Source: Fraunhofer-GesellschaftDer Senat der Fraunhofer-Gesellschaft umfasst bis zu 26 Mitglieder, die herausragende Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlichem Leben, Vertreter des Bundes und der Länder sowie Mitglieder des Wissenschaftlich-Technischen Rats (WTR) der Fraunhofer-Gesellschaft sind.
Zu seinen Hauptaufgaben gehören unter anderem:
Die Beratung und Überwachung des Vorstands und dessen Geschäftsführung
Die Bestellung des/der Präsidentin/Präsidenten sowie der weiteren Vorstandsmitglieder
Beschluss des Wirtschaftsplans einschließlich der Finanzplanung
Mitwirkung bei der Festlegung der Grundzüge der Wissenschafts‑ und Forschungsstrategie der Gesellschaft
Zustimmung zu Errichtungen, Umstrukturierungen oder Auflösungen von Einrichtungen
Bereits im Herbst 2023 haben es sich die Senatsvorsitzende, Hildegard Müller, sowie der Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, Prof. Holger Hanselka, mit dem Senat und dem Vorstand zur Aufgabe gemacht, die Satzung der Fraunhofer-Gesellschaft im Sinne einer modernen und der Stellung von Fraunhofer in der Wirtschafts- und Wissenschaftslandschaft angemessenen Governance zu reformieren (vgl. Fraunhofer Governance-Reform).
Mit der daraus entstandenen neuen Satzung, die im Juni 2024 durch die Mitgliederversammlung verabschiedet wurde, wurden u. a. Berichtspflichten des Vorstands an den Senat und ständige Ausschüsse – etwa ein Prüfungsausschuss – normiert, um Transparenz und Verantwortlichkeit weiter zu erhöhen und damit eine zukunftsfähige und belastbare Governance sicherzustellen. Die neue Satzung ist seit Januar 2025 in Kraft.
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Hildegard Müller als Vorsitzende wiedergewählt – Stellvertretungen sind Oliver Zipse und Anna-Katharina Wittenstein
