Source: Bundesministerium fur Ernährung und LandwirtschaftErschienen am 11. Dez. 2025im Format Pressemitteilung Nr. 121/2025
Bund investiert über 1 Mrd. Euro in Landwirtschaft und ländliche Räume
Wiederaufnahme der Schweinestallbauförderung
Ausweitung der Förderung auf mittelgroße Schlachtstätten
Förderung von finanzschwachen Kommunen
Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) für die Jahre 2026 bis 2029 beschlossen. Dieser umfasst unter anderem die Wiederaufnahme der Schweinestallbauförderung, die Ausweitung der Förderung auf mittelgroße Schlachtstätten und die verstärkte Unterstützung finanzschwacher Kommunen. Der Beschluss setzt am Jahresende ein deutliches Signal für Verlässlichkeit und Planungssicherheit – für Menschen in ländlichen Räumen, für landwirtschaftliche Betriebe sowie für die Forstwirtschaft und damit für die Zukunft der Wälder.
Insgesamt stehen den Ländern im kommenden Jahr 1,067 Milliarden Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, davon 160 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfondsgesetz (KTF). Zudem können die den Ländern zugewiesenen 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen künftig auch zur Kofinanzierung von PLANAK-Vorsitzende, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer: „Trotz knapper Kassen halten wir Wort: Die GAK für unsere Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz und die ländlichen Räume hat. Ich danke den Ländern für die konstruktiven Beratungen. Wer ländliche Räume stärkt, sichert ein Stück Heimat – und damit Zukunft.“
Förderung besonders tiergerechter Schweineställe startet wieder:
Zum 01.09.2026 nimmt die PLANAK hat insbesondere folgende weitere Maßnahmen beschlossen:
Erhöhte Fördersätze für finanzschwache Kommunen werden fortgeführt:
Im Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ bleibt der um bis zu 20 Prozentpunkte erhöhte Fördersatz (max. 90 %) für bestimmte Maßnahmen bis zum 31.12.2030 bestehen. Finanzschwache Kommunen können damit weiterhin gezielt in wichtige Infrastrukturprojekte investieren und ihre Entwicklung voranbringen.
Die Förderung von Waldpflegeverträgen für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse wird um weitere zehn Jahre verlängert. Begünstigt werden Zusammenschlüsse, bei denen mindestens 50 Prozent der Walbesitzenden der angeschlossenen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse weniger als 20 Hektar Waldfläche besitzen.
Bürokratieabbau: PLANAK hat zudem den Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe von BMLEH und Ländern zur Weiterentwicklung der GAK und sind in die föderale Modernisierungsagenda eingeflossen, die in der vergangenen Woche von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurde. Sie zeigen konkrete Wege auf, wie die GAK). Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer (Vorsitzender), der Bundesminister der Finanzen sowie die zuständigen Ministerinnen/Senatorinnen und Minister/Senatoren der Länder beschließen im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (
