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Werden diese Arten überleben?

Werden diese Arten überleben?

Source: NABU – Naturschutzbund DeutschlandKampf um globale Artenvielfalt: Schicksalswochen für die Streifenhyäne und viele weitere Arten

Streifenhyäne – Foto: NABU/Rohit Varma

Die seltene Streifenhyäne weckt Begehrlichkeiten: Körperteile wie Haut und Fell werden illegal gehandelt und für traditionelle Medizin eingesetzt. Es kommt auch vor, dass Jungtiere aus der Wildnis gefangen werden. Sie werden dann als exotische Haustiere auf Online-Plattformen angeboten. Das Schicksal der Streifenhyäne ist eines unter vielen. Und es zeigt: Das weltweite Artensterben lässt sich nur aufhalten, wenn wir wilde Tier- und Pflanzenarten besser vor illegalem Handel schützen.Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) reguliert daher seit 1975 den internationalen Handel mit wilden Tier- und Pflanzenarten. CITES ist eines der wichtigsten und wirksamsten Instrumente im internationalen Artenschutz. So ermöglicht das Abkommen, bei Verstößen einzelner Vertragsstaaten gegen Handelsbeschränkungen, Sanktionen zu verhängen.Gemeinsam mit anderen NGOs stellt der NABU Forderungen, um international bedrohte Tier- und Pflanzenarten besser schützen zu können und beobachtet die Verhandlungen vor Ort. Für viele Tier- und Pflanzenarten sind die CITES-Wochen wahre Schicksalswochen.
20. CITES-Vertragsstaatenkonferenz in Usbekistan
Streifenhyäne, Saiga-Antilope & Co.: Für diese Arten setzen wir uns bei CITES ein
Die CITES-COP20 beginnt am 24. November und endet am 5. Dezember in Samarkand in Usbekistan. Vor Ort stimmberechtigt sind aktuell über 180 Vertragsstaaten: Auf ihre Wahl kommt es in den nächsten Wochen an, wenn über mehr als 50 Anträge verhandelt wird.Bei der COP20 setzen wir uns für eine Anpassung des CITES-Schutzstatus dieser vier Arten ein: Streifenhyäne, Saiga-Antilope, Europäischer Aal und Afrikanischer Elefant. Unsere Forderungen mit passenden Hintergrundinformationen veröffentlichen wir zum Start der CITES-Konferenz auf dieser Seite.

Im Auge der Kamerafalle: Eine von nur wenigen Streifenhyänen in Tadschikistan – Foto: TNF

Grasende Saiga-Antilope – Foto: Botafago-dentro

Europäischer Aal – Foto: stock.adobe.com

Afrikanische Elefanten – Foto: michelle – stock.adobe.com

Das bedeuten die CITES-Anhänge für den Artenschutz

Anhang I – der strengste Schutz

Anhang I zielt auf den strengsten Schutzstatus bei CITES: Hier sind  Tierarten und Pflanzenarten gelistet, die vom Aussterben bedroht sind. Jeder kommerzielle Handel mit diesen Arten ist verboten. Dazu gehört auch der Schneeleopard. In Anhang I sind insgesamt die wenigsten Arten gelistet. 

Anhang II – der nachhaltige Schutz

Tier- und Pflanzenarten, die noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht, aber durch unkontrollierten Handel gefährdet sind, werden in Anhang II aufgenommen. Mit dieser Listung soll eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen erreicht werden.Für den Handel mit Anhang-II-Arten sind Aus- und Einfuhrgenehmigungen notwendig, die auf Basis von Nachhaltigkeitsprüfungen (Non-Detriment-Findings) erstellt werden müssen. Die meisten bei CITES gelisteten Arten befinden sich in Anhang II. 

Anhang III – der lokaler Schutz

In diesem Anhang sind Arten gelistet, bei denen der Handel in einzelnen Staaten lokal reguliert ist. Der Export aus dem Herkunftsland dieser Art wird kontrolliert. Die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten ist auch hier entscheidend, damit dieses Artenschutzinstrument wirken kann. Derzeit wird die Streifenhyäne unter Anhang III gelistet: Dieser CITES-Status geht auf einen Antrag Pakistans zurück.

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