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Bundeskabinett bereitet den Weg für die Ratifikation der EU-Investitionsschutzabkommen mit Singapur und Vietnam

Bundeskabinett bereitet den Weg für die Ratifikation der EU-Investitionsschutzabkommen mit Singapur und Vietnam

Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie

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23.07.2025 – Pressemitteilung – Investitionsschutz

Einleitung

Das Bundeskabinett hat heute die Regierungsentwürfe der Vertragsgesetze zu den EU Investitionsschutzabkommen mit Singapur und Vietnam beschlossen. Die Abkommen sollen diewirtschaftlichen Beziehungen zur dynamischen Region Südostasien stärken. Die Investitionsschutzabkommen ergänzen die 2019 mit Singapur und 2020 mit Vietnam in Kraft getretenen EU-Freihandelsabkommen.
Bundeswirtschaftsministerin Reiche: „Im vergangenen Jahr exportierten unsere Unternehmen Waren im Wert von rund 1,55 Billionen Euro. Gleichzeitig sind sie mit mehr als 1,6 Billionen Euro im Ausland investiert. Vom Mittelstand mit seinen vielen Hidden Champions bis hin zu den großen Konzernen schaffen und sichern sie so auch Arbeitsplätze und Standorte in Deutschland. Als Bundesregierung setzen wir uns für offene Märkte und stabile Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen ein. Diese Diversifizierung stärkt nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch die Wirtschaftssicherheit. Beides ist wichtig für unser Wachstum. Südostasien zählt zu den dynamischsten Wirtschaftsregionen weltweit und Singapur sowie Vietnam sind für uns wichtige Partner. Unsere Unternehmen profitieren von diesen Wachstumsmärkten. Die Investitionsschutzabkommen ermöglichen dazu einen sicheren Rahmen und schaffen für unsere Unternehmen die nötige Planungssicherheit.“
In beiden Investitionsschutzabkommen wurden hohe und präzise Schutzstandards für Investitionen und ein reformiertes Streitbeilegungsverfahren jeweils nach EU-Standards vereinbart. Beide Investitionsschutzabkommen gewähren Investitionen Schutz und wahren gleichzeitig das Regulierungsrecht der EU, ihrer Mitgliedstaaten und Vietnams bzw. Singapurs. Ein vollständiges Inkrafttreten der EU-Investitionsschutzabkommen erfordert die Ratifikation durch die EU, sämtliche EU-Mitgliedstaaten und den jeweiligen Vertragspartner. Entsprechend bereitet die Bundesregierung mit der heutigen Zustimmung zu den Vertragsgesetzentwürfen den Weg für die Umsetzung der Abkommen in das innerstaatliche Recht der Bundesrepublik Deutschland vor. Es schließt sich das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren an.
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