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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts

Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie

11.07.2025 – Gesetzgebungsverfahren – Energie

Einleitung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die Länder- und Verbändeanhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts eingeleitet.
Kernstück des Gesetzentwurfs sind Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes zur Anpassung von Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte unionsrechtliche Rahmenbedingungen im Strom- und Gasbereich.
Daneben sind Regelungen zur Beschleunigung von Planungsverfahren mit dem Ziel einer Beschleunigung des Netzausbaus vorgesehen sowie systematische Änderungen des Energiefinanzierungsgesetzes, die für dessen Funktionsweise wichtig sind.
Einen detaillierten Überblick über die Inhalte der jeweiligen Entwürfe geben jeweils das Vorblatt sowie der Allgemeine Teil der Begründung.
Bei diesen Entwürfen handelt es sich um Entwürfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sie sind noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Stellungnahmen zu diesen Entwürfen können bis einschließlich 18. Juli 2025 eingereicht werden. Sie sind elektronisch zu richten an: enwg-novellen-iiic5@bmwe.bund.de.
Zudem wird derzeit innerhalb der Bundesregierung über den Bezugszeitraum einer Stichtagsregelung in § 43b des Energiewirtschaftsgesetzes diskutiert, auch hierzu können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Dokumente sollten möglichst elektronisch lesbar und als barrierefreie PDF-Dokumente übersandt werden, damit ein barrierefreier Zugang zu dem Dokument gewährleistet werden kann.
Es werden grundsätzlich alle eingereichten Stellungnahmen auf der Internetseite des BMWE veröffentlicht. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die in der Stellungnahme enthalten sind. Mit der Übersendung der Stellungnahme wird eingewilligt, dass die in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Angaben, die nicht veröffentlicht werden sollen, müssen aus dem Dokument entfernt werden. Falls der Veröffentlichung im Internet insgesamt widersprochen wird, wird auf der Internetseite des BMWE lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde und wer sie verfasst hat. Mit der Einsendung werden dem BMWE die Nutzungsrechte für die zeitlich unbefristete Veröffentlichung der Stellungnahme auf der Internetseite des BMWE eingeräumt.
Aufgrund des Inkrafttretens des Lobbyregistergesetzes werden Stellungnahmen nur zur Kenntnis genommen und auf der Internetseite des BMWE veröffentlicht, wenn der Urheber beziehungsweise die Institution, die der Urheber der Stellungnahme vertritt, im Lobbyregister vollständig registriert ist oder unter eine Ausnahme des Lobbyregistergesetzes fällt. Es wird darum gebeten, bei der Übersendung der Stellungnahme, in der E-Mail die Registrierung im Lobbyregister nachzuweisen oder das Vorliegen einer Ausnahme von der (vollständigen) Registrierungspflicht dazulegen. Wenn ein solcher Nachweis in der Übersendungs-E-Mail nicht erfolgt, wird die Stellungnahme weder zur Kenntnis genommen noch auf der Internetseite des BMWE veröffentlicht.

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