. die dort bezuschlagten Kapazitäten müssen aus Gründen der Versorgungssicherheit über einen längeren Zeitraum am Stück Strom erzeugen können. Diese Langfristkapazitäten, wie z.B. – aber nicht ausschließlich – moderne und hocheffiziente Gaskraftwerke, werden spätestens im Jahr 2031 ihren Betrieb aufnehmen. In den Jahren 2027 und 2029/2030 werden dann weitere Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten folgen, die spätestens im Jahr 2031 verfügbar sein müssen. Diese Ausschreibungen werden auch für bestehende Anlagen offen sein.
Sämtliche Kraftwerke, die im Rahmen der Kraftwerksstrategie gebaut werden, werden wasserstofffähig sein und spätestens bis zum Jahr 2045 vollständig dekarbonisieren. Um den Kraftwerkspark gezielt weiter zu dekarbonisieren, sollen zusätzliche Maßnahmen einen vorzeitigen Umstieg auf Wasserstoff anreizen, so dass 2 GW Kraftwerksleistung bereits 2040 und weitere 2 GW Kraftwerksleistung bereits 2043 auf Wasserstoff umgestellt werden. Dazu wird Deutschland einen Rechtsrahmen schaffen, so dass ab 2027 auch Ausschreibungen für die vorzeitige Dekarbonisierung, die u.a. Differenzverträge für die zusätzlichen Brennstoffkosten bei einer vorzeitigen Umstellung auf Wasserstoff vorsehen, durchgeführt werden.
Die Kraftwerksstrategie trägt somit dazu bei, die Stromversorgungssicherheit in Deutschland zu sichern sowie zugleich das deutsche Ziel der Klimaneutralität in 2045 einzuhalten. Insbesondere wird hierdurch der gesetzlich verankerte Kohleausstieg bis spätestens 2038 abgesichert und die gesetzliche Vorgabe unterstützt, dass bis 2045 alle Kraftwerke emissionsfrei betrieben werden müssen.
Das Beihilfeverfahren ist mit dieser Grundsatzeinigung zu den Eckpunkten noch nicht abgeschlossen. Die Kraftwerksstrategie muss nach Vorlage des Gesetzentwurfs noch abschließend von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt werden.
Die Kraftwerksstrategie wird damit Teil einer Gesamtstrategie zur Sicherung der Versorgung mit Strom in Deutschland. Dazu gehört auch die Einführung eines umfassenden Kapazitätsmarkts im Laufe des Jahres 2027, der ab dem Jahr 2032 sicherstellen wird, dass ausreichend steuerbare Kapazitäten im System sind. Dessen Ausgestaltung befindet sich derzeit noch in der Diskussion.

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